Mercedes-Benz Group AG Stellungnahme zur Weiterentwicklung UNECE Regulierung No.148 Deutschland; Beleuchtete Fläche zählt, nicht Gesamtfläche des Logos.
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608200003 von “Mercedes-Benz Group AG”
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Zu Regelungsvorhaben: Weiterentwicklung der UNECE Regulierung No.148 zur Förderung innovativer und sicherheitskonformer beleuchteter Markenlogos
Die UN-R 148.01 regelt die technischen Anforderungen von beleuchteten Logos am Fahrzeug. Dabei ist die erlaubte leuchtende Fläche der Markenlogos auf 100 cm2 begrenzt. Dabei sind auch die nicht-leuchtenden transparenten Anteile des Logos zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Logos mit hoher umschlossenen transparenten Fläche aufgrund der angewandten Messmethode viel zu klein ausfallen müssten. Aus Sicht von Mercedes-Benz sollte daher die UN-R 148.01 im Rahmen einer Revision dahingehend angepasst werden, dass zukünftig nur die tatsächlich leuchtende Fläche des gesamten Logos begrenzt wird.
Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG (R002034) am 24.08.2026
Versendet am 16.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
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