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title: "32-jähriger verurteilter Sexualstraftäter wird an die Republik Moldau ausgeliefert; 15 Jahre Freiheitsstrafe in Moldau vollstreckt"
sdDatePublished: "2026-08-24T15:49:00Z"
source: "https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1099538/download_pdf"
topics:
  - name: "extradition"
    identifier: "medtop:20000127"
  - name: "sexual misconduct"
    identifier: "medtop:20001193"
  - name: "human smuggling and trafficking"
    identifier: "medtop:20001283"
  - name: "international law"
    identifier: "medtop:20000126"
  - name: "arrest"
    identifier: "medtop:20000130"
locations:
  - "Berlin"
  - "Frankfurt am Main"
  - "Dresden"
  - "Sachsen"
  - "Görlitz (Landkreis)"
  - "Germany"
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32-jähriger verurteilter Sexualstraftäter wird an die Republik Moldau ausgeliefert; 15 Jahre Freiheitsstrafe in Moldau vollstreckt

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

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Medieninformation
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
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Dr. Patrick Pintaske
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pressesprecher@
gensta.justiz.sachsen.de*
24.08.2026
Auslieferung eines verurteilten Sexualstraftäters
Generalstaatsanwaltschaft Dresden setzt Auslieferung in die
Republik Moldau erfolgreich um
Die
Generalstaatsanwaltschaft
Dresden
hat
in
einem
Auslieferungsverfahren einen 32-jährigen verurteilten Sexualstraftäter an
die Republik Moldau zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren
aus dem Urteil eines moldauischen Gerichts überstellt. Die Auslieferung
des moldauischen Staatsangehörigen wurde vom Oberlandesgericht
Dresden mit Beschluss vom 17. Juni 2026 für zulässig erklärt. Es
bestehen keine Auslieferungshindernisse. Die Generalstaatsanwaltschaft
Dresden veranlasste über das Sächsische Staatsministerium der Justiz die
Entscheidung des Auswärtigen Amts zur Bewilligung der Auslieferung.
Der während der Hauptverhandlung anwesende Verfolgte verließ noch vor
der Urteilsverkündung im Mai 2025 die Republik Moldau und tauchte in
Deutschland – nach eigenen Angaben in Berlin – unter. Er wurde mittels
internationaler Fahndung über Interpol seit November 2025 gesucht. Der
Verurteilte wurde am 24. Februar 2026 von der Bundespolizeiinspektion
Ebersbach auf einem Baumarkt-Parkplatz in Löbau (Landkreis Görlitz,
Sachsen) festgenommen und befand sich seitdem in Auslieferungshaft. Am
12. August 2026 wurde er am Flughafen Frankfurt am Main mit Unterstützung
der zuständigen Bundespolizei an die moldauischen Behörden übergeben.
Dem Urteil des Gerichts aus der Republik Moldau vom 27. Juni 2025
zufolge ist der Verfolgte nach moldauischem Recht wegen Menschenhandels
mit Kindern und Kinderpornograe zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren
verurteilt worden. Er soll zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-
Jährige mit Täuschungen und Drohungen zur Übersendung sexualbezogener
Fotos gezwungen haben. Zudem soll er eine 14-Jährige zu sexuellen
Handlungen gegen ihren Willen gebracht haben. Diese Taten wären auch
nach deutschem Strafrecht als sexueller Missbrauch von Jugendlichen und
Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornograscher Inhalte strafbar.
Hausanschrift:
Generalstaatsanwaltschaft
Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden
www.justiz.sachsen.de/gensta
Verkehrsverbindung:
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien 6 und 13.
Haltestelle Sachsenallee.
Gekennzeichnete
Behindertenparkplätze benden
sich vor dem Haus.
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elektronische Dokumente. Zugang
für qualiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.

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Dieses Auslieferungsverfahren unterstreicht erneut die funktionierende
rechtsstaatliche Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft
Dresden mit anderen Staaten. Durch die Auslieferung konnte die
Vollstreckung der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe in der Republik
Moldau unter Achtung der Rechte der verfolgten Person sichergestellt
werden. Zudem konnte verhindert werden, dass ein im Ausland rechtmäßig
verurteilter Straftäter in Deutschland unbehelligt untertaucht.
Der Auslieferungsverkehr mit der Republik Moldau ndet auf Grundlage des
Europäischen Auslieferungsübereinkommens und seinen Zusatzprotokollen
statt.
Im
Verfahren
wurde
geprüft
und
zugesichert,
dass
der
Verurteilte unter Haftbedingungen untergebracht werden wird, die
den Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den europäischen Grundsätzen
und Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.
Zum Hintergrund:
Zu weiteren Informationen zu einem Auslieferungsverfahren im Allgemeinen
siehe die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 23.
Juli 2026.
Medien:
Dokument: Medieninformation als PDF