Stadt Winterthur; Kredit 2,4 Mio CHF für Bachumlegung, Hochwasserschutz und Revitalisierung Veltheimer Dorfbachs, Waldrand bis Schützenweiher (Zulauf); Hochwasserschutzdefizit behoben; Auflagen entfallen.

Parl.-Weisung Nr. 2026.78

Winterthur, 12.08.2026

Parl-Nr. 2026.78

An das Stadtparlament

W i n t e r t h u r

Verpflichtungskredit von 2'400’000 Franken für die Bachumlegung, den Hochwasserschutz und die Revitalisierung des Veltheimer Dorfbachs vom Waldrand bis zum Schützenweiher (Zulauf) (Projekt-Nr. 5007650)

Referendum: fakultativ

Ausgabenbremse: ja

Finanzierung: steuerfinanziert

Antrag: Für die Bachumlegung, den Hochwasserschutz und die Revitalisierung des Veltheimer Dorf- bachs vom Waldrand bis zum Schützenweiher (Zulauf) (Projekt-Nr. 5007650) wird ein Ver- pflichtungskredit von 2'400’000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung des allgemeinen Verwaltungsvermögens bewilligt.

Die Bewilligung erstreckt sich auch auf die durch Teuerung und MWST bedingten Mehr- oder Minderkosten; Stichtag für die Kostenberechnung ist der 9. Januar 2026.

Weisung:

I. Zusammenfassung

Das öffentliche Gewässer Veltheimer Dorfbach Nr. 7205 in Winterthur-Veltheim entspringt am südöstlichen Hang des Wolfensberg und fliesst eingedolt in Richtung Schützenweiher. Der weitgehend eingedolte Veltheimer Dorfbach weist verschiedene Defizite und Nachteile wie fehlende ökologische Vernetzung, ungenügender Hochwasserabfluss und eine lange sanie- rungsbedürftige Eindolung in Richtung Schützenweiher sowie die über einen Kilometer lange Hochwasserentlastungsleitung in Richtung Rosentalbach auf. Der Hauptauslöser dieses Pro- jektes ist die bestehende Hochwasserproblematik. Der geschätzte Schaden bei einem 30- jährlichen Hochwasser beläuft sich auf rund 9,8 Millionen Franken. Für die betroffenen Eigen- tümerschaften in Veltheim bedeutet das Hochwasserschutzdefizit, das Bauvorhaben nur unter strengen baulichen Auflagen und mit zusätzlichen Schutzmassnahmen zulässig sind.

Deshalb wird der Bach im Abschnitt Waldrand bis Schützenweiher auf einer Länge von rund 500 Metern umgelegt und neu als offengelegter «Wiesenbach» ausgestaltet und revitalisiert.

  • 2 - Die heutige Eichliwaldstrasse wird im Abschnitt Waldrand bis Abenteuerspielplatz zukünftig als neuer Verbindungsweg dem offenen Gewässer entlanggeführt. Die bestehende Hochwas- serentlastung wird als Bachleitung aufgehoben und damit entfällt die Erstellung einer hoch- wassersicheren Eindolung und die Festlegung des Gewässerraumes bis hin zur Rosen- talstrasse. Mit der Behebung des Hochwasserschutzdefizits entfallen bauliche Auflagen für die betroffenen Eigentümerschaften.

Im Jahr 2021 liess die Stadt Winterthur einen Masterplan zur Entwicklung des Erholungs- raums Rosenberg ausarbeiten (vgl. SR.21.876-1). Der Masterplan «Erholungsgebiet Rosen- berg» umfasst verschiedene Projekte. Die übergeordnete Gebietsplanung beinhaltet insbe- sondere die Erweiterung und Neugestaltung des Campingplatzes, die Optimierung der Ge- bietserschliessung, die Offenlegung des Veltheimer Dorfbaches sowie die Sanierung und Auf- wertung des Schützenweihers samt Uferbereich. Für den hochwassersicheren Ausbau des Ablaufs aus dem Schützenweiher hat der Stadtrat in eigener Kompetenz den Ausführungskre- dit bereits bewilligt (SR.24.850-1). Für die Sanierung des Schützenweihers sowie der Umge- staltung des Uferparks hat das Stadtparlament am 30. Juni 2025 einen Verpflichtungskredit von Fr. 2'331’345 (Projekt-Nr. 5015830) bewilligt. Für den Neubau des Campingplatzes am Schützenweihers hat das Stadtparlament ebenfalls einen Verpflichtungskredit von Fr. 6'900'000 bewilligt. Die Kreditbewilligung wurde am 14. Juni 2026 vom Stimmvolk abgelehnt. Diese Ablehnung hat keinen Einfluss auf das vorliegende Projekt. Der Zulauf liegt ausserhalb des Campingplatzes und hat auch keine Kostenänderung für den Veltheimer Dorfbach (Zulauf) zur Folge.

Gegenstand der vorliegenden Weisung bildet der Verpflichtungskredit für die Bachumlegung, Hochwasserschutz und Revitalisierung des Veltheimer Dorfbachs im Abschnitt Waldrand bis Schützenweiher.

