Ehem. Forsthaus des Juliusspitals Würzburg Kaufpreis 159.000 € Obersinn; Denkmal-AfA und Förderungen möglich
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Inhalt • Grunddaten • Kaufpreis • Ausstattung • Besonderheiten • Lage und Ortsbeschreibung • Baurechtliche Hinweise • Steuern sparen! • Fördermittel • Lageplan • Grundrisse Bestand • Grundrisse Vorentwurf • Fotos
Grunddaten Lage: 97791 Obersinn Bahnhofstr. 4 Wohnfläche : EG ca. 72,38 m²
- OG ca. 83,30 m² gesamt ca. 155,68 m² Grundstücksgröße: Flur-Nr. 245 ca. 408 m² Baujahr: ca. 1766
Kaufpreis 159.000,00 € Verhandlungsbasis Energieeffizienz Baudenkmal Eine energetische Sanierung im Baudenkmal ist möglich. KfW Denkmalschutz Förderprogramme - KfW-Effizienzhaus Denkmal Zuschussförderungen BAFA möglich
Historie Eintrag in die Denkmalliste: Ehem. Forsthaus des Juliusspitals Würzburg, freistehender zweigeschossiger Mansard-Halbwalmdachbau mit verschindeltem Fachwerkobergeschoss, Putzmeuerwerk im Erdgeschoss mit geohrten Sandsteinrahmungen, barock, bez. 1766. Zur Baugeschichte: Das Gebäude wurde 1766 errichtet und gehörte zu dieser Zeit dem Juliusspital Würzburg. 1859 ging es in den staatlichen Besitz des Königreichs Bayern über. Hierzu existieren verschiedene Bauakten bis ca. 1930. Im 20.Jh. gelangte es in den Besitz der Diözese Würzburg (genaues Datum nicht bekannt). Diese verkaufte es an den jetzigen Eigentümer. Das Gebäude zeigt sich heute noch weitgehend in seiner bauzeitlichen Form. Änderungen wurden am Dach vorgenommen. Hier wurden die ehemaligen Gauben entfernt. Das Mansard-Halbwalmdach ist neu eingedeckt. Das Erdgeschoss des Gebäudes ist verputzt und ein einem gebr. weißen Fassadenfarbton gestrichen. Die bauzeitlichen geohrten Sandsteingewände sind sandsteinrot gefasst. Die Giebelseiten und die Gartenseite tragen Schindeln der sog. Rhöner Form, die Straßenseite ist größtenteils mit halbrunden Schindeln verkleidet.
Ausstattung • Baudenkmal • Erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD nötig) • Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig) • KfW Denkmalschutz Förderprogramme (Absprache nötig) • Grundsanierung • Teilweise Kastenfenster • Teilweise Dielenboden
Besonderheiten Voruntersuchung Es wurde 2023 bereits eine Voruntersuchung durchgeführt. Folgende Ergebnisse / Unterlagen liegen uns hierzu vor: a. Aufmaß b. Statisches Gutachten c. Architektur d. Befund mit Raumbuch e. Projektbeteiligte Die oben genannten Unterlagen können in unserem Büro eingesehen werden. Für die Sanierung der Immobilie liegt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vom 25.10.2023 vor, die 4 Jahre gültig ist (bis 24.10.2027).
Lage und Ortsbeschreibung Der Markt Obersinn liegt im unterfränkischen Landkreis Main- Spessart. Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Obersinn bzw. dem nahe gelegenen Burgsinn getätigt werden. Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach … Burgsinn
ca. 9 km ca. 8 Min. Gemünden am Main ca. 23 km ca. 24 Min. Bad Brückenau
ca. 25 km ca. 30 Min. Hammelburg
ca. 33 km ca. 33 Min. Lohr am Main
ca. 35 km ca. 33 Min. Fulda
ca. 61 km ca. 55 Min. Würzburg
ca. 63 km ca. 66 Min. Frankfurt am Main ca. 88 km ca. 78 Min. Nähere Informationen unter: www.markt-obersinn.de
Obersinn Die Marktgemeinde Obersinn ist mit ihrer 11,70 Quadratkilometer großen Fläche der nördlichste Teil des Unterfränkischen Landkreises Main-Spessart und wird durch den namengebenden Fluss „Sinn“ in eine Spessart- und Rhönseite geteilt. An der Gemarkungsgrenze treffen drei Landkreise, und zwar die Bayerischen Kreise Main-Spessart und Bad Kissingen sowie der hessische Main-Kinzig-Kreis aufeinander. In der Marktgemeinde Obersinn und in ihrem Weiler Emmerichsthal leben derzeit 933 Menschen, es gibt einen Tante- Emma-Laden, zwei Gaststätten, ein Café, eine Sparkasse sowie ein reges Vereinsleben. Zwischen dem Naturpark Spessart, den Ausläufern des Biosphärenreservates Rhön liegt Obersinn in einer wunderschönen Naturlandschaft, die zum Radfahren, Wandern und Verweilen einlädt. Das Wahrzeichen der Marktgemeinde ist die Schachblume, die besonders nördlich von Obersinn in den sogenannten Reithwiesen des Naturschutzgebietes im hessisch- bayersichen Grenzgebiet eines der größten überregional bedeutsamen Vorkommen der Schachblume in Deutschland bildet. In den 72 Hektar großen Naturschutzgebieten im Bereich des Marktes Obersinn erlebt man zur Blütezeit der Schachblume Ende April bis Anfang Mai im Sinntal ein wahres Naturschauspiel. Das kleine Dorf wartet mit zahlreichen Aktivitäten auf Sie. Eine davon ist das „Feuerrädchen“, es ist schon seit Jahrhunderten Brauch, dass am Rosenmontag junge unverheiratete Burschen ein Feuerrad ins Tal tragen. Quelle: https://www.frankentourismus.de/orte/obersinn-1122/
