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title: "Jugendhilfeausschuss des Landkreises Jerichower Land prüft Vorhaben zur Jugendarbeit ab 2027; Restvolumen 492.711,79 €"
sdDatePublished: "2026-08-24T15:52:00Z"
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  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Möser"
  - "Jerichower Land"
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Jugendhilfeausschuss des Landkreises Jerichower Land prüft Vorhaben zur Jugendarbeit ab 2027; Restvolumen 492.711,79 €

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Landkreis Jerichower Land
Der Landrat

Vorlagen-Nr.: 03/153/26
öffentliche Beratung
Bereich:
Jugendamt
Aktenzeichen: 51 11 16
Datum:
28.07.2026
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
Ja
Nein
Enth.
Bemerkung
Jugendhilfeausschuss
03.09.2026

Beratungsgegenstand (Bezeichnung):
Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der
Jugendarbeit aus Mitteln des Sondervermögen Infrastruktur des Bundes
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vom Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt übermittelten
Vorhabenanmeldungen für Investitionen in Einrichtungen der Jugendarbeit ab dem Jahr
2027 ff. anhand des beigefügten Bewertungsmaßstabes (Anlage 1) und unter Nutzung der
vom Einrichtungsträger auszufüllenden Selbstbewertung (Anlage 2) fachlich zu prüfen und
eine Prioritätenliste zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

Dr. Burchhardt

Seite 2
Sachverhalt (Begründung):
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-
Anhalt hat einen Förderaufruf für Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur in
Einrichtungen der Jugendarbeit veröffentlicht (Anlage 3). Grundlage sind die
Verfahrensgrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung
der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln des Sondervermögens
Infrastruktur des Bundes (Anlage 4).

Ab dem Jahr 2026 steht dem Landkreis Jerichower Land ein Gesamtfinanzvolumen in Höhe
von 646.030,48 Euro zur Verfügung, wobei im Jahr 2026 eine Legitimierung von Vorhaben
ohne Beteiligung des Jugendhilfeausschusses vorgeschrieben ist. Durch diesen
Verfahrensablauf konnten folgende Vorhaben legitimiert werden:
Gemeinde Möser: 98.567,70 Euro - „Errichtung eines Jugend-Freilufttreffs im Außenbereich
des Jugendclubs Pik As in Möser“
Jugendwerk Rolandmühle gGmbH: 54.750,99 Euro - „Jugendclub u27 2.0 – Renovierung
und Modernisierung“
Für den Landkreis steht folglich ab 2027 noch ein Fördervolumen von 492.711,79 € zur
Verfügung.

Ab dem Jahr 2027 ff. können Vorhaben bis zum 1. Oktober jeden Vorjahres beim
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
angemeldet werden. Das Ministerium leitet die Anmeldebögen der Einrichtungsträger an die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Prüfung und Abstimmung mit den örtlichen
Jugendhilfeausschüssen weiter.

Nach den Verfahrensgrundsätzen erfolgt nach Prüfung der Förderwürdigkeit die Erstellung
einer Prioritätenliste, welche durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen ist. Die
Prioritätenliste ist anschließend durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an
das Ministerium zu übersenden.

Aufgrund des begrenzten Fördervolumens ist eine fachlich nachvollziehbare Priorisierung
der eingehenden Interessenbekundungen erforderlich. Dies gilt insbesondere für den Fall,
dass die Summe der eingereichten und grundsätzlich förderwürdigen Vorhaben das
voraussichtlich verfügbare Fördervolumen übersteigt.

Im Landkreis bestehen nur Einrichtungen der Jugendarbeit, die ortsbezogen ausgerichtet
und in ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die örtliche Angebotsstruktur weitgehend
vergleichbar sind. Um eine transparente, trägerneutrale und nachvollziehbare Bewertung
sicherzustellen, soll die fachliche Vorbewertung durch die Verwaltung des Jugendamts
anhand eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes erfolgen.

Der Bewertungsmaßstab dient der Vorbereitung der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses und umfasst insbesondere die Mindestvoraussetzungen für eine
Berücksichtigung, die Prioritätsstufen sowie die Grundsätze zur Förderhöhenempfehlung, die
fachliche Bewertung und die einzureichenden Unterlagen. Durch den Bewertungsmaßstab
soll sichergestellt werden, dass trotz des begrenzten Fördervolumens mehrere Träger
gefördert werden können.

Seite 3
Die abschließende Entscheidung über die Priorisierung trifft der Jugendhilfeausschuss durch
Beschluss der Prioritätenliste.

Kommunale Träger und freie Träger werden nach denselben fachlichen Maßstäben
bewertet.

Übersteigt die Gesamtsumme der empfohlenen Vorhaben das dem Landkreis zur Verfügung
stehende Finanzvolumen, werden die Vorhaben zunächst nach ihrer Prioritätsstufe und
innerhalb derselben Prioritätsstufen nach der erreichten Punktzahl in absteigender
Reihenfolge berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der Vorhaben erfolgt in dieser Reihenfolge, bis das verfügbare
Finanzvolumen vollständig ausgeschöpft ist. Vorhaben, die aufgrund der vorhanden Mittel
zunächst nicht berücksichtigt werden können, werden entsprechend ihrer Prioritätsstufe und
der Punktzahl als Nachrücker in die Prioritätenliste aufgenommen.

Vorhaben, welche die Förderhöhenempfehlung übersteigen, sind in Abstimmung mit der
Verwaltung entsprechend anzupassen.

Die Aufnahme eines Vorhabens in die Prioritätenliste sowie die Empfehlung einer
Förderhöhe begründen keinen Rechtsanspruch auf Förderung dem Grunde oder der Höhe
nach. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung trifft die zuständige
Bewilligungsbehörde nach Maßgabe der einschlägigen Förderbestimmungen. Das Land
Sachsen-Anhalt hat die Investitionsbank Land Sachsen-Anhalt zur Bewilligungsbehörde
bestimmt.

Der Landkreis Jerichower Land hat keine Eigenmittel aufzubringen.

Der Bewertungsmaßstab gilt solange, bis die verfügbaren Mittel des Landkreises Jerichower
Land für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit
aus Mitteln des Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ausgeschöpft sind.

Anlagen:
Anlage 1 - Bewertungsmaßstab
Anlage 2 - Selbstbewertung
Anlage 3 - Förderaufruf
Anlage 4 - Verfahrensgrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur

      Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln des
                  Sondervermögens Infrastruktur des Bundes

Seite 4
Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung:
 ja
 nein
Buchungsstelle(n)/Bezeichnung:
      /      
Planansatz:

     
abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr:

     
= überplanmäßig
außerplanmäßig

     
= Aufwand
Auszahlung
Deckung durch Mehrertrag
 Mehreinzahlung
 bei

     
Deckung durch Minderaufwand
 Minderauszahlung
 bei

     

Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen:      
(nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)