Landkreis Gotha investiert über 9.5 Millionen Euro in Baumaßnahmen an Schulen im Landkreis Gotha; Barrierefreiheit durch neuen Aufzug am Perthes-Gymnasium

Ausgabe vom 20. AUGUST 2026 35. Jahrgang

02 Bekanntmachung der Sitzungstermine Kreisausschüsse 03 Berichtigung zur Auslegung 2. Teilplan „Windenergie” Mittelthüringen AMTLICHER TEIL 07 Änderungen Schulbusverkehr 26/27 09 Vorträge und Einzelveranstaltungen Kreisvolkshochschule 11 AGATHE-Plauderbank in Friedrichroda NICHTAMTLICHER TEIL landkreis-gotha.de Ehrenamtliche Betreuung: Der Betreuungsverein Gotha e. V. bietet regelmäßig Veranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer:innen und interessier- te Bürger:innen an. Die nächste Veranstaltung am 26. August beschäftigt sich mit dem Thema „Wie kann ich vorsorgen und verfügen?“ Veranstaltungsort ist die Tagesstätte Lichtblick e. V. in der Mohrenstraße 18b (Vorderhaus, 1. OG) in Gotha von 16.30 bis 18.00 Uhr. Benefizspiel: Am 4. September empfangen die Alten Herren des TSV Sundhausen 1869 e. V. das inklusive Team der BoHof Olympics zu einem Benefiz-Fußballspiel. Der Anstoß ist 18.30 Uhr in der Fußballarena in Gotha-Sundhausen (Trügleber Str. 15). Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Erlös des Abends geht an das Sport-Team des Bodelschwingh-Hofes. Beratung: Der Kreisverband Gotha des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen lädt am Freitag, den 11.  September ab 14.00 Uhr, zum Treffen in das AWO-Begegnungszentrum „Galletti”  (Gotha, Jüdenstraße 44)  und am Donnerstag, 17. September von 14 bis 17 Uhr zu einem Infonachmittag  ins Landratsamt Gotha, Raum 207, ein. Die Kreisvorsitzende Katharina Sieger berät in den Bereichen Mobilität, Hilfs­ mittel, Bewältigung des Alltags und Umgang mit Behörden. AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNG LANDKREIS GOTHA NR. 11 A M T S B L A T T Das Amtsblatt komplett in Farbe finden Sie online: Landkreis | Während die Schüler:innen und Lehrer:innen ihre wohlverdiente Sommer­ pause genießen, ist in den Schulen des Landkreises oft Baulärm zu hören. Die Sommerferien werden für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen genutzt. Am Perthes-Gymnasium Friedrichroda wird derzeit Barrierefreiheit hergestellt. Kern­ bestand­teil des Projekts ist der nachträgliche Anbau eines Aufzugs an das bestehende Schulgebäude. Dadurch wird künftig ein barrie- refreier Zugang zu den einzelnen Geschossen gewährleistet und die Schule den aktuellen Anforderungen an eine inklusive Nutzung ange- passt. Während der Sommerferien werden die um- fangreichen Arbeiten im Gebäudeinneren durch­geführt, um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Hierzu gehören die Herstellung neuer Türöffnungen, der Rückbau und das Versetzen von Innenwänden sowie verschiedene bauliche Anpassungen. Darüber hinaus wird die vorhandene Brandmeldeanlage entsprechend der neuen Raumstruktur erweitert und angepasst, damit alle brand- schutztechnischen Anforderungen weiterhin erfüllt werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 450.000 Euro. An der Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) Bad Tabarz wird derzeit die Ausgabeküche um- fassend saniert. Damit wird nicht nur der Küchen­bereich modernisiert und funktional ver- bessert, sondern auch der angrenzende Speiseraum aufgewertet. In den Sommerferien liegt der Schwerpunkt der Arbeiten auf der Neugestaltung des Speiseraums. Hier wird ein neuer Fußboden eingebaut, es werden Malerarbeiten durchge- führt und eine neue Akustikdecke montiert, um die Aufenthaltsqualität und die Raumakustik deutlich zu verbessern. Parallel dazu werden die Sanierungsarbeiten in der Ausgabeküche fortgeführt. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 372.400 Euro. „Baugeräusche an unseren Schulen in den Sommerferien sind ein gutes Zeichen. Sie zei- gen, dass wir die Infrastruktur der Schulen in unserer Trägerschaft konsequent zukunftsfähig gestalten. Ob barrierefreier Umbau am Perthes- Gymnasium in Friedrichroda oder die neue, moderne Ausgabeküche an der Gemeinschafts­ schule in Bad Tabarz: Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen schaffen wir für Schüler:innen und Lehrkräfte ein modernes, einladendes Lern- und Arbeitsumfeld“, so Landrat Onno Eckert bei der Besichtigung bei- der Baustellen. Folgende Maßnahmen wurden in den Sommer­ ferien und darüber hinaus in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha realisiert:

Fortsetzung auf Seite 6. Das Perthes-Gymnasium wird barrierefrei: Für den neuen Aufzug wurden Wände verschoben und Durchbrüche in der Außenwand gemacht. Ferienzeit ist Bauzeit Landkreis investiert über 9.5 Millionen Euro in Baumaßnahmen an Schulen Heute mit Einleger der Kreisvolkshochschule!

