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title: "Gemeindevertretung Osterhorn beschließt außerplanmäßige Auszahlung zur Herstellung von zwei Laufstegen Teichkläranlage Osterhorn; Kosten über Grenze, Zustimmung nötig"
sdDatePublished: "2026-08-22T15:39:00Z"
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  - name: "utilities"
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locations:
  - "Osterhorn"
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Gemeindevertretung Osterhorn beschließt außerplanmäßige Auszahlung zur Herstellung von zwei Laufstegen Teichkläranlage Osterhorn; Kosten über Grenze, Zustimmung nötig

Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher

Vorlage VO/2026/250
Gemeinde Osterhorn
1/1

Vorlage

Federführend:
FB 400 Bauen und Umwelt
Vorlage-Nr.:
Status:
Verfasser:
VO/2026/250
öffentlich
Dirk Rennekamp
Herstellung von Laufstegen für die Teichkläranlage Osterhorn
Beratungsfolge:

Datum
Gremium
Zuständigkeit
02.09.2026
Gemeindevertretung Osterhorn
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung für die Herstellung von
zwei Laufstegen für die Teichkläranlage Osterhorn zu.

Sachverhalt:
Um Überwachung und Probenahme auf der Teichkläranlage (TKA) zu erleichtern und die
Sicherheit für die Mitarbeiter zu erhöhen, wurde durch die Firma Lefenau zwei Laufstege
hergestellt und aufgebaut.

Begründung des Beschlussvorschlages:
Die Kosten für die Laufstege liegen geringfügig über der Grenze, die der Bürgermeister
beauftragen kann. Aus diesem Grunde bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretung
zur Durchführung dieser Investitionsmaßnahme.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Investitionsmaßnahme liegen bei 5.110,10 € brutto.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:
Entscheidung // gemäß § 5 Hauptsatzung

Anlage/n:
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Bild 1+2 Laufsteg TKA Osterhorn
-
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen

Keine