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title: "Ehem. Forsthaus des Juliusspitals Würzburg Kaufpreis 159.000 € Obersinn; Denkmal-AfA und Förderungen möglich"
sdDatePublished: "2026-08-25T13:52:00Z"
source: "https://blfd.bayern.de/mam/information_und_service/denkmal_boerse/unterfranken/ufr_-_msp_-_obersinn_-_bahnhofstr._4.pdf"
topics:
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
  - name: "monument and heritage site"
    identifier: "medtop:20000044"
  - name: "restoration"
    identifier: "medtop:20000242"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Bavaria"
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Ehem. Forsthaus des Juliusspitals Würzburg Kaufpreis 159.000 € Obersinn; Denkmal-AfA und Förderungen möglich

PowerPoint-Präsentation

Inhalt
• Grunddaten
• Kaufpreis
• Ausstattung
• Besonderheiten
• Lage und Ortsbeschreibung
• Baurechtliche Hinweise
• Steuern sparen!
• Fördermittel
• Lageplan
• Grundrisse Bestand
• Grundrisse Vorentwurf
• Fotos

Grunddaten
Lage:
97791 Obersinn
Bahnhofstr. 4
Wohnfläche :
EG
ca. 72,38 m²
1. OG
ca. 83,30 m²
gesamt
ca. 155,68 m²
Grundstücksgröße:
Flur-Nr. 245
ca. 408 m²
Baujahr:
ca. 1766

Kaufpreis
159.000,00 € Verhandlungsbasis
Energieeffizienz Baudenkmal
Eine energetische Sanierung im Baudenkmal ist möglich.
KfW Denkmalschutz Förderprogramme - KfW-Effizienzhaus
Denkmal
Zuschussförderungen BAFA möglich

Historie
Eintrag in die Denkmalliste:
Ehem. Forsthaus des Juliusspitals Würzburg, freistehender zweigeschossiger
Mansard-Halbwalmdachbau mit verschindeltem Fachwerkobergeschoss,
Putzmeuerwerk im Erdgeschoss mit geohrten Sandsteinrahmungen, barock,
bez. 1766.
Zur Baugeschichte:
Das Gebäude wurde 1766 errichtet und gehörte zu dieser Zeit dem Juliusspital
Würzburg. 1859 ging es in den staatlichen Besitz des Königreichs Bayern über.
Hierzu existieren verschiedene Bauakten bis ca. 1930. Im 20.Jh. gelangte es in
den Besitz der Diözese Würzburg (genaues Datum nicht bekannt). Diese
verkaufte es an den jetzigen Eigentümer.
Das Gebäude zeigt sich heute noch weitgehend in seiner bauzeitlichen Form.
Änderungen wurden am Dach vorgenommen. Hier wurden die ehemaligen
Gauben entfernt. Das Mansard-Halbwalmdach ist neu eingedeckt.
Das Erdgeschoss des Gebäudes ist verputzt und ein einem gebr. weißen
Fassadenfarbton gestrichen. Die bauzeitlichen geohrten Sandsteingewände
sind sandsteinrot gefasst. Die Giebelseiten und die Gartenseite tragen
Schindeln der sog. Rhöner Form, die Straßenseite ist größtenteils mit
halbrunden Schindeln verkleidet.

Ausstattung
•
Baudenkmal
•
Erhöhte steuerliche Abschreibung, Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD
nötig)
•
Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•
KfW Denkmalschutz Förderprogramme (Absprache nötig)
•
Grundsanierung
•
Teilweise Kastenfenster
•
Teilweise Dielenboden

Besonderheiten
Voruntersuchung
Es wurde 2023 bereits eine Voruntersuchung durchgeführt.
Folgende Ergebnisse / Unterlagen liegen uns hierzu vor:
a.
Aufmaß
b.
Statisches Gutachten
c.
Architektur
d.
Befund mit Raumbuch
e.
Projektbeteiligte
Die oben genannten Unterlagen können in unserem Büro
eingesehen werden.
Für
die
Sanierung
der
Immobilie
liegt
eine
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vom 25.10.2023 vor,
die 4 Jahre gültig ist (bis 24.10.2027).