Historie Obersinn Der größte Teil der hiesigen Rechte des Hochstiftes Würzburg, das zum Fränkischen Reichskreis gehörte, war 1808 an das Fürstentum Aschaffenburg gefallen (1803 erst an Bayern, 1805 an das Großherzogtum Würzburg), mit welchem sie 1814 wieder zu Bayern kamen. Hiesige Rechte von Hessen-Kassel fielen erst 1860 an Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Obersinn
Baurechtliche Hinweise – allgemeine Erläuterungen Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.- Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Als eine der nennenswerten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten - Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich. Hierzu konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater ! Steuern sparen – Allgemeine Erläuterungen
Auf Wunsch erstellen wir für Sie ein Nutzungskonzept und unterstützen Sie bei der Beantragung der für die Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Erwerb begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen entsprechend den denkmalrechtlichen Vorgaben. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Der Umfang der Sanierung richtet sich nach dem baulichen Zustand des Gebäudes, der geplanten Nutzung sowie den denkmalrechtlichen Anforderungen. Die Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) und den zuständigen Denkmalschutzbehörden festgelegt. Dabei werden auch die finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers berücksichtigt. Während der Planung und Durchführung stehen die zuständigen Denkmalschutzbehörden beratend und unterstützend zur Seite. Unter den geltenden Fördervoraussetzungen kann das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für denkmalbedingte Voruntersuchungen, Sanierungsmaßnahmen sowie notwendige Erhaltungsmaßnahmen gewähren. Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach den jeweiligen Förderrichtlinien und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Fördermittel / Zuschüsse Allgemeine Erläuterungen
Zu diesem Zweck können – abhängig von den jeweiligen Fördervoraussetzungen – neben dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege auch weitere Fördermittelgeber, wie beispielsweise Städte und Gemeinden, Landkreise, Bezirke, die zuständige Regierung, Stiftungen sowie sonstige öffentliche oder private Förderinstitutionen, in Betracht kommen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln oder Zuschüssen besteht nicht. Die Höhe möglicher Förderungen sowie bestehende oder künftige Förderbescheide sind im Einzelfall mit den jeweils zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Bewilligung, Auszahlung sowie – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – die Übertragung bereits bewilligter oder ausgezahlter Fördermittel verantwortlich. Eine Übertragung bereits bewilligter oder ausgezahlter Fördermittel ist regelmäßig nur unter den jeweils geltenden Förderbedingungen und mit Zustimmung des zuständigen Fördermittelgebers möglich. Über die Bewilligung von Fördermitteln und Zuschüssen wird grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden. Dabei werden insbesondere die Person des Antragstellers, das Denkmalobjekt, das vorgesehene Nutzungs- und Sanierungskonzept sowie die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen berücksichtigt. Maßgebliche Kriterien können insbesondere die denkmalpflegerische Bedeutung des Objekts, der denkmalbedingte Mehraufwand, die wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie die jeweils verfügbaren Haushaltsmittel sein. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen, Antragsfristen und Bewilligungsbedingungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers oder sonstiger Dritter. Sie wurden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keine Gewähr; gesetzliche Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Lageplan
Grundriss KG Bestand
Grundriss EG Bestand
Grundriss
- OG Bestand
Grundriss DG Bestand
Längsschnitt Bestand
Querschnitt Bestand
Ansicht Nord Bestand
Ansicht Ost Bestand
Ansicht Süd Bestand
Ansicht West Bestand
Grundriss KG Vorentwurf
Grundriss EG Vorentwurf
Grundriss
- OG Vorentwurf
Grundriss DG Vorentwurf
Längsschnitt Vorentwurf
Querschnitt Vorentwurf
Ansicht Nord Vorentwurf 1 (von der Denkmalbehörde bevorzugt)
Ansicht Ost Vorentwurf 1 (von der Denkmalbehörde bevorzugt)
Ansicht Süd Vorentwurf 1 (von der Denkmalbehörde bevorzugt)
Ansicht West Vorentwurf 1 (von der Denkmalbehörde bevorzugt)
Ansicht Nord Vorentwurf 2
Ansicht Ost Vorentwurf 2
Ansicht Süd Vorentwurf 2
Ansicht West Vorentwurf 2
Fotos
Hinweise Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers und anderer Stellen. Es erfolgte keine Überprüfung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Fa. “Die-Denkmalschutz-Immobilie eGbR” übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19% MwSt. (0,76 %) = 4,76%. Bei einem Kaufpreis unter 123.750,00 € beträgt die Provision 4.950,- € + 19% MwSt. (940,50 €) = 5.890,50 €. Der Verkäufer zahlt eine Provision in gleicher Höhe. Die Denkmalschutz Immobilie eGbR Inh. Weckmar Karlshof 1 91792 Ellingen
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