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title: "CVUA Karlsruhe untersuchte fünf Sonnenschutzmittel mit LSF 60–100 von Online-Marktplätzen; tatsächlicher Schutz Fehlanzeige"
sdDatePublished: "2026-08-24T15:21:00Z"
source: "https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2\u0026Thema_ID=4\u0026ID=4441"
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  - name: "consumer issue"
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  - name: "health"
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locations:
  - "Baden-Württemberg"
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CVUA Karlsruhe untersuchte fünf Sonnenschutzmittel mit LSF 60–100 von Online-Marktplätzen; tatsächlicher Schutz Fehlanzeige

UV-Schutz? Fehlanzeige  Achtung bei Sonnenschutzmitteln von Online-Direkt-Plattformen

UV-Schutz? Fehlanzeige Achtung bei Sonnenschutzmitteln von Online-Direkt-Plattformen Das Kosmetik-Team des CVUA Karlsruhe Abb. 1: Achtung bei Sonnenschutzmitteln aus dem Internet (Bildquelle: CVUA Karlsruhe, erstellt mit Canva) Hintergrund und Ziel der Untersuchung Der beste Schutz vor schädlicher UV-Strahlung ist Schatten, schützende Kleidung und Meiden der Mittagssonne. Sollte dies nicht möglich sein, kann unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmitteln vor schädlicher UV-Strahlung geschützt werden. UV-Strahlung ist verantwortlich für Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und vor allem für ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Der ausgelobte Lichtschutzfaktor (LSF) bezieht sich dabei auf den Schutz vor UVB-Strahlung, welche als Sonnenbrand verursachende Strahlung bekannt ist. Wer online nach günstigem Sonnenschutz mit besonders hohem Lichtschutzfaktor sucht, wird auf globalen Marktplätzen schnell fündig – oft zu Preisen, die deutlich unter denen etablierter Marken liegen. Doch was steckt tatsächlich in diesen Produkten? In den vergangenen Monaten häuften sich Berichte über minderwertige Kosmetikprodukte auf globalen Online-Marktplätzen [1, 2]. Vor diesem Hintergrund hat das CVUA Karlsruhe im Juli 2026 fünf verschiedene Sonnenschutzprodukte mit sehr hohen LSF-Angaben (60 bis 100) solcher Plattformen untersucht. Untersuchungsmethoden Die Analyse erfolgte mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit Diodenarray-Detektion (HPLC-DAD). Diese etablierte Methode ermöglicht den Nachweis und die Gehaltsbestimmung zahlreicher organischer UV-Filter in kosmetischen Formulierungen. Bei Proben, auf denen der mineralische Lichtfilter Titandioxid gekennzeichnet war, wurde dieser Stoff zusätzlich mittels Photometrie bestimmt. Hierbei wird das in der Probe vorhandene Titandioxid zunächst chemisch so umgewandelt (derivatisiert), dass die Probe eine Farbreaktion zeigt. Aus der Intensität des gemessenen Signals kann dann der Gehalt an Titandioxid im Produkt berechnet werden. Untersuchungsergebnisse Die wichtigsten Befunde: - In keiner der 5 Proben konnten organische UV-Filter nachgewiesen werden - Titandioxid-Gehalt max. 2 % (statt für UV-Schutz üblich bis zu 25 %) - Ausgelobter LSF: 60 - 100 - tatsächlicher Schutz: Fehlanzeige - 5 von 5 untersuchten Proben (100 %) als nicht sicher beurteilt Die drei Proben, die laut Kennzeichnung Titandioxid enthielten, wiesen diesen Stoff nur in Konzentrationen bis max. 2 % auf - deutlich unterhalb der üblichen Einsatzkonzentration von Titandioxid als UV-Filter (bis zu 25 %). Ein relevanter UV-Schutz ist mit einem derart geringen Gehalt nicht erreichbar. Besonders kritisch: Die Produkte werben mit einem Lichtschutzfaktor von 60 bis 100, obwohl ihnen die dafür notwendigen UV-absorbierenden Wirkstoffe vollständig fehlen. Verbraucherinnen und Verbraucher gehen aufgrund dieser Auslobung von einem sehr hohen Schutz aus, setzen sich in Wirklichkeit aber ungeschützt der Sonne aus – mit entsprechend hohem Risiko für Sonnenbrand und langfristige Hautschäden. Die Produkte ähneln eher einer herkömmlichen Bodylotion als einem wirksamen Sonnenschutzmittel. Fazit Alle fünf vom CVUA Karlsruhe untersuchten Sonnenschutzmittel-Stichproben von Online-Marktplätzen boten keinen wirksamen UV-Schutz. Besonders gefährlich ist die Kombination aus fehlenden UV-Filtern und intensiver Bewerbung der Schutzwirkung: Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen auf einen Schutz, der tatsächlich nicht besteht – mit realem Risiko für Sonnenbrand und langfristige Hautschäden. Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher - Sonnenschutzmittel nur aus vertrauenswürdigen Quellen beziehen (z. B. etablierte Drogerien, Apotheken oder geprüfte Online-Shops). - Vorsicht bei „Nachahmerprodukten“, deren Verpackungsgestaltung bekannten Markenprodukten stark ähnelt. Auch diese Proben erwiesen sich als praktisch wirkungslos. - Auf vollständige und nachvollziehbare Inhaltsstoffdeklaration achten. - Vorsicht bei extrem günstigen Angeboten auf globalen Online-Marktplätzen ohne klare Herstellerangaben. - Bei Unsicherheit: Produkte meiden und auf bekannte Sonnenschutzmittel mit nachweisbarem UV-Schutz zurückgreifen. Quellen [1]: https:

uv-schutz-fehlanzeige-sonnencremes-ohne-uv-filter-auf-billig-plattform, aufgerufen am 24.08.2026 [2]: https: