Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme Reform von §27 I BRAO Bundestag Fraktionen; Kanzlei-Pflicht im Bezirk der Kammer vorgeschlagen

Lobbyregister-Stellungnahme SG2608240015 von “Deutscher Anwaltverein e.V. "

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Zu Regelungsvorhaben: Reform von § 27 I BRAO

Liberalisierung der Kanzleipflicht durch Neufassung von § 27 I BRAO und dadurch Ermöglichung von mehr Flexibilität und Anpassung an die Digitalisierung und veränderte Lebensumstände Vorschlag de lege ferenda: „Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei haben. Kanzlei ist der Ort, an welchem Zustellungen bewirkt werden können und über den der Rechtsanwalt für Mandanten, Gerichte, Behörden und andere am Rechtsverkehr Beteiligte in einer seiner Berufsausübung angemessenen Weise erreichbar ist.“

Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 24.08.2026

Versendet am 19.08.2026 an: Bundestag Fraktionen

Gruppen [alle SG dorthin] Gremien [alle SG dorthin] Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Organe [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin] Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]

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