BEKANNTMACHUNGEN 02 BEKANNTMACHUNG der Sitzungstermine für Ausschüsse des Kreistages Kreisausschuss Die 18. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode 2024 – 2029 findet am 24.08.2026 im Landratsamt Gotha, 99867 Gotha, 18.-März- Str. 50, Raum Gotha (247) statt. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil

  1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 15.06.2026
  2. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung (Bewirtschaftungskosten Grundschulen),

Vorlage KA 19-2026 3. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung (Bewirtschaftungskosten Gymnasien),

Vorlage KA 22-2026 4. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung (Bewirtschaftungskosten Gemeinschafts­ schulen), Vorlage KA 23-2026 5. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunal­ ordnung (Sanierung Verwaltungsgebäude), Vorlage KA 24-2026 6. Informationen

6.1. – zu den strategischen Leitlinien „Digitaler Landkreis Gotha 2030“

6.2. – zur Abrechnung des Haushaltes des Landkreises Gotha II/2026

6.3. – zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung II/2026

6.4. – über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen sowie von Planungsleistungen II/2026 7. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil Seniorenbeirat Termin: 04.09.2026 Ort: Landratsamt Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Str. 50,

Raum Gotha (247) Beginn: 14:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich Eckert

Gotha, 12.08.2026 Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss- und Anzeigevermerk

  1. Der Kreistag Gotha hat am 17.06.2026 mit Beschluss Nr. 15/2026 die Satzung über die Gebühren für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau im Landkreis Gotha beschlossen.
  2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 09.07.2026, eingegangen im Landratsamt Gotha am 09.07.2026, den Eingang der o. g. Satzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 100 Abs. 3 Satz 3 ThürKO genehmigt.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlas- sen worden sind, beim Zustandekommen nachstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden, oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landratsamt Gotha vorher AMTSBLATT DES LANDKREISES GOTHA AMTLICHER TEIL gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. gez. Eckert

Gotha, 10.08.2026 Landrat SATZUNG über die Gebühren für die Durch­ führung der Gefahrenverhütungsschau im Landkreis Gotha Aufgrund des § 98 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) sowie der §§ 1, 2 und 10, 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288), der §§ 26, 27 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 210) sowie der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau (GefVerhSchauVTH) vom 20. August 1992, zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 09. Dezember 2012 (GVBI. S. 481) hat der Kreistag des Landkreises Gotha in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Gebührentatbestand (1) Für die Durchführung der angeordneten Gefahrenverhütungsschau werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau umfasst:

a. Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung der Begehung

b. Begehung des Objektes einschließlich der Mängelfeststellung

c. Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Gefahren­ver­ hütungsschau einschließlich der Mängel­behe­bungs­anord­nung

d. Nachschauen ohne weitere Beanstandungen

e. Nachschauen mit weiteren Mängelfeststellungen und sich dar- aus ergebenden weiteren Mängelbehebungsanordnungen (2) Die im Rahmen der Gefahrenverhütungsschau zu prüfenden Objekte ergeben sich aus § 1 der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau, insbesondere nach

a. den, von den Objekten ausgehenden, erheblichen Brand-, Explosions- und sonstigen Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte

b. der Konzentration von Menschen in den Objekten

c. der Objektliste in der Anlage zur Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau. (3) Die Erfassung der Objekte obliegt dem Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Gotha. § 2 Gebührenhöhe (1) Zur Ermittlung der Gebühren werden die der Gefahren­ verhütungsschau unterliegenden Objekte in die Kategorien A, B und C unterteilt. Die Einstufung der Objekte erfolgt nach der Anlage 1 zu dieser Satzung. Objekte, die in der Anlage 1 zu dieser Satzung nicht explizit erfasst sind, werden durch den Landkreis Gotha entsprechend ihrer Gefährdung vergleichbar eingestuft. (2) Die für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau zu ent- richtende Gesamtgebühr setzt sich aus der Grundgebühr, die sich aus der jeweiligen Kategorie ergibt, der Begehungsgebühr, die sich aus der Grundfläche ergibt und einer Fahrtkostenpauschale für die An- und Abfahrt zum zu überprüfenden Objekt als Festgebühr zusammen. (3) Für die Grundgebühr gelten folgende Beträge:

Kategorie nach Anlage 1

Grundgebühr in Euro

A

100,00

B

150,00

C

200,00 20. August 2026

03 AMTSBLATT DES LANDKREISES GOTHA 20. August 2026 – Ende des amtlichen Teils – AMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNGEN (4) Für die Begehungsgebühr gelten folgende Beträge:

Brutto-Grundfläche in m² Begehungsgebühr in Euro

bis 500

150,00

501 bis 1.000 250,00

1.001 bis 2.000 400,00

2.001 bis 5.000 750,00

ab 5.001

1000,00

Als Brutto-Grundfläche gilt die Brutto-Grundfläche nach DIN 277 und bei Lagerplätzen usw. die Lagerplatzfläche einschließlich der Verkehrswege. (5) Für die Fahrtkosten wird pro Anfahrt eine Pauschale von 25,00 Euro erhoben. (6) Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung der Gefahren­ verhütungsschau werden nach Maßgabe des Thüringer Verwaltungs­ kostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung erhoben. (7) Für die Nachschau nach Mängelbeseitigung sowie für die Nachschau nach Fristablauf wird eine zusätzliche Gebühr erho- ben. Diese besteht aus einer um 50 v. H. reduzierten Grundgebühr nach der Kategorie des Objektes, der um 50 v. H. reduzierten Begehungsgebühr und der Fahrtkostenpauschale. (8) Kann eine Gefahrenverhütungsschau bzw. Nachschau nicht durchgeführt werden und hat der Gebührenschuldner die Gründe hierfür zu vertreten, wird die Grundgebühr in voller Höhe erhoben. § 3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer, Besitzer oder sonstiger Nutzungs­ berechtigter von baulichen Anlagen oder