Gemeinde Osterhorn berichtet Haushaltsüberschreitungen 2026; GV genehmigte 15.408,98 €
Amt Hörnerkirchen Der Amtsvorsteher
Vorlage VO/2026/286 Gemeinde Osterhorn 1/2
Vorlage
Federführend: FB 200 Finanzen Vorlage-Nr.: Status: Verfasser: VO/2026/286 öffentlich Hinnerk Goos Haushaltsüberschreitungen 2026 - erstes Halbjahr (30.06.2026) Beratungsfolge:
Datum Gremium Zuständigkeit 02.09.2026 Gemeindevertretung Osterhorn Kenntnisnahme
Sachverhalt:
Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung und § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Haushaltsüberschreitungen zu berichten. Im Laufe des Haushaltsjahres 2026 sind in der Zeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5er Konten)
Betrag in €uro
Mehraufwendungen insgesamt
12.258,63 € davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:
1.959,75 € davon sind Mehraufwendungen durch die Gemeindevertretung genehmigt worden:
10.298,88 € damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 €
Finanzrechnung (7er Konten)
Betrag in €uro
Mehrauszahlungen insgesamt
17.368,73 € davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:
1.959,75 € davon sind Mehrauszahlungen durch die Gemeindevertretung genehmigt worden:
15.408,98 € damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 €
Vorlage VO/2026/286 Gemeinde Osterhorn 2/2
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Kenntnisnahme: Gemeindevertretung Osterhorn
Anlage/n: 1 - Haushaltsüberschreitungen Osterhorn 30.06.2026
Produktkonto / Investitions- maßnahme Bezeichnung derzeitiger Ansatz (ggf. fortge- schriebener Ansatz) Erhöhungs- betrag Aktuell verfügbar Ansatz nach Erhöhung Deckungs- Produktkonto Begründung Genehmi- gungstag Genehmiger Zuordnung Genehmi- gung 611010.537200 611010.737200 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen / Kreisumlage 216.500,00 € 791,73 € 17.315,96 € 217.291,73 € 611010.401300 611010.601300 Unabweisbare rechtl. Verpflichtung zur Leistung der Kreisumlage 02.02.2026 Stellv. LVB 611010.537200 611010.737200 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen / Kreisumlage 217.291,73 € 1.168,02 € 0,00 € 218.459,75 € 611010.401300 611010.601300 Unabweisbare rechtl. Verpflichtung zur Leistung der Kreisumlage 08.04.2026 Stellv. LVB 126010.522100 126010.722100 Freiwillige Feuerwehr / Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 0,00 € 10.298,88 € 0,00 € 10.298,88 € 611010.401300 611010.601300 Unabweisbare Versetzung eines Unterflurhydranten 26.05.2026 GV 538010.783100 538010202601 Abwasserbeseitigung / Auszahlungen aus dem Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens > 1.000 EUR netto 0,00 € 5.110,10 € 0,00 € 5.110,10 € 611010.601300 Unabweisbare Herrichtung von Laufstegen für die Teichkläranlagen 15.06.2026 GV Ergebnisrechnung (5xxxxx) 10.298,88 € Finanzrechnung (7xxxxx) 15.408,98 € Ergebnisrechnung (5xxxxx) 0,00 € Finanzrechnung (7xxxxx) 0,00 € Ergebnisrechnung (5xxxxx) 1.959,75 € Finanzrechnung (7xxxxx) 1.959,75 € Ergebnisrechnung (5xxxxx) 0,00 € Finanzrechnung (7xxxxx) 0,00 € LVB Werner noch zu genehmigen durch GV Beschluss GV Insgesamt zum Stichtag Ergebnisrechnung (5xxxxx) 12.258,63 € BGM Kröger Finanzrechnung (7xxxxx) 17.368,73 € Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 30.06.2026 Gemeinde Osterhorn Genehmigungen des Leitenden Verwaltungsbeamten (LVB) und der Stellvertreter bis 2.000,-€ Genehmigungen durch den Bürgermeister (BGM) bis 5.000,-€ Sollübertragung innerhalb der Budgets Zur Genehmigung zur Gemeindevertretung (GV) ab 5.000,-€ nicht behandlungsbedürftig wegen vorherigem Beschluss des Amtsausschusses