Büro von Olaf Scholz in Hamburg verwehrt Auskunft zu seiner Rolle; Kosten unbekannt, fast fünf Jahre Verzögerung

Scholz-Fenster: Büro des Ex-Kanzlers (SPD) verweigert Auskunft zu seiner Rolle | Bund der Steuerzahler e.V.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts

Scholz-Fenster: Büro des Ex-Kanzlers (SPD) verweigert Auskunft zu seiner Rolle

Bundestagsverwaltung kennt den Grund für die fast fünfjährige Verzögerung nicht. Gesamtkosten und persönliche Rolle von Olaf Scholz bleiben ungeklärt.

Warum wurden die bereits 2021 angefertigten Sicherheitsfenster für die Hamburger Wohnung von Olaf Scholz fast fünf Jahre lang nicht eingebaut? Warum erfolgt der Einbau ausgerechnet jetzt? Und welche Rolle spielte Olaf Scholz selbst? Darauf gibt es weiterhin keine vollständigen Antworten.

Die inzwischen zuständige Verwaltung des Deutschen Bundestages erklärt, die Gründe für die Verzögerung seien ihr nicht bekannt. Zugleich verweist sie darauf, dass die Sicherheitsempfehlungen des BKA weiterhin gültig seien. Nach einer erneuten Prüfung von Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Herbst 2025 führt sie das Projekt bis zum Abschluss weiter. Das Büro von Olaf Scholz wiederum beantwortet die konkreten Fragen nach einer möglichen persönlichen Einflussnahme des Ex-Kanzlers nicht. Dabei hatte die Bundestagsverwaltung zuvor ausdrücklich mitgeteilt, dass bauliche Sicherungsmaßnahmen nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Schutzperson durchgeführt werden.

„Die Frage ist denkbar einfach: Hat Olaf Scholz oder hat sein Büro Einfluss darauf genommen, dass die Fenster 2021 nicht eingebaut wurden oder nun doch eingebaut werden?“, erklärt Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bund der Steuerzahler Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern e. V. „Wenn Herr Scholz keinen Einfluss genommen hat, könnte sein Büro dies ohne Umschweife bestätigen. Stattdessen verweist es auf andere Stellen.“

Auf eine erneute Anfrage mit konkreten Einzelfragen teilte seine Büroleiterin lediglich mit, man habe den bisherigen Angaben und Hinweisen, an wen sich der Bund der Steuerzahler wenden müsse, nichts hinzuzufügen. Unbeantwortet blieb auch die Frage, ob Scholz einer Auskunft der Bundestagsverwaltung über seine persönliche Beteiligung zustimmen würde.

Es geht nicht um den notwendigen Schutz

Der Bund der Steuerzahler stellt ausdrücklich nicht infrage, dass gefährdete Politiker geschützt werden müssen. Selbstverständlich muss der Staat für ihre Sicherheit sorgen. Dieser Fall ist jedoch besonders: Es geht nicht um den ständig genutzten Hauptwohnsitz von Olaf Scholz, sondern um seine Hamburger Mietwohnung. Scholz lebt überwiegend in Potsdam. Nachbarn berichteten gegenüber Medien, dass er nur selten in Hamburg zu sehen sei. Trotzdem wurde die Wohnung bis Ende 2025 über Jahre nahezu rund um die Uhr von der Hamburger Polizei bewacht. Die Personalkosten wurden nach NDR-Informationen auf bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Hinzu kamen mindestens 112.000 Euro für einen Polizeicontainer. Bezahlt wurde die Bewachung von Hamburg und damit von den Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

Gerade deshalb ist die fast fünfjährige Verzögerung beim Einbau der Sicherheitsfenster relevant: Wenn diese Fenster bereits 2021 notwendig waren, warum wurden sie dann nicht eingebaut? Was hat sich seitdem verändert? Und wenn die Empfehlungen des BKA weiterhin uneingeschränkt gelten, weshalb erfolgt der Einbau erst fast fünf Jahre später?

Das Büro von Olaf Scholz hatte mitgeteilt, aufgrund des langen Vorlaufs seien zunächst das Bundesministerium der Finanzen, anschließend das Bundeskanzleramt und schließlich die Verwaltung des Deutschen Bundestages für die bauliche Umsetzung und die finanziellen Entscheidungen zuständig gewesen.