Lage und Ortsbeschreibung
Der Markt Obersinn liegt im unterfränkischen Landkreis Main-
Spessart.
Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des
täglichen Bedarfs können in Obersinn bzw. dem nahe gelegenen
Burgsinn getätigt werden.
Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach …
Burgsinn

ca. 9 km
ca. 8 Min.
Gemünden am Main
ca. 23 km
ca. 24 Min.
Bad Brückenau

ca. 25 km
ca. 30 Min.
Hammelburg

ca. 33 km
ca. 33 Min.
Lohr am Main

ca. 35 km
ca. 33 Min.
Fulda

ca. 61 km
ca. 55 Min.
Würzburg

ca. 63 km
ca. 66 Min.
Frankfurt am Main
ca. 88 km
ca. 78 Min.
Nähere Informationen unter: www.markt-obersinn.de

Obersinn
Die Marktgemeinde Obersinn ist mit ihrer 11,70 Quadratkilometer großen Fläche der
nördlichste Teil des Unterfränkischen Landkreises Main-Spessart und wird durch den
namengebenden Fluss „Sinn“ in eine Spessart- und Rhönseite geteilt. An der
Gemarkungsgrenze treffen drei Landkreise, und zwar die Bayerischen Kreise Main-Spessart
und Bad Kissingen sowie der hessische Main-Kinzig-Kreis aufeinander. In der Marktgemeinde
Obersinn und in ihrem Weiler Emmerichsthal leben derzeit 933 Menschen, es gibt einen Tante-
Emma-Laden, zwei Gaststätten, ein Café, eine Sparkasse sowie ein reges Vereinsleben.
Zwischen dem Naturpark Spessart, den Ausläufern des Biosphärenreservates Rhön liegt
Obersinn in einer wunderschönen Naturlandschaft, die zum Radfahren, Wandern und
Verweilen einlädt. Das Wahrzeichen der Marktgemeinde ist die Schachblume, die besonders
nördlich von Obersinn in den sogenannten Reithwiesen des Naturschutzgebietes im hessisch-
bayersichen Grenzgebiet eines der größten überregional bedeutsamen Vorkommen der
Schachblume in Deutschland bildet. In den 72 Hektar großen Naturschutzgebieten im Bereich
des Marktes Obersinn erlebt man zur Blütezeit der Schachblume Ende April bis Anfang Mai im
Sinntal ein wahres Naturschauspiel.
Das kleine Dorf wartet mit zahlreichen Aktivitäten auf Sie. Eine davon ist das „Feuerrädchen“,
es ist schon seit Jahrhunderten Brauch, dass am Rosenmontag junge unverheiratete Burschen
ein Feuerrad ins Tal tragen.
Quelle: https://www.frankentourismus.de/orte/obersinn-1122/

Historie Obersinn
Der größte Teil der hiesigen Rechte des Hochstiftes Würzburg,
das zum Fränkischen Reichskreis gehörte, war 1808 an das
Fürstentum Aschaffenburg gefallen (1803 erst an Bayern, 1805
an das Großherzogtum Würzburg), mit welchem sie 1814 wieder
zu Bayern kamen. Hiesige Rechte von Hessen-Kassel fielen erst
1860 an Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern
entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige
Gemeinde.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Obersinn

Baurechtliche Hinweise –
allgemeine Erläuterungen
Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw.
Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden
abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind
lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu
noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen
Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen
werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die
Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet
sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz
Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-
Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle
genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen,
Lagepläne, Katasterauszügen, usw.

Als eine der nennenswerten Steueroasen bleibt die erhöhte
steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr
eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet
sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation
und großem Wertzuwachs.
Je nach Höhe des Sanierungskosten - Eigenanteils und des
persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche
steuerliche Einsparungen möglich.
Hierzu konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater !
Steuern sparen –
Allgemeine Erläuterungen

Auf Wunsch erstellen wir für Sie ein Nutzungskonzept und unterstützen Sie bei
der Beantragung der für die Sanierung erforderlichen Fördermittel und
Zuschüsse. Nach dem Erwerb begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung
der Sanierungsmaßnahmen entsprechend den denkmalrechtlichen Vorgaben.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
Der Umfang der Sanierung richtet sich nach dem baulichen Zustand des
Gebäudes, der geplanten Nutzung sowie den denkmalrechtlichen
Anforderungen. Die Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Bayerischen
Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) und den zuständigen
Denkmalschutzbehörden festgelegt. Dabei werden auch die finanziellen und
persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers berücksichtigt.
Während der Planung und Durchführung stehen die zuständigen
Denkmalschutzbehörden beratend und unterstützend zur Seite. Unter den
geltenden Fördervoraussetzungen kann das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege Zuschüsse für denkmalbedingte Voruntersuchungen,
Sanierungsmaßnahmen sowie notwendige Erhaltungsmaßnahmen gewähren.
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach den jeweiligen Förderrichtlinien
und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf
Förderung besteht nicht.
Fördermittel / Zuschüsse
Allgemeine Erläuterungen

