Gemeinde Bad Zwischenahn Neubau Förderschule GE Elmendorfer Str. 30a, 26160 Bad Zwischenahn (Rostrup); Budget max 34,4 Mio EUR

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Neubau Förderschule GE - TGA Fachplanung HLS

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Auf dem Grundstück (Flur 9, Flurstück 363

  1. der Berufsbildenden Schule (BBS) Ammerland mit der postalischen Adresse Elmendorfer Str. 30a, 26160 Rostrup Bad Zwischenahn soll basierend auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Raumprogramm ein 1- 3-geschossiger Neubau einer Förderschule GE (Geistige Entwicklung) für 180 Schüler mit einer Gesamtfläche von ca. 9.500 m² BGF entstehen. Neben der Gestaltung des Schulgebäudes mit schlüssiger städtebaulicher Einbindung sollen auch die Flächen und Räume zur aufbauenden Planung der Außenanlagen und Erschließungen einschließlich dem Halten- und Wartebereich der Schulbeförderung konzeptionell angedacht werden Die Hauptzufahrt soll ausgehend von der Elmendorfer Str. entlang der dort vorhandenen Parkplatzflächen der BBS erfolgen. Neben der städtebaulichen Situation an dem vorgesehenen Standort sind die Randbedingungen aus dem Schulbetrieb und den schulpädagogischen Anforderungen einer Förderschule GE planerisch zu berücksichtigen. Bei mobilitätseingeschränkten Personen kommt der Barrierefreiheit der zu planenden Gebäude (und Außenanlagen) eine hohe Bedeutung zu. Aus Gründen des Flächenverbrauchs, der Flächenversiegelung, der Gebäudekompaktheit, des Wärmeschutzes, der Wirtschaftlichkeit u.ä. ist vorliegend die Möglichkeit der Mehrgeschossigkeit zu betrachten. Es sind dabei auch Mischformen hinsichtlich einzelner Baukörper und ihrer Geschossigkeit möglich. Derzeit werden von der Gemeinde Bad Zwischenahn für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot umrandeten Bereich ein städtebauliches Entwicklungskonzeptes sowie ein Angebotsbebauungsplan für den Neubau einer Förderschule GE in dem blau umrandeten Bereich der Anlage 1 erstellt. Das Budget des AG für die Maßnahme beläuft sich auf max. brutto EUR 34,4 Mio. (KG 200 bis 500 gem. DIN 276-1:2008-12).

Ziel dieser Ausschreibung ist, einen Fachplaner für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (labortechnische Anlagen) und 8 gem. der §§ 53 ff. HOAI zu gewinnen, der in seinem Fachbereich die Umsetzung der Maßnahme ab der Leistungsphase 3 (bei Überarbeitung der schon vorliegenden Ergebnisse der Leistungsphase 2 zum Zwecke der Kostenreduzierung und Budgeteinhaltung) kompetent plant und begleitet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ingenieurdienstleistungen nach §§ 53 ff. HOAI für Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (labortechnische Anlagen) und 8

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Der Auftrag wird als Stufenauftrag erteilt. Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt (vgl. anliegenden Vertragsentwurf). Der Abruf der weiteren Leistungsphasen ist optional. Der angegebene Leistungszeitraum von 36 Monaten bezieht sich auf die Leistungsphasen 3 - 8 und verlängert sich, sollte auch die Leistungsphase 9 beauftragt werden.

Das Bauvorhaben wird auf dem Gelände “Elmendorfer Str. 30a, 26160 Bad Zwischenahn (Rostrup)” durchgeführt.

Vergl. bei den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage " Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien _ matrix TGA-HLS"

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-

Nachprüfungsverfahren einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

  1. In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (in den Vergabeunterlagen enthalten) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 3 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Falls die geplante Höchstzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los. Wird die Anzahl von mindestens 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.

  2. Eine Eignungsleihe ist zulässig. Liegen bei dem Unternehmen, auf das sich der Bewerber i. S. “Eignungsleihe” beruft, Ausschlussgründe vor, so kann der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden Frist durch ein anderes Unternehmen ersetzen. Beruft sich der Bewerber auf Eignungsleihe, so behält sich die Vergabestelle vor, eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen.

  3. Der Teilnahmeantrag kann vom Bewerber über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.

  4. Die im Teilnahmeantrag geforderten Referenzprojekte müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen, anderenfalls wird die Referenz nicht zugelassen.

  5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist - diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.

  6. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab.

Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.

  1. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.

  2. Eine Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

  3. Die Leistungen werden nur vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: a) natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Dipl.- Ingenieur (oder gleichwertig - insbesondere, wenn nach EU-Vorschriften

Richtlinien die Berechtigung besteht, in der Bundesrepublik Deutschland als Dipl.- Ingenieur tätig zu sein) berechtigt sind; b) juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter oder der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt; c) Bewerbergemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften, bei denen Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

  1. Die Leistungen werden als Stufenauftrag vergeben (vergl. Vertragsentwurf).

  2. Über den den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurf wird ausschließlich mit den gem. vorstehender Ziff. 1 zur Verhandlung zugelassenen Bewerbern in der 2. Stufe dieses Verfahrens verhandelt. Die im Vertragsentwurf unter § 6 Ziff. 6.1 genannte Anlage 4 (Organigramm) ist nur von den Bewerbern vorzulegen, die in der 2. Stufe dieses Verfahrens zur Verhandlung aufgefordert werden.

  3. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage “Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien

matrix TGA-HLS”. Zu den dort genannten Kriterien sollen die zur Verhandlung zugelassenen Bewerber im Verhandlungstermin (2. Stufe dieses Verfahrens) vortragen. Das wird entsprechend der Matrix von der Vergabestelle bewertet. Die Gewichtung ergibt sich aus der Matrix. Das Honorarangebot der (zur Verhandlung zugelassenen) Bewerber wird entsprechend der Anlage “Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien _ matrix TGA-HLS” in der 2. Stufe dieses Verfahrens bewertet.

  1. Die zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber haben auf Basis der (Honorar-) Anlagen 2

5 zum Verhandlungstermin ein indikatives (=unverbindliches) Honorarangebot vorzulegen. Diesen Bewerbern werden die Honorar-) Anlagen 2

5 rechtzeitig in bearbeitbarer Form übermittelt werden.

  1. Neben den Angaben zu den Eignungskriterien werden folgenden Erklärungen

Nachweise gefordert (Einzelheiten: siehe Teilnahmeantrag): a) allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag) b) Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag). c) Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen d) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB (und weitere Ausschlussgründe) e) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB f) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833

2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022

576 des Rates vom 8. April 2022.

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote

Nach Ermessen der Vergabestelle werden fehlende Unterlagen nachgefordert.

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Gefordert wird die Vorlage von Eignungsnachweisen wie beispielsweise Studiennachweise, Diplomurkunden (in Kopie) betreffend die fachliche Befähigung der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder) und der verantwortlichen Führungskräfte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gefordert wird die Vorlage