Gemeindevertretung Osterhorn beschließt außerplanmäßige Auszahlung zur Herstellung von zwei Laufstegen Teichkläranlage Osterhorn; Kosten über Grenze, Zustimmung nötig
Amt Hörnerkirchen Der Amtsvorsteher
Vorlage VO/2026/250 Gemeinde Osterhorn 1/1
Vorlage
Federführend: FB 400 Bauen und Umwelt Vorlage-Nr.: Status: Verfasser: VO/2026/250 öffentlich Dirk Rennekamp Herstellung von Laufstegen für die Teichkläranlage Osterhorn Beratungsfolge:
Datum Gremium Zuständigkeit 02.09.2026 Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung für die Herstellung von zwei Laufstegen für die Teichkläranlage Osterhorn zu.
Sachverhalt: Um Überwachung und Probenahme auf der Teichkläranlage (TKA) zu erleichtern und die Sicherheit für die Mitarbeiter zu erhöhen, wurde durch die Firma Lefenau zwei Laufstege hergestellt und aufgebaut.
Begründung des Beschlussvorschlages: Die Kosten für die Laufstege liegen geringfügig über der Grenze, die der Bürgermeister beauftragen kann. Aus diesem Grunde bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretung zur Durchführung dieser Investitionsmaßnahme.
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Investitionsmaßnahme liegen bei 5.110,10 € brutto.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten: Entscheidung // gemäß § 5 Hauptsatzung
Anlage/n:
Bild 1+2 Laufsteg TKA Osterhorn
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen
Keine