BASE erklärt Einvernehmen zur Zulassung zweier Erdwärmesondenbohrungen in Dohna, Gemarkung Bosewitz (Flurstück 101/1); §21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG
BASE - Service - zwei Erdwärmesondenbohrungen in Dohna, Gemarkung Bosewitz (Flurstück 101/1)
zwei Erdwärmesondenbohrungen in Dohna, Gemarkung Bosewitz (Flurstück 101
- Das BASE erklärt sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Das BASE erklärt sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG.