Gemeinden Brienz, Brienzwiler, Meiringen und Schwanden reichen Einsprache zum Plangenehmigungsverfahren am Militärflugplatz Meiringen ein; Rechtsweg offen für Entschädigung/Schallschutz

Meiringen - Militärflugplatz Meiringen - Einsprachen und Mitwirkung

Militärflugplatz Meiringen - Einsprachen und Mitwirkung

Vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 erfolgte die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen. Die Gemeinden Brienz, Brienzwiler, Meiringen und Schwanden haben Einsprachen eingereicht, alle Regionsgemeinden haben eine erste Stellungnahme in der Mitwirkung eingegeben. Anfangs Juli haben die Regionsgemeinden vom VBS die Eingaben der Mitwirkung erhalten. Nun haben die Gemeinden bis Ende November Zeit, um diese zu analysieren und eine Stellungnahme einzureichen. Weiterhin ist zudem unklar, ob ein Wahrnehmungsvergleich noch durchgeführt werden kann.

Die Gemeinden Brienz, Brienzwiler, Meiringen und Schwanden haben im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens und der Mitwirkung eine Einsprache eingereicht. Damit halten sich die Gemeinden den Rechtsweg offen, um für die Enteignung der aus dem Nachbarrecht fliessenden Abwehrrechte bei den Liegenschaften entschädigt zu werden, bzw. das Anrecht auf bauliche Schallschutzmassnahmen (z.B. bei den Schulhäusern) einzufordern.

Anfangs Juli haben die Gemeinden einen grossen Teil der eingegangenen Dokumente vom VBS erhalten. Eine erste Auswertung der Eingaben aus den Gemeinden der Region Haslital

oberer Brienzersee, total über 2700 Seiten, zeigt ein grosses Interesse und eine intensive Auseinandersetzung mit der geplanten Stationierung des Kampfflugzeugs F-35A auf dem Militärflugplatz Meiringen. Im Rahmen des Verfahrens gingen zahlreiche Eingaben ein. Diese umfassen Einsprachen, Entschädigungsbegehren, Mitwirkungseingaben aber auch Unterstützungsbekundungen. Die Vielfalt der Rückmeldungen verdeutlicht die hohe Bedeutung des Militärflugplatz Meiringen für unsere Region.

Trotz unterschiedlicher Interessenlagen konzentrieren sich die Rückmeldungen auf einige zentrale Themen. Im Vordergrund stehen die erwartete Lärmbelastung allgemein sowie das zukünftig lautere Einzelereignis, die Frage nach der Nachvollziehbarkeit und Qualität der erfolgten Lärmmessungen sowie die möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung. Ebenfalls thematisiert werden Folgen für Immobilienwerte, den Tourismus und die Landwirtschaft sowie die Forderung nach angemessenen Schutz- und Entschädigungsmassnahmen.

Die Auswertung zeigt insgesamt, dass die Diskussion weniger die grundsätzliche Existenz des Flugplatzes betrifft. Vielmehr stehen die Rahmenbedingungen eines künftigen Betriebs mit dem F-35A im Zentrum. Die Eingaben machen deutlich, dass viele Beteiligte die Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen die Stationierung und der Betrieb des neuen Kampfflugzeugs für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt als akzeptabel erachtet werden können.

Die Erkenntnisse aus den Eingaben bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der Stellungnahme der Regionsgemeinden. Die Gemeinden erwarten auch, dass durch das VBS eine entsprechende Berücksichtigung der vorgebrachten Anliegen im laufenden Verfahren erfolgen wird.

Leider konnte im April der Wahrnehmungsvergleich mit F-35A-Kampfflugzeugen der Italienischen Luftwaffe nicht durchgeführt werden. Nach wie vor laufen Abklärungen, ob ein solcher Vergleich in naher Zeit noch erfolgen kann.

Weitere Informationen finden Sie unter: https:

033 972 45 45 info@meiringen.ch

08:30-11:30 Uhr | 14:00-17:00 Uhr

08:30-11:30 Uhr | Nachmittag geschlossen

08:30-11:30 Uhr | 14:00-18:00 Uhr