Das Projekt wird finanziell durch Bund und Kanton unterstützt. Anfragen für Beiträge aus den Fonds z.B. «#hallowasser» sind in Bearbeitung.

Kosten: Total Bruttoinvestition Fr. 2'690’000.00 davon gebundene Ausgaben (bewilligter Projektierungskredit §) Fr. 290’000.00 Total neue Ausgaben Fr. 2’400’000.00 Beantragter Verpflichtungskredit Fr. 2’400’000.00

Unter Abzug der Einnahmen von Bund und Kanton werden sich die Nettoinvestitionen auf voraussichtlich 1’640’000 Franken belaufen.

II. Detaillierte Ausführungen

Ausgangslage Das öffentliche Gewässer Veltheimer Dorfbach Nr. 7205 in Winterthur-Veltheim entspringt am südöstlichen Hang des Wolfensberg und fliesst eingedolt in Richtung Schützenweiher. Ge- mäss Gefahrenkarte Naturgefahren führt der Veltheimer Dorfbach bereits ab einem 30-jährli- chen Hochwasser zu grossflächigen Überflutungen im Siedlungsgebiet. Die Ausuferungen sind einerseits auf die zu geringe Kapazität der Eindolung ab Waldrand zurückzuführen, an- derseits ist die Kapazität im Bereich des offenen Bachabschnittes unterhalb des Schützenwei- hers an drei Schwachstellen im Abschnitt Auslaufbauwerk bis Pfadiheimweg zu gering, um

  • 3 - Hochwasserabflüsse abzuführen. Der geschätzte Schaden bei einem 30-jährlichen Hochwas- ser beträgt rund 9,8 Millionen Franken. Bei einem 100-jährlichen und 300-jährlichen Hochwas- ser nehmen die Überflutungsflächen und die Schäden weiter zu. Diese Hochwassergefahr be- deutet für die betroffenen Eigentümerschaften in Veltheim, dass Bauvorhaben im Bereich «mittleren Gefährdung» (Abb. 1) nur unter strengen baulichen Auflagen und mit zusätzlichen Schutzmassnahmen zulässig sind. Die Eindolung für den Trockenwetterabfluss in Richtung Schützenweiher sowie die Hochwasserentlastung mit einer Länge von rund 1,1 Kilometer in Richtung Rosentalbach (Schaffhauserstrasse 81) befindet sich zudem in einem schlechten Zustand. Eine Bewilligung für eine neue Eindolung ist aufgrund des Wiedereindolungsverbotes gemäss Art. 38 Abs.1 Gewässerschutzgesetz (GSchG) schwierig und kostspielig. Aus diesen Gründen wurde entschieden, den Veltheimer Dorfbach vom Waldrand in einer neuen Linien- führung in den Schützenweiher zu leiten.

Abbildung 1: Ausschnitt Naturgefahrenkarte heute

Das Bewilligungsverfahren für Gewässerprojekte samt Gewässerraumfestlegung richtet sich nach dem kantonalen Wassergesetz (WsG). Für den Zu- und Ablauf zum Schützenweiher wurde ein Bauprojekt unter Federführung des Tiefbauamtes erarbeitet. Die Sanierung des Schützenweihers ist für das Bewilligungsverfahren in das Projektdossier des Gewässerpro- jekts integriert, die Federführung liegt jedoch bei Stadtgrün.

Der vorliegend massgebliche Projektperimeter für den Verpflichtungskredit umfasst den Ve- ltheimer Dorfbach vom Waldrand bis Schützenweiher (Projekt-Nr. 5007650) (Abb. 2, rot).

  • 4 -

Abbildung 2: Projektperimeter (rot: Veltheimer Dorfbach Zulauf, grün: Schützenweiher, orange: Veltheimer Dorf- bach Auslauf)

Unter Berücksichtigung des in der Einleitung dargestellten Gesamtzusammenhangs soll der Veltheimer Dorfbach im Abschnitt Waldrand bis Schützenweiher umgelegt und hochwassersi- cher ausgebaut werden (vgl. Beilage 1: Übersichtsplan).

Projektbeschreibung

2.1 Hochwasserschutz, Revitalisierung und Umlegung Mit der Umlegung des Veltheimer Dorfbaches im Abschnitt Waldrand bis Schützenweiher kann dieser neu rund 500 Meter in einem offenen Bachbett hochwassersicher ausgebaut, revitali- siert und als «Wiesenbach» ausgestaltet werden. Das Gewässerprojekt sieht vor, das Klein- gewässer mit einem trapez-förmigen Gerinne und mit einem kleinen, leicht mäandrierenden Niederwassergerinne auszuführen. Die Böschungsneigungen und Längsgefälle variieren zwi- schen steil und eher flach. Der Absturz nahe dem Einmündungsbereich in den Schützenweiher kann mit einem leichten «Plätschern» neben dem neuen Fussgänger:innen-Steg wahrgenom- men werden. Das neue Bachprofil kann ein 100-jährliches Hochwasser mit einer Wasser- menge von 1.0 m3/s und einem Freibord von 50 cm ableiten. Das Hochwasserschutzdefizit kann somit behoben und das Schadenspotenzial in einem grossen Teil von Veltheim und ent- lang der Schaffhauserstrasse erheblich reduziert werden.

