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title: "Landkreis Gotha investiert über 9.5 Millionen Euro in Baumaßnahmen an Schulen im Landkreis Gotha; Barrierefreiheit durch neuen Aufzug am Perthes-Gymnasium"
sdDatePublished: "2026-08-22T14:30:00Z"
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  - "Friemar"
  - "Döllstädt"
  - "Dachwig"
  - "Emleben"
  - "Drei Gleichen"
  - "Bienstädt"
  - "Sonneborn"
  - "Schwabhausen"
  - "Tonna"
  - "Tambach-Dietharz"
  - "Nessetal"
  - "Ohrdruf"
  - "Luisenthal"
  - "Hörsel"
  - "Nesse-Apfelstädt"
  - "Molschleben"
  - "Gierstädt"
  - "Herrenhof"
  - "Großfahner"
  - "Mühlhausen"
  - "Tüttleben"
  - "Tröchtelborn"
  - "Wartburgkreis"
  - "Waltershausen"
  - "Erfurt"
  - "Friedrichroda"
  - "Gotha (Landkreis)"
  - "Bad Tabarz"
  - "Gotha"
  - "Germany"
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Landkreis Gotha investiert über 9.5 Millionen Euro in Baumaßnahmen an Schulen im Landkreis Gotha; Barrierefreiheit durch neuen Aufzug am Perthes-Gymnasium

Ausgabe vom 20. AUGUST 2026
35. Jahrgang

02 Bekanntmachung der
Sitzungstermine Kreisausschüsse
03 Berichtigung zur Auslegung
2. Teilplan „Windenergie”
Mittelthüringen
AMTLICHER TEIL
07 Änderungen Schulbusverkehr 26/27
09 Vorträge und Einzelveranstaltungen
Kreisvolkshochschule
11 AGATHE-Plauderbank in
Friedrichroda
NICHTAMTLICHER TEIL
landkreis-gotha.de
Ehrenamtliche Betreuung: Der Betreuungsverein
Gotha e. V. bietet regelmäßig Veranstaltungen
für ehrenamtliche Betreuer:innen und interessier-
te Bürger:innen an. Die nächste Veranstaltung am
26. August beschäftigt sich mit dem Thema
„Wie kann ich vorsorgen und verfügen?“
Veranstaltungsort ist die Tagesstätte Lichtblick
e. V. in der Mohrenstraße 18b (Vorderhaus, 1. OG)
in Gotha von 16.30 bis 18.00 Uhr.
Benefizspiel: Am 4. September empfangen die
Alten Herren des TSV Sundhausen 1869 e. V. das
inklusive Team der BoHof Olympics zu einem
Benefiz-Fußballspiel. Der Anstoß ist 18.30 Uhr in
der Fußballarena in Gotha-Sundhausen (Trügleber
Str. 15). Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der
Erlös des Abends geht an das Sport-Team des
Bodelschwingh-Hofes.
Beratung: Der Kreisverband Gotha des Blinden-
und Sehbehindertenverbandes Thüringen lädt
am Freitag, den 11.  September ab 14.00 Uhr,
zum Treffen in das AWO-Begegnungszentrum
„Galletti”  (Gotha, Jüdenstraße 44)  und am
Donnerstag, 17. September von 14 bis 17 Uhr zu
einem Infonachmittag  ins Landratsamt Gotha,
Raum 207, ein. Die Kreisvorsitzende Katharina
Sieger berät in den Bereichen Mobilität, Hilfs­
mittel, Bewältigung des Alltags und Umgang
mit Behörden.
AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNG
LANDKREIS GOTHA
NR. 11
A M T S B L A T T
 Das Amtsblatt
komplett in Farbe
finden Sie online:
Landkreis | Während die Schüler:innen und
Lehrer:innen ihre wohlverdiente Sommer­
pause genießen, ist in den Schulen des
Landkreises oft Baulärm zu hören. Die
Sommerferien werden für Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen genutzt.
Am Perthes-Gymnasium Friedrichroda wird
derzeit
Barrierefreiheit
hergestellt.
Kern­
bestand­teil des Projekts ist der nachträgliche
Anbau eines Aufzugs an das bestehende
Schulgebäude. Dadurch wird künftig ein barrie-
refreier Zugang zu den einzelnen Geschossen
gewährleistet und die Schule den aktuellen
Anforderungen an eine inklusive Nutzung ange-
passt.
Während der Sommerferien werden die um-
fangreichen Arbeiten im Gebäudeinneren
durch­geführt, um den Schulbetrieb möglichst
wenig zu beeinträchtigen. Hierzu gehören die
Herstellung neuer Türöffnungen, der Rückbau
und das Versetzen von Innenwänden sowie
verschiedene bauliche Anpassungen. Darüber
hinaus wird die vorhandene Brandmeldeanlage
entsprechend
der
neuen
Raumstruktur
erweitert und angepasst, damit alle brand-
schutztechnischen Anforderungen weiterhin
erfüllt
werden.
Die
Gesamtkosten
der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa
450.000 Euro.
An der Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS)
Bad Tabarz wird derzeit die Ausgabeküche um-
fassend saniert. Damit wird nicht nur der
Küchen­bereich modernisiert und funktional ver-
bessert, sondern auch der angrenzende
Speiseraum aufgewertet.
In den Sommerferien liegt der Schwerpunkt der
Arbeiten
auf
der
Neugestaltung
des
Speiseraums. Hier wird ein neuer Fußboden
eingebaut, es werden Malerarbeiten durchge-
führt und eine neue Akustikdecke montiert, um
die Aufenthaltsqualität und die Raumakustik
deutlich zu verbessern. Parallel dazu werden
die Sanierungsarbeiten in der Ausgabeküche
fortgeführt.
Die
Gesamtkosten
dieser
Maßnahme betragen ca. 372.400 Euro.
„Baugeräusche an unseren Schulen in den
Sommerferien sind ein gutes Zeichen. Sie zei-
gen, dass wir die Infrastruktur der Schulen in
unserer Trägerschaft konsequent zukunftsfähig
gestalten. Ob barrierefreier Umbau am Perthes-
Gymnasium in Friedrichroda oder die neue,
moderne Ausgabeküche an der Gemeinschafts­
schule in Bad Tabarz: Mit diesen und vielen
weiteren
Maßnahmen
schaffen
wir
für
Schüler:innen und Lehrkräfte ein modernes,
einladendes Lern- und Arbeitsumfeld“, so
Landrat Onno Eckert bei der Besichtigung bei-
der Baustellen.
Folgende Maßnahmen wurden in den Sommer­
ferien und darüber hinaus in Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Gotha realisiert:

