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title: "Gemeinde Westerhorn erneuert Gehweg Dorfstraße in Westerhorn; Baukosten ca. 40.000 €"
sdDatePublished: "2026-08-22T15:39:00Z"
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  - name: "construction and property"
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locations:
  - "Westerhorn"
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Gemeinde Westerhorn erneuert Gehweg Dorfstraße in Westerhorn; Baukosten ca. 40.000 €

VO/2026/270 Vorlage

Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher

Vorlage VO/2026/270
Gemeinde Westerhorn
1/2

Vorlage

Federführend:
FB 400 Bauen und Umwelt
Vorlage-Nr.:
Status:
Verfasser:
VO/2026/270
öffentlich
Dirk Rennekamp
Erneuerung eines Teils des Gehweges in der Dorfstraße
Beratungsfolge:

Datum
Gremium
Zuständigkeit
26.08.2026
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Planung, Wirtschaft und Verkehr beschließt, dass die Planung und
Durchführung der Erneuerung eines Teils des Gehweges Dorfstraße in Westerhorn, gemäß
den Vorschlägen der Verwaltung, durchgeführt werden soll.

Sachverhalt:
Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 wurden Mittel (140.000,00 €) für die Erneuerung
eines Teils des Gehweges Dorfstraße in den Haushalt eingeplant. Nach Rücksprache mit der
Gemeinde wurde der Bereich für die Erneuerung des Gehweges festgelegt. Es ist
vorgesehen, den Gehwegbereich zwischen Dorfstraße 7 und Einmündung Fasanenweg zu
erneuern. Dieser Abschnitt ist ca. 185 m lang und ca. 1,9 m breit (ca. 350 m²) und besteht
aus Betonsteinpflaster. Die neue Oberfläche soll nach Wunsch der Gemeinde aus Asphalt
bestehen.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Baugrund durch ein Fachbüro erkunden
zu lassen, um eine fachgerechte Gründung sicherzustellen. Außerdem sollte ein Fachbüro
eine Bestandsvermessung vornehmen und auf Grundlage dieser Daten einen
Ausführungsplan und ein Leistungsverzeichnis erstellen. Dieser Planungsablauf hat sich in
der Vergangenheit bewährt und ermöglicht eine sichere Angebotserstellung und eine
fachgerechte Baudurchführung. Auch die Einbeziehung der teilweise vorhandenen
Abwasserkanalisation (im Gehwegbereich) in die Planung sollte angedacht werden, um
mögliche Folgeschäden zu berücksichtigen.

Von Seiten der Verwaltung wird auf eine kostengünstigere Alternative hingewiesen. Die
Oberflächen des Gehweges sind großflächig abgesackt. Jedoch sind stärkere Schäden an
der Oberfläche nur punktuell. Es kann aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sein, darüber
nachzudenken, ob nur die stärkeren Schäden ausgebessert werden und der Großteil der
Fläche im derzeitigen Zustand verbleibt.

Begründung des Beschlussvorschlages:
Aus Sicht des Fachbereichs Bauen und Umwelt kann durch die vorgeschlagenen
Planungsabläufe sichergestellt werden, dass eine fachgerechte Planung erstellt wird und den
Firmen ein eindeutiges Leistungsverzeichnis vorliegt. Diese Voraussetzungen sind
notwendig, um vergleichbare Angebote einzuholen und eine fachgerechte Ausführung
sicherzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die externen Planungsleistungen werden auf ca. 3.000,00 – 4.000,00 €
geschätzt. Die Baukosten für die Erneuerung des Gehweges werden nach grober
Kostenschätzung auf ca. 40.000,00 € geschätzt.

Vorlage VO/2026/270
Gemeinde Westerhorn
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:

Ausschuss Planung, Wirtschaft und Verkehr// Entscheidung // § 4c Hauptsatzung

Anlage/n:
Keine