Im Abschnittswechsel zwischen Landwirtschaft und Abenteuerspielplatz wird ein Geschiebe- sammler mit zwei Bereichen ausgebildet. Der angeströmte Bereich dient dazu, einer Ver- schlammung des Schützenweihers entgegenzuwirken. Durch die Abtrennung mit Alpenkalk- blöcken kann ein Stillwasserbereich geschaffen werden, welcher für Amphibien und Wasser- /Uferpflanzen geeignet ist. Nach dem Absturz beim neuen Fussgänger:innen-Steg folgt ein aufgeweiteter Mündungsbereich in den Schützenweiher. Das Ziel der Aufweitung ist eine breite Bachlandschaft zu schaffen, in welcher eine Feuchtfläche entstehen kann und das Was- ser in einen Flachwasserbereich des Schützenweihers fliessen kann.

  • 5 - 2.2 Durchlässe, Steg Für die Querung der Kesselbrunnenstrasse und Scheibenstandstrasse werden zwei Durch- lässe aus Wellstahlblech erstellt. Im Durchlass kann unter Einhaltung des minimalen Freibords von 0.5 Meter eine natürliche Sohle eingebracht werden. Damit die Kleintierdurchgängigkeit sichergestellt werden kann, werden leicht erhöhte Bankette erstellt.

Um eine hindernisfreie Umrundung des Weihers zu ermöglichen, ist ein Steg im Einmündungs- bereich Schützenweiher geplant. Der Fussgänger:innen-Steg wird auf 3.5 Tonnen für die Un- terhaltsfahrzeuge dimensioniert und soll nach Bauvollendung ins Eigentum von Stadtgrün übergehen.

2.3 Abenteuerspielplatz Mit der neuen Linienführung des Veltheimer Dorfbachs muss das Grundstück (VE4932), wel- ches vom Verein Abenteuerspielplatz gepachtet ist, angepasst werden. Der bestehende Lärm- schutzhügel sowie einzelne Spielelemente müssen verschoben und umstrukturiert werden. Die erforderlichen Anpassungsarbeiten sind Bestandteil des Projekts und in den Projektkosten berücksichtigt.

2.4 Wegführung Eichliwaldstrasse Im Abschnitt Landwirtschaft wird ausserhalb des Gewässerraums ein Kiesweg mit einer Breite von 2,5 Meter dem neuen Veltheimer Dorfbach entlanggeführt. Dieser Weg sorgt für die Er- lebbarkeit des Bachs und dient als Verbindung zwischen dem Erholungsgebiet Rosenberg und dem Waldgebiet (Fusswegverbindung gemäss kommunalem Richtplan, Gesamtrevision im Verfahren, 2024). Zudem kann dieser für den Gewässerunterhalt genutzt werden.

Mit der neuen Wegführung wird die Eichliwaldstrasse nicht mehr als Verbindung zum Wald- rand benötigt. Sie wird deshalb im Rahmen des Wasserbauprojekts zwischen der Pfaffenstu- denstrasse und der Scheibenstandstrasse rückgebaut. Der Rückbau wird in der Bilanz der Fruchtfolgefläche positiv mitberücksichtigt.

2.5 Fruchtfolgeflächen Das gesamte Gewässerprojekt inklusiv Geh- und Unterhaltsweg im Abschnitt Waldrand bis Schützenweiher beansprucht voraussichtlich rund 3’300 m2 Fruchtfolgefläche (FFF). Ein se- parates Bodenprojekt hat die effektiven Flächen eruiert und den Umgang aufgezeigt. Die Kos- ten für die Kompensation sind im Projekt enthalten.

Kantonale Bewilligungsverfahren (AWEL) Entlang allen Gewässern sind Gewässerräume auszuscheiden. Entlang des Veltheimer Dorf- baches wird der Gewässerraum zusammen mit den laufenden Projekten ausgeschieden. Der Betrachtungsperimeter erstreckt sich auf den gesamten Veltheimer Dorfbach inklusiv Schüt- zenweiher, vom Waldrand bis zur Parzelle VE4655 «Bogenschützenverein». Mit der Festset- zung der Wasserbauprojekte durch das AWEL wird der bestehende Verlauf des Veltheimer Dorfbachs und die Hochwasserentlastung in Richtung Rosentalbach aus dem Kataster der öffentlichen Oberflächengewässer entlassen. Mit der Entlassung aus dem Kataster der öffent- lichen Oberflächengewässer (Abb. 3) sowie der Nachführung der Gefahrenkartierung werden zukünftige Strassen- und Werkleitungsprojekte in Veltheim und im Bereich der Schaff- hauserstrasse v