Die Bundestagsverwaltung erklärte ergänzend, die konkrete Sicherungsmaßnahme sei ursprünglich vom Bundeskanzleramt veranlasst worden. Das Bundeskanzleramt habe außerdem die Bundesbauabteilung Hamburg mit der Umsetzung beauftragt. Welche Entscheidungen zuvor im Bundesfinanzministerium getroffen wurden, wer die Herstellung der Fenster beauftragte und weshalb der Einbau 2021 unterblieb, bleibt ungeklärt.

Auf die Frage, ob die Gründe zumindest in den vom Bundeskanzleramt übernommenen Projektunterlagen dokumentiert seien, erklärte die Bundestagsverwaltung erneut, ihr seien diese Gründe nicht bekannt. Für weitere Auskünfte verwies sie an das Bundespresseamt.

Kosten und Eigentumsfolgen bleiben offen

Nach Angaben der Bundestagsverwaltung wurde das Projekt nach der Übernahme der Akten im Herbst 2025 erneut auf Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Dabei sei keine Kostensteigerung festgestellt worden. Auf welche ursprüngliche Kostenschätzung sich dieser Vergleich bezieht, teilte die Verwaltung nicht mit. Für die Zwischenlagerung seien keine Kosten entstanden.

Auch die Gesamtkosten für Planung, Herstellung und Einbau werden nicht genannt. Zunächst verwies die Bundestagsverwaltung auf vergabe- und wettbewerbsrechtliche Gründe, anschließend auf das Geschäftsgeheimnisgesetz.

Auf weitere Nachfragen erklärte die Verwaltung schließlich, die gesamte Angelegenheit sei vom Bundeskanzleramt als Verschlusssache eingestuft worden. Dabei sei es ohne Belang, ob einzelne Angaben vom Bund der Steuerzahler oder von der Verwaltung selbst als sicherheitsrelevant angesehen würden. Weitere Auskünfte zu Handlungsalternativen sowie Zeit- und Kostenkalkulationen werde es nicht geben.

Offen bleiben auch die langfristigen Eigentumsfolgen. Zunächst hatte die Bundestagsverwaltung erklärt, dass die Fensterelemente nach dem Einbau Eigentum des Bundes bleiben. Ein späterer Ausbau sei jedoch nicht vorgesehen, weil der Immobilieneigentümer bereit sei, die Fenster zu übernehmen. Ob der Immobilieneigentümer für eine spätere Übernahme zahlt, welchen Wert die Fenster zu diesem Zeitpunkt haben und auf welcher rechtlichen sowie haushaltsrechtlichen Grundlage das Eigentum übertragen werden könnte, beantwortet die Bundestagsverwaltung nicht mehr. Damit ist weiterhin nicht ausgeschlossen, dass ein privater Vermögensvorteil auf Kosten der Steuerzahler entsteht.

Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb:

Olaf Scholz soll erklären, ob er oder sein Büro Einfluss auf den zunächst unterbliebenen oder den nun geplanten Einbau genommen haben.

Das Bundeskanzleramt muss die Gründe für die fast fünfjährige Verzögerung offenlegen.

Die Gesamtkosten für Planung, Herstellung und Einbau müssen genannt werden.

Die Bedingungen einer möglichen späteren Übernahme durch den Immobilieneigentümer müssen offengelegt werden.

Ein privater Vermögensvorteil auf Kosten der Steuerzahler muss ausgeschlossen werden.

Die Recherchen des Bund der Steuerzahler haben inzwischen ein außergewöhnlich großes Medieninteresse ausgelöst. Unter anderem haben die Hamburger Morgenpost, das Hamburger Abendblatt, der NDR, die Tagesschau, RTL und die Neue Osnabrücker Zeitung den Fall aufgegriffen.

„Sicherheitsrelevante Einzelheiten müssen geschützt bleiben. Aber eine Verschlusssache darf nicht zum pauschalen Schutzschild gegen jede Frage zum Umgang mit Steuergeld werden“, betont Mummenhoff. „Olaf Scholz könnte selbst für Klarheit sorgen. Wenn sein Büro die Fragen zu seiner Rolle nicht beantwortet, bleibt der Eindruck, dass eine einfache Antwort vermieden werden soll. Auch die Hamburger SPD sollte ein Interesse daran haben, dass die Rolle ihres früheren Bürgermeisters und Bundeskanzlers vollständig aufgeklärt wird.“

Alle bisherigen Hintergründe und einige Medienberichte:

Scholz-Fenster: Büro des Ex-Kanzlers (SP…

Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bund der Steuerzahler Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern e. V., fordert Olaf Scholz auf, seine persönliche Rolle beim verzögerten Einbau der Sicherheitsfenster in seiner Hamburger Wohnung offenzulegen.

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V.