Schützenstand Trimmis Voranzeige obligatorische Schiessübungen 2026; Zwei Pflichtübungen im August
Amtsblatt vom 21.08.2026 | Gemeinde Trimmis
Voranzeige obligatorische Schiessübungen 2026 Schützenstand Trimmis
Mittwoch, 26. August 2026, 17.30 - 20.00 Uhr, 2. Obligatorische Übung
Voranzeige obligatorische Schiessübungen 2026 Schützenstand Crestis Says
Donnerstag, 27. August 2026, 18.00 - 20.00 Uhr, 2. Obligatorische Übung
Im Rahmen von insieme sano für Trimmiser:innen ü65
Kinoabend - Voller Erinnerung und guter Gesellschaft. Freuen Sie sich auf einen ausgewählten Film, der Erinnerungen weckt, zum Lachen bringt oder einfach das Herz berührt. Anschliessend beim gemeinsamen Pinsa-Essen gibt es Zeit für Gespräche und Diskussionen über den Film. Den Anfang machen wir mit einer musikalischen Reise von Obervaz nach Südfrankreich und zurück.
Datum: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 17.00 – 19.00 Uhr Ort:Restaurant Sonne, Trimmis Gratiseintritt Anmeldung: bis 31. August bei: Rico Zindel
Im Anschluss an die Anmeldungen werden wir Publikumsvorschläge einholen, um das weitere Programm zusammenzustellen.
Ordentliche Schalterstunden Gemeindeverwaltung Montag: 14.00 - 18.00 Uhr; Dienstag - Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr und Mittwochmorgen: 7.30 - 11.00 Uhr.
Für Zu-, Weg- und Umzüge bieten wir die Dienstleistung “e-Umzug” an. Die Meldung ist über unsere Homepage www.trimmis.ch unter “Online-Schalter” durchzuführen.
Anmeldung und Schriftenabgabe Zuziehende Personen haben sich innert 14 Tagen anzumelden und die Ausweisschriften abzugeben. Auch Gemeindebürger und Minderjährige, die einen Heimatschein besitzen, haben diesen zu deponieren.
Abmeldung Wegziehende Personen haben sich vor Abreise abzumelden und die deponierten Ausweispapiere gegen Rückgabe des Schriftenempfangsscheines entgegenzunehmen.
Adressänderungen Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Trimmis sind innert 14 Tagen zu melden.
Grundeigentümer Adressänderungen insbesondere bei auswärtigen Grundeigentümern sind uns ebenfalls zu melden.
Geburten Bei einer Geburt ist uns die Konfessionszugehörigkeit des Kindes mitzuteilen.
Logiergeber Beginn und Ende eines Mietverhältnisses sind innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Erwerbstätigkeit Jegliche Änderung betreffend die Erwerbstätigkeit ist den Einwohnerdiensten zu melden.
Anmeldung ausländischer Personen Ausländische Personen, die in die Schweiz zur Erwerbstätigkeit oder für einen Aufenthalt über drei Monate einreisen, müssen sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug, jedoch vor Arbeitsbeginn , bei den Einwohnerdiensten anmelden. Die Arbeitsaufnahme bzw. Anstellung darf nur mit einer gültigen fremdenpolizeilichen Bewilligung erfolgen. Verlängerungen von bestehenden Aufenthaltsbewilligungen sind 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu erneuern.
Todesfälle Ein Todesfall ist ebenfalls der Gemeinde zu melden.