Zu diesem Zweck können – abhängig von den jeweiligen Fördervoraussetzungen – neben
dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege auch weitere Fördermittelgeber, wie
beispielsweise Städte und Gemeinden, Landkreise, Bezirke, die zuständige Regierung,
Stiftungen sowie sonstige öffentliche oder private Förderinstitutionen, in Betracht
kommen.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln oder Zuschüssen besteht
nicht. Die Höhe möglicher Förderungen sowie bestehende oder künftige Förderbescheide
sind im Einzelfall mit den jeweils zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern
abzustimmen.
Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Bewilligung, Auszahlung
sowie – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – die Übertragung bereits bewilligter
oder ausgezahlter Fördermittel verantwortlich. Eine Übertragung bereits bewilligter oder
ausgezahlter Fördermittel ist regelmäßig nur unter den jeweils geltenden
Förderbedingungen und mit Zustimmung des zuständigen Fördermittelgebers möglich.
Über die Bewilligung von Fördermitteln und Zuschüssen wird grundsätzlich im Rahmen
einer Einzelfallprüfung entschieden. Dabei werden insbesondere die Person des
Antragstellers, das Denkmalobjekt, das vorgesehene Nutzungs- und Sanierungskonzept
sowie die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen berücksichtigt. Maßgebliche Kriterien
können insbesondere die denkmalpflegerische Bedeutung des Objekts, der
denkmalbedingte Mehraufwand, die wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie die jeweils
verfügbaren Haushaltsmittel sein.
Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltenden
Fördervoraussetzungen, Antragsfristen und Bewilligungsbedingungen zu informieren und
diese einzuhalten.
Die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen beruhen ausschließlich auf
Informationen des Verkäufers oder sonstiger Dritter. Sie wurden vom Makler nicht auf ihre
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keine
Gewähr; gesetzliche Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Lageplan

Grundriss
KG
Bestand

Grundriss
EG
Bestand

Grundriss
1. OG
Bestand

Grundriss
DG
Bestand

Längsschnitt
Bestand

Querschnitt
Bestand

Ansicht
Nord
Bestand

Ansicht
Ost
Bestand

Ansicht
Süd
Bestand

Ansicht
West
Bestand

Grundriss
KG
Vorentwurf

Grundriss
EG
Vorentwurf

Grundriss
1. OG
Vorentwurf

Grundriss
DG
Vorentwurf

Längsschnitt
Vorentwurf

Querschnitt
Vorentwurf

Ansicht
Nord
Vorentwurf 1
(von der
Denkmalbehörde
bevorzugt)

Ansicht
Ost
Vorentwurf 1
(von der
Denkmalbehörde
bevorzugt)

Ansicht
Süd
Vorentwurf 1
(von der
Denkmalbehörde
bevorzugt)

Ansicht
West
Vorentwurf 1
(von der
Denkmalbehörde
bevorzugt)

Ansicht
Nord
Vorentwurf 2

Ansicht
Ost
Vorentwurf 2

Ansicht
Süd
Vorentwurf 2

Ansicht
West
Vorentwurf 2

Fotos

Hinweise
Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers und anderer Stellen. Es erfolgte keine
Überprüfung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Fa. "Die-Denkmalschutz-Immobilie eGbR" übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19% MwSt. (0,76 %) = 4,76%.
Bei einem Kaufpreis unter 123.750,00 € beträgt die Provision 4.950,- € + 19% MwSt. (940,50 €) = 5.890,50 €.
Der Verkäufer zahlt eine Provision in gleicher Höhe.
Die Denkmalschutz Immobilie eGbR
Inh. Weckmar
Karlshof 1
91792 Ellingen
* 09141 – 87 32 101
* kontakt@die-denkmalschutz-immobilie.de

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