Jugendhilfeausschuss des Landkreises Jerichower Land prüft Vorhaben zur Jugendarbeit ab 2027; Restvolumen 492.711,79 €
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Landkreis Jerichower Land Der Landrat
Vorlagen-Nr.: 03/153/26 öffentliche Beratung Bereich: Jugendamt Aktenzeichen: 51 11 16 Datum: 28.07.2026 Beratungsfolge: Gremium Datum Ja Nein Enth. Bemerkung Jugendhilfeausschuss 03.09.2026
Beratungsgegenstand (Bezeichnung): Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln des Sondervermögen Infrastruktur des Bundes Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt übermittelten Vorhabenanmeldungen für Investitionen in Einrichtungen der Jugendarbeit ab dem Jahr 2027 ff. anhand des beigefügten Bewertungsmaßstabes (Anlage 1) und unter Nutzung der vom Einrichtungsträger auszufüllenden Selbstbewertung (Anlage 2) fachlich zu prüfen und eine Prioritätenliste zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Dr. Burchhardt
Seite 2 Sachverhalt (Begründung): Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen- Anhalt hat einen Förderaufruf für Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit veröffentlicht (Anlage 3). Grundlage sind die Verfahrensgrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes (Anlage 4).
Ab dem Jahr 2026 steht dem Landkreis Jerichower Land ein Gesamtfinanzvolumen in Höhe von 646.030,48 Euro zur Verfügung, wobei im Jahr 2026 eine Legitimierung von Vorhaben ohne Beteiligung des Jugendhilfeausschusses vorgeschrieben ist. Durch diesen Verfahrensablauf konnten folgende Vorhaben legitimiert werden: Gemeinde Möser: 98.567,70 Euro - „Errichtung eines Jugend-Freilufttreffs im Außenbereich des Jugendclubs Pik As in Möser“ Jugendwerk Rolandmühle gGmbH: 54.750,99 Euro - „Jugendclub u27 2.0 – Renovierung und Modernisierung“ Für den Landkreis steht folglich ab 2027 noch ein Fördervolumen von 492.711,79 € zur Verfügung.
Ab dem Jahr 2027 ff. können Vorhaben bis zum 1. Oktober jeden Vorjahres beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt angemeldet werden. Das Ministerium leitet die Anmeldebögen der Einrichtungsträger an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Prüfung und Abstimmung mit den örtlichen Jugendhilfeausschüssen weiter.
Nach den Verfahrensgrundsätzen erfolgt nach Prüfung der Förderwürdigkeit die Erstellung einer Prioritätenliste, welche durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen ist. Die Prioritätenliste ist anschließend durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an das Ministerium zu übersenden.
Aufgrund des begrenzten Fördervolumens ist eine fachlich nachvollziehbare Priorisierung der eingehenden Interessenbekundungen erforderlich. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Summe der eingereichten und grundsätzlich förderwürdigen Vorhaben das voraussichtlich verfügbare Fördervolumen übersteigt.
Im Landkreis bestehen nur Einrichtungen der Jugendarbeit, die ortsbezogen ausgerichtet und in ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die örtliche Angebotsstruktur weitgehend vergleichbar sind. Um eine transparente, trägerneutrale und nachvollziehbare Bewertung sicherzustellen, soll die fachliche Vorbewertung durch die Verwaltung des Jugendamts anhand eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes erfolgen.
Der Bewertungsmaßstab dient der Vorbereitung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses und umfasst insbesondere die Mindestvoraussetzungen für eine Berücksichtigung, die Prioritätsstufen sowie die Grundsätze zur Förderhöhenempfehlung, die fachliche Bewertung und die einzureichenden Unterlagen. Durch den Bewertungsmaßstab soll sichergestellt werden, dass trotz des begrenzten Fördervolumens mehrere Träger gefördert werden können.
Seite 3 Die abschließende Entscheidung über die Priorisierung trifft der Jugendhilfeausschuss durch Beschluss der Prioritätenliste.
Kommunale Träger und freie Träger werden nach denselben fachlichen Maßstäben bewertet.
Übersteigt die Gesamtsumme der empfohlenen Vorhaben das dem Landkreis zur Verfügung stehende Finanzvolumen, werden die Vorhaben zunächst nach ihrer Prioritätsstufe und innerhalb derselben Prioritätsstufen nach der erreichten Punktzahl in absteigender Reihenfolge berücksichtigt.
Die Berücksichtigung der Vorhaben erfolgt in dieser Reihenfolge, bis das verfügbare Finanzvolumen vollständig ausgeschöpft ist. Vorhaben, die aufgrund der vorhanden Mittel zunächst nicht berücksichtigt werden können, werden entsprechend ihrer Prioritätsstufe und der Punktzahl als Nachrücker in die Prioritätenliste aufgenommen.
Vorhaben, welche die Förderhöhenempfehlung übersteigen, sind in Abstimmung mit der Verwaltung entsprechend anzupassen.
Die Aufnahme eines Vorhabens in die Prioritätenliste sowie die Empfehlung einer Förderhöhe begründen keinen Rechtsanspruch auf Förderung dem Grunde oder der Höhe nach. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung trifft die zuständige Bewilligungsbehörde nach Maßgabe der einschlägigen Förderbestimmungen. Das Land Sachsen-Anhalt hat die Investitionsbank Land Sachsen-Anhalt zur Bewilligungsbehörde bestimmt.
Der Landkreis Jerichower Land hat keine Eigenmittel aufzubringen.
Der Bewertungsmaßstab gilt solange, bis die verfügbaren Mittel des Landkreises Jerichower Land für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln des Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ausgeschöpft sind.
Anlagen: Anlage 1 - Bewertungsmaßstab Anlage 2 - Selbstbewertung Anlage 3 - Förderaufruf Anlage 4 - Verfahrensgrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur
Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln des
Sondervermögens Infrastruktur des Bundes
Seite 4 Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung: ja nein Buchungsstelle(n)/Bezeichnung: / Planansatz:
abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr:
= überplanmäßig außerplanmäßig
= Aufwand Auszahlung Deckung durch Mehrertrag Mehreinzahlung bei
Deckung durch Minderaufwand Minderauszahlung bei
Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen: (nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)