Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute in Deutschland; parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027962 24.08.2026 13:34:19

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    R001169/RV0027962 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 24.08.2026 um 13:34 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Zustimmung zur Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute und Verbesserungsvorschlag zur Änderung der zulässigen Aufbewahrungsform § 147 AO Aktuell seit 24.08.2026 13:34:19 Angegeben von: am 24.08.2026

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169) Beschreibung: Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von ( ) Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2026

Federführendes Ministerium:

BMF [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (2)

Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]

Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]

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Betroffene Bundesgesetze (1)

AO 1977 [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2608240008 PDF - 2 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 13.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]