Deutscher Anwaltverein e.V. Reform von § 27 I BRAO gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung; Mehr Kanzlei-Flexibilität durch neue Pflicht

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027966 24.08.2026 15:11:03

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    R000952/RV0027966 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 24.08.2026 um 15:11 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Reform von § 27 I BRAO Aktuell seit 24.08.2026 15:11:03 Angegeben von: am 24.08.2026

Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) Beschreibung: Liberalisierung der Kanzleipflicht durch Neufassung von § 27 I BRAO und dadurch Ermöglichung von mehr Flexibilität und Anpassung an die Digitalisierung und veränderte Lebensumstände Vorschlag de lege ferenda: „Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei haben. Kanzlei ist der Ort, an welchem Zustellungen bewirkt werden können und über den der Rechtsanwalt für Mandanten, Gerichte, Behörden und andere am Rechtsverkehr Beteiligte in einer seiner Berufsausübung angemessenen Weise erreichbar ist.“ Betroffene Interessenbereiche (1)

Sonstiges im Bereich “Recht” [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)

BRAO [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2608240015 PDF - 10 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 19.08.2026 an: Bundestag Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]

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