Fortsetzung auf Seite 6.
Das Perthes-Gymnasium wird barrierefrei: Für den neuen Aufzug wurden Wände verschoben und Durchbrüche in
der Außenwand gemacht.
Ferienzeit ist Bauzeit
Landkreis investiert über 9.5 Millionen Euro in Baumaßnahmen an Schulen
Heute mit Einleger der
Kreisvolkshochschule!

BEKANNTMACHUNGEN
02
BEKANNTMACHUNG der Sitzungstermine für
Ausschüsse des Kreistages
Kreisausschuss
Die 18. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode 2024 – 2029
findet am 24.08.2026 im Landratsamt Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-
Str. 50, Raum Gotha (247) statt. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung
der
Niederschrift
über
die
Sitzung
des
Kreisausschusses vom 15.06.2026
2. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer
Kommunalordnung (Bewirtschaftungskosten Grundschulen),

Vorlage KA 19-2026
3. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer
Kommunalordnung (Bewirtschaftungskosten Gymnasien),

Vorlage KA 22-2026
4. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer
Kommunalordnung (Bewirtschaftungskosten Gemeinschafts­
schulen),
Vorlage KA 23-2026
5. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunal­
ordnung (Sanierung Verwaltungsgebäude), Vorlage KA 24-2026
6. Informationen

6.1. – zu den strategischen Leitlinien „Digitaler Landkreis Gotha
2030“

6.2. – zur Abrechnung des Haushaltes des Landkreises Gotha
II/2026

6.3. – zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10 Abs. 3
der Hauptsatzung II/2026

6.4. – über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen sowie
von Planungsleistungen II/2026
7. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
Seniorenbeirat
Termin:
04.09.2026
Ort:
Landratsamt Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Str. 50,

Raum Gotha (247)
Beginn:
14:00 Uhr
Tagesordnung:	nichtöffentlich
Eckert

Gotha, 12.08.2026
Landrat
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Kreistag Gotha hat am 17.06.2026 mit Beschluss Nr. 15/2026
die Satzung über die Gebühren für die Durchführung der
Gefahrenverhütungsschau im Landkreis Gotha beschlossen.
2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom
09.07.2026, eingegangen im Landratsamt Gotha am 09.07.2026,
den Eingang der o. g. Satzung bestätigt und die vorzeitige
Bekanntmachung gemäß § 100 Abs. 3 Satz 3 ThürKO genehmigt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung
enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlas-
sen worden sind, beim Zustandekommen nachstehender Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß §
100 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung
sind
verletzt
worden,
oder
der
Form-
oder
Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landratsamt Gotha vorher
AMTSBLATT DES LANDKREISES GOTHA
AMTLICHER TEIL
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
gez. Eckert

