Amtsgericht Norden - Abbruch Fensterfassade und Einbau einer Pfosten-Riegelfassade in RC3, Norden; Bewerbungen ausgeschlossen durch Ex-Ante-Bekanntmachung

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Verfahrensangaben Auftraggeber Auftragsgegenstand Weitere Angaben

Art und Umfang der Leistung

Abbruch Fensterfassade und Einbau einer Pfosten- Riegelfassade in RC3 mit Außen- und Innentürelementen.

Ausführungsbeginn: spätestens 5 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Ausführungsende: in der 51. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser Kalenderwoche

Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB

A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.

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26B30386 - Amtsgericht Norden - Abbruch Fensterfassade u. Einbau e. Pfosten-Riegel… VO: VOB

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Teilnahme auffordernde Stelle Offizielle Bezeichnung Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen Postanschrift Schloß Postleitzahl 49186 Ort Bad Iburg Land Deutschland UST.-ID Kontaktstelle Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West zu Händen von Telefon +49 54037302-500 Fax E-Mail vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de Internet-Adresse (URL) https:

Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen

Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West

Auftragsgegenstand Umfang der Beschaffung Art und Umfang der Leistung Abbruch Fensterfassade und Einbau einer Pfosten- Riegelfassade in RC3 mit Außen- und Innentürelementen. Haupterfüllungsort Offizielle Bezeichnung Amtsgericht Norden Postanschrift Norddeicher Str. 1 Postleitzahl 26506 Ort Norden Ergänzende

Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Weitere Erfüllungsorte Ausführungsfristen Zeitraum der Leistungserbringung Ausführungsbeginn: spätestens 5 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Ausführungsende: in der 51. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser Kalenderwoche

Weitere Angaben Verschiedenes Zusätzliche Angaben Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB

A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.

Zusätzliche Angaben Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB

A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.

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