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title: "Gemeinde Osterhorn beantragt Befreiung von der Unterhaltungspflicht beim WUV Pinneberg für in Anlage 1 aufgeführte Wege; Niedrigere Verbandsumlage, künftig Unterhaltungskosten geplant"
sdDatePublished: "2026-08-22T15:39:00Z"
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  - "Osterhorn"
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Gemeinde Osterhorn beantragt Befreiung von der Unterhaltungspflicht beim WUV Pinneberg für in Anlage 1 aufgeführte Wege; Niedrigere Verbandsumlage, künftig Unterhaltungskosten geplant

VO/2026/301 Vorlage

Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher

Vorlage VO/2026/301
Gemeinde Osterhorn
1/1

Vorlage

Federführend:
FB 400 Bauen und Umwelt
Vorlage-Nr.:
Status:
Verfasser:
VO/2026/301
öffentlich
Peter Knaak
Wegeunterhaltung über den WUV
Beratungsfolge:

Datum
Gremium
Zuständigkeit
02.09.2026
Gemeindevertretung Osterhorn
Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Osterhorn beschließt für die in Anlage 1 aufgeführten Wege einen Antrag auf
Befreiung aus der Unterhaltungspflicht beim WUV Pinneberg zu stellen.

Sachverhalt:

Die Gemeinde möchte mehrere Wege, insbesondere Betonspurbahnen selbst unterhalten.
Es wurde von der Gemeinde eine Liste erstellt, für die eine Befreiung von der
Unterhaltungspflicht analog § 11 Abs. 6 der Verbandssatzung des WUV beantragt werden
soll.

Begründung des Beschlussvorschlages:

Wunsch der Gemeinde.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Befreiung der Wege aus dem WUV wird entsprechend der Wegeflächen weniger
Verbandsumlage zu zahlen sein. Im Gegenzug sind die Unterhaltungskosten für die
Folgejahre einzuplanen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Entscheidung in der Gemeindevertretung.

Anlage/n:
1 - Liste der Wege fuer Befreiungsantrag