Gemeinde Westerhorn erneuert Gehweg Dorfstraße in Westerhorn; Baukosten ca. 40.000 €
VO/2026/270 Vorlage
Amt Hörnerkirchen Der Amtsvorsteher
Vorlage VO/2026/270 Gemeinde Westerhorn 1/2
Vorlage
Federführend: FB 400 Bauen und Umwelt Vorlage-Nr.: Status: Verfasser: VO/2026/270 öffentlich Dirk Rennekamp Erneuerung eines Teils des Gehweges in der Dorfstraße Beratungsfolge:
Datum Gremium Zuständigkeit 26.08.2026 Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Entscheidung
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss Planung, Wirtschaft und Verkehr beschließt, dass die Planung und Durchführung der Erneuerung eines Teils des Gehweges Dorfstraße in Westerhorn, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung, durchgeführt werden soll.
Sachverhalt: Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 wurden Mittel (140.000,00 €) für die Erneuerung eines Teils des Gehweges Dorfstraße in den Haushalt eingeplant. Nach Rücksprache mit der Gemeinde wurde der Bereich für die Erneuerung des Gehweges festgelegt. Es ist vorgesehen, den Gehwegbereich zwischen Dorfstraße 7 und Einmündung Fasanenweg zu erneuern. Dieser Abschnitt ist ca. 185 m lang und ca. 1,9 m breit (ca. 350 m²) und besteht aus Betonsteinpflaster. Die neue Oberfläche soll nach Wunsch der Gemeinde aus Asphalt bestehen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Baugrund durch ein Fachbüro erkunden zu lassen, um eine fachgerechte Gründung sicherzustellen. Außerdem sollte ein Fachbüro eine Bestandsvermessung vornehmen und auf Grundlage dieser Daten einen Ausführungsplan und ein Leistungsverzeichnis erstellen. Dieser Planungsablauf hat sich in der Vergangenheit bewährt und ermöglicht eine sichere Angebotserstellung und eine fachgerechte Baudurchführung. Auch die Einbeziehung der teilweise vorhandenen Abwasserkanalisation (im Gehwegbereich) in die Planung sollte angedacht werden, um mögliche Folgeschäden zu berücksichtigen.
Von Seiten der Verwaltung wird auf eine kostengünstigere Alternative hingewiesen. Die Oberflächen des Gehweges sind großflächig abgesackt. Jedoch sind stärkere Schäden an der Oberfläche nur punktuell. Es kann aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sein, darüber nachzudenken, ob nur die stärkeren Schäden ausgebessert werden und der Großteil der Fläche im derzeitigen Zustand verbleibt.
Begründung des Beschlussvorschlages: Aus Sicht des Fachbereichs Bauen und Umwelt kann durch die vorgeschlagenen Planungsabläufe sichergestellt werden, dass eine fachgerechte Planung erstellt wird und den Firmen ein eindeutiges Leistungsverzeichnis vorliegt. Diese Voraussetzungen sind notwendig, um vergleichbare Angebote einzuholen und eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die externen Planungsleistungen werden auf ca. 3.000,00 – 4.000,00 € geschätzt. Die Baukosten für die Erneuerung des Gehweges werden nach grober Kostenschätzung auf ca. 40.000,00 € geschätzt.
Vorlage VO/2026/270 Gemeinde Westerhorn 2/2
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Ausschuss Planung, Wirtschaft und Verkehr// Entscheidung // § 4c Hauptsatzung
Anlage/n: Keine