Mercedes-Benz Group AG fordert Revision der UNECE Regulierung No. 148.01 in UNECE; Begrenzung auf tatsächliche Leuchtfläche des Logos
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027951 24.08.2026 10:16:11
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R002034/RV0027951 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 24.08.2026 um 10:16 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Weiterentwicklung der UNECE Regulierung No.148 zur Förderung innovativer und sicherheitskonformer beleuchteter Markenlogos Aktuell seit 24.08.2026 10:16:11 Angegeben von: am 24.08.2026
Mercedes-Benz Group AG (R002034) Beschreibung: Die UN-R 148.01 regelt die technischen Anforderungen von beleuchteten Logos am Fahrzeug. Dabei ist die erlaubte leuchtende Fläche der Markenlogos auf 100 cm2 begrenzt. Dabei sind auch die nicht-leuchtenden transparenten Anteile des Logos zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Logos mit hoher umschlossenen transparenten Fläche aufgrund der angewandten Messmethode viel zu klein ausfallen müssten. Aus Sicht von Mercedes-Benz sollte daher die UN-R 148.01 im Rahmen einer Revision dahingehend angepasst werden, dass zukünftig nur die tatsächlich leuchtende Fläche des gesamten Logos begrenzt wird. Betroffene Interessenbereiche (1)
Straßenverkehr [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2608200003 PDF - 2 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 16.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]