Gemeinde Osterhorn beantragt Befreiung von der Unterhaltungspflicht beim WUV Pinneberg für in Anlage 1 aufgeführte Wege; Niedrigere Verbandsumlage, künftig Unterhaltungskosten geplant

VO/2026/301 Vorlage

Amt Hörnerkirchen Der Amtsvorsteher

Vorlage VO/2026/301 Gemeinde Osterhorn 1/1

Vorlage

Federführend: FB 400 Bauen und Umwelt Vorlage-Nr.: Status: Verfasser: VO/2026/301 öffentlich Peter Knaak Wegeunterhaltung über den WUV Beratungsfolge:

Datum Gremium Zuständigkeit 02.09.2026 Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Osterhorn beschließt für die in Anlage 1 aufgeführten Wege einen Antrag auf Befreiung aus der Unterhaltungspflicht beim WUV Pinneberg zu stellen.

Sachverhalt:

Die Gemeinde möchte mehrere Wege, insbesondere Betonspurbahnen selbst unterhalten. Es wurde von der Gemeinde eine Liste erstellt, für die eine Befreiung von der Unterhaltungspflicht analog § 11 Abs. 6 der Verbandssatzung des WUV beantragt werden soll.

Begründung des Beschlussvorschlages:

Wunsch der Gemeinde.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Befreiung der Wege aus dem WUV wird entsprechend der Wegeflächen weniger Verbandsumlage zu zahlen sein. Im Gegenzug sind die Unterhaltungskosten für die Folgejahre einzuplanen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Entscheidung in der Gemeindevertretung.

Anlage/n: 1 - Liste der Wege fuer Befreiungsantrag