Gotha, 10.08.2026
Landrat
SATZUNG über die Gebühren für die Durch­
führung der Gefahrenverhütungsschau im
Landkreis Gotha
Aufgrund des § 98 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) sowie der
§§ 1, 2 und 10, 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
(ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000, zuletzt geändert
durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288),
der §§ 26, 27 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die
allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 210) sowie der
Thüringer
Verordnung
über
die
Gefahrenverhütungsschau
(GefVerhSchauVTH) vom 20. August 1992, zuletzt geändert durch
Artikel 2 vom 09. Dezember 2012 (GVBI. S. 481) hat der Kreistag des
Landkreises Gotha in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 die nachstehende
Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührentatbestand
(1) Für die Durchführung der angeordneten Gefahrenverhütungsschau
werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Die
Durchführung der Gefahrenverhütungsschau umfasst:

a. Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung der Begehung

b. Begehung des Objektes einschließlich der Mängelfeststellung

c. Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Gefahren­ver­
hütungsschau einschließlich der Mängel­behe­bungs­anord­nung

d. Nachschauen ohne weitere Beanstandungen

e. Nachschauen mit weiteren Mängelfeststellungen und sich dar-
aus ergebenden weiteren Mängelbehebungsanordnungen
(2) Die im Rahmen der Gefahrenverhütungsschau zu prüfenden
Objekte ergeben sich aus § 1 der Thüringer Verordnung über die
Gefahrenverhütungsschau, insbesondere nach

a. den, von den Objekten ausgehenden, erheblichen Brand-,
Explosions- und sonstigen Gefahren für Menschen, Umwelt
und Sachwerte

b. der Konzentration von Menschen in den Objekten

c. der Objektliste in der Anlage zur Thüringer Verordnung über die
Gefahrenverhütungsschau.
(3)	Die Erfassung der Objekte obliegt dem Amt für Brand-,
Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Gotha.
§ 2 Gebührenhöhe
(1) Zur Ermittlung der Gebühren werden die der Gefahren­
verhütungsschau unterliegenden Objekte in die Kategorien A, B
und C unterteilt. Die Einstufung der Objekte erfolgt nach der
Anlage 1 zu dieser Satzung. Objekte, die in der Anlage 1 zu dieser
Satzung nicht explizit erfasst sind, werden durch den Landkreis
Gotha entsprechend ihrer Gefährdung vergleichbar eingestuft.
(2) Die für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau zu ent-
richtende Gesamtgebühr setzt sich aus der Grundgebühr, die sich
aus der jeweiligen Kategorie ergibt, der Begehungsgebühr, die
sich aus der Grundfläche ergibt und einer Fahrtkostenpauschale
für die An- und Abfahrt zum zu überprüfenden Objekt als
Festgebühr zusammen.
(3)	Für die Grundgebühr gelten folgende Beträge:

Kategorie nach Anlage 1

Grundgebühr in Euro

A

100,00

B

150,00

C

200,00
20. August 2026

03
AMTSBLATT DES LANDKREISES GOTHA
20. August 2026
– Ende des amtlichen Teils –
AMTLICHER TEIL
BEKANNTMACHUNGEN
(4)	Für die Begehungsgebühr gelten folgende Beträge:

Brutto-Grundfläche in m²
Begehungsgebühr in Euro

bis 500

 150,00

501 bis 1.000
 250,00

1.001 bis 2.000
 400,00

2.001 bis 5.000
 750,00

ab 5.001

1000,00

Als Brutto-Grundfläche gilt die Brutto-Grundfläche nach DIN 277
und bei Lagerplätzen usw. die Lagerplatzfläche einschließlich der
Verkehrswege.
(5) Für die Fahrtkosten wird pro Anfahrt eine Pauschale von
25,00 Euro erhoben.
(6)	Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung der Gefahren­
verhütungsschau werden nach Maßgabe des Thüringer Verwaltungs­
kostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
(7) Für die Nachschau nach Mängelbeseitigung sowie für die
Nachschau nach Fristablauf wird eine zusätzliche Gebühr erho-
ben. Diese besteht aus einer um 50 v. H. reduzierten Grundgebühr
nach der Kategorie des Objektes, der um 50 v. H. reduzierten
Begehungsgebühr und der Fahrtkostenpauschale.
(8)	Kann eine Gefahrenverhütungsschau bzw. Nachschau nicht
durchgeführt werden und hat der Gebührenschuldner die Gründe
hierfür zu vertreten, wird die Grundgebühr in voller Höhe erhoben.
§ 3 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der
Gebührenschuld Eigentümer, Besitzer oder sonstiger Nutzungs­
berechtigter von baulichen Anlagen oder