FDP-Fraktion im Landtag der Freien Hansestadt Bremen Dringlichkeitsantrag zur Meinungsfreiheit; Abschaffung des §188 StGB gefordert
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Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1945
- August 2026 Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Grundrechte sind nicht verhandelbar – Meinungsfreiheit schützen
Die Meinungsfreiheit ist der Wesenskern einer lebendigen Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Meinungsfreiheit in ständiger Rechtsprechung als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“, dass „für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend“ sei, da es erst die „geistige Auseinandersetzung“, den „Kampf der Meinungen“ ermögliche (Bundesverfassungsgericht 7, 198 [208]). Meinungen genießen demnach in unserer Verfassung einen umfassenden Schutz. Es kommt dabei gerade nicht darauf an, wie wertvoll ein Meinungsbeitrag ist. Meinungen dürfen emotional oder rational, gefährlich oder harmlos sein. Auch radikale Ideologien fallen nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus. Die Grenze der Meinungsfreiheit liegt allerdings dort, wo erweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder Schmähkritik geübt wird, etwa in Form von Formalbeleidigungen.
Nachdem es noch im Jahr 2016 sogar für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegenüber dem türkischen Präsidenten Erdogan eine große öffentliche Unterstützung für die Meinungsfreiheit gab, ist zu beobachten, dass die Grenzen des Sagbaren in den letzten Jahren zunehmend eingeengt wurden und die Meinungsfreiheit in Deutschland mittlerweile strukturell gefährdet ist: Sei es durch die Schaffung rechtsstaatlich bedenklicher Doppelstrukturen wie Meldestellen, überbordende Regulierungen sozialer Netzwerke, spezielle Straftatbestände für Beleidigungen von Politikern oder ein kompromissloses Anzeigeverhalten von Spitzenpolitikern. Dass diese Entwicklung längst Gegenstand einer breiten politischen Debatte geworden ist, zeigen auch Vorstöße aus Sachsen und Baden-Württemberg, die den § 188 StGB reformieren wollen und damit den besonderen Ehrschutz von Politikern auf den Prüfstand stellen wollen.
Exemplarisch für den Reformbedarf des § 188 StGB ist die Kontroverse um die Bezeichnung „Lügenfritze“ gegenüber dem Bundeskanzler Friedrich Merz. Derartige Äußerungen mögen weder sachlich sein noch Ausdruck eines respektvollen politischen Umgangs. Das scharfe Schwert des Strafrechts ist jedoch nicht die richtige Antwort auf die zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses. Vielmehr sollten Politiker selbst mit gutem Beispiel voran gehen und sich selbst mit polemischen, populistischen und diffamierenden Äußerungen gegenüber Andersdenken zurückhalten. Eine selbstbewusste Demokratie braucht keinen strafrechtlichen Sonderstatus für Politiker.
Beschlussempfehlung:
Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1945 2 von 2 Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:
Politiker haben eine Vorbildfunktion für die Demokratie und die Meinungsfreiheit. Statt bei Meinungsäußerungen mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu reagieren, sollten Politiker selbst mit gutem Beispiel für die Debattenkultur voran gehen und sich selbst mit diffamierenden Äußerungen gegenüber Andersdenken zurückhalten.
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
- Sich im Bundesrat für die vollständige Abschaffung des Qualifikationstatbestandes der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) einzusetzen;
- Sich basierend auf der Abschaffung des § 188 StGB für eine Streichung des Verweises in § 194 Absatz 1 StGB auf § 188 StGB einzusetzen.
Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP
Anlage(n):
- keine