Deutscher Anwaltverein e.V. Stellungnahme zur OWiG-Reform Bundestag; Bürokratischer Aufwand für KMU reduziert
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608240001 von “Deutscher Anwaltverein e.V. "
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( PDF - 24 Seiten )
Zu Regelungsvorhaben: Grundsätzliche Unterstützung der vorgeschlagenen OWiG-Reform; Ergänzung des § 30 Abs. 2a OWiG-E; Präzisierung des § 130 Abs. 1 OWiG-E.
Zur Wahrung der Kohärenz und Verhältnismäßigkeit schlägt der DAV vor: § 30 Abs. 2a OWiG-E sollte Richtlinien, Schulungen, Organisationsmaßnahmen, Kontrollen und interne Untersuchungen ausdrücklich als bußgeldmindernd nennen. § 130 Abs. 1 OWiG-E sollte dahin konkretisiert werden, dass die genannten Maßnahmen nur erforderlich sind, wenn sie aus ex-ante Sicht mit Blick auf Größe, Art und Organisation sowie Risikoexposition des Unternehmens geeignet und zumutbar sind. Betriebsinhaber haben bzgl. der Compliance-Organisation einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungs- und Ermessenspielraum. Dies sollte in § 130 Abs. 1 OWiG-E oder in einem Auslegungshinweis in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommen und würde i.Ü. den bürokratischen Aufwand, insbes. für KMU, reduzieren.
Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 24.08.2026
Versendet am 03.07.2026 an: Bundestag Fraktionen
Gruppen [alle SG dorthin] Gremien [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
Gruppen [alle SG dorthin] Gremien [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
26 ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024
1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
Sonstiges im Bereich “Recht” [alle SG hierzu]
OWiG 1968 [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
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1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]