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title: "FDP-Fraktion im Landtag der Freien Hansestadt Bremen Dringlichkeitsantrag zur Meinungsfreiheit; Abschaffung des §188 StGB gefordert"
sdDatePublished: "2026-08-25T14:32:00Z"
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topics:
  - name: "fundamental rights"
    identifier: "medtop:20000587"
  - name: "law"
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  - name: "government policy"
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  - "Baden-Württemberg"
  - "Bremen"
  - "Sachsen"
  - "Germany"
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FDP-Fraktion im Landtag der Freien Hansestadt Bremen Dringlichkeitsantrag zur Meinungsfreiheit; Abschaffung des §188 StGB gefordert

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1945
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Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/1945

25. August 2026
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP
Grundrechte sind nicht verhandelbar – Meinungsfreiheit schützen

Die
Meinungsfreiheit
ist
der
Wesenskern
einer
lebendigen
Demokratie.
Das
Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Meinungsfreiheit in ständiger Rechtsprechung als
„eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“, dass „für eine freiheitliche
demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend“ sei, da es erst die „geistige
Auseinandersetzung“, den „Kampf der Meinungen“ ermögliche (Bundesverfassungsgericht 7,
198 [208]). Meinungen genießen demnach in unserer Verfassung einen umfassenden Schutz.
Es kommt dabei gerade nicht darauf an, wie wertvoll ein Meinungsbeitrag ist. Meinungen
dürfen emotional oder rational, gefährlich oder harmlos sein. Auch radikale Ideologien fallen
nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus. Die Grenze der
Meinungsfreiheit liegt allerdings dort, wo erweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder
Schmähkritik geübt wird, etwa in Form von Formalbeleidigungen.

Nachdem es noch im Jahr 2016 sogar für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegenüber
dem türkischen Präsidenten Erdogan eine große öffentliche Unterstützung für die
Meinungsfreiheit gab, ist zu beobachten, dass die Grenzen des Sagbaren in den letzten Jahren
zunehmend eingeengt wurden und die Meinungsfreiheit in Deutschland mittlerweile strukturell
gefährdet ist: Sei es durch die Schaffung rechtsstaatlich bedenklicher Doppelstrukturen wie
Meldestellen, überbordende Regulierungen sozialer Netzwerke, spezielle Straftatbestände für
Beleidigungen
von
Politikern
oder
ein
kompromissloses
Anzeigeverhalten
von
Spitzenpolitikern. Dass diese Entwicklung längst Gegenstand einer breiten politischen Debatte
geworden ist, zeigen auch Vorstöße aus Sachsen und Baden-Württemberg, die den § 188 StGB
reformieren wollen und damit den besonderen Ehrschutz von Politikern auf den Prüfstand
stellen wollen.

Exemplarisch für den Reformbedarf des § 188 StGB ist die Kontroverse um die Bezeichnung
„Lügenfritze“ gegenüber dem Bundeskanzler Friedrich Merz. Derartige Äußerungen mögen
weder sachlich sein noch Ausdruck eines respektