Gemeindevertretung Osterhorn beschließt außerplanmäßige Auszahlung zur Herstellung von zwei Laufstegen Teichkläranlage Osterhorn; Kosten über Grenze, Zustimmung nötig

Amt Hörnerkirchen Der Amtsvorsteher

Vorlage VO/2026/250 Gemeinde Osterhorn 1/1

Vorlage

Federführend: FB 400 Bauen und Umwelt Vorlage-Nr.: Status: Verfasser: VO/2026/250 öffentlich Dirk Rennekamp Herstellung von Laufstegen für die Teichkläranlage Osterhorn Beratungsfolge:

Datum Gremium Zuständigkeit 02.09.2026 Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung für die Herstellung von zwei Laufstegen für die Teichkläranlage Osterhorn zu.

Sachverhalt: Um Überwachung und Probenahme auf der Teichkläranlage (TKA) zu erleichtern und die Sicherheit für die Mitarbeiter zu erhöhen, wurde durch die Firma Lefenau zwei Laufstege hergestellt und aufgebaut.

Begründung des Beschlussvorschlages: Die Kosten für die Laufstege liegen geringfügig über der Grenze, die der Bürgermeister beauftragen kann. Aus diesem Grunde bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretung zur Durchführung dieser Investitionsmaßnahme.

Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Investitionsmaßnahme liegen bei 5.110,10 € brutto.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten: Entscheidung // gemäß § 5 Hauptsatzung

Anlage/n:

Bild 1+2 Laufsteg TKA Osterhorn

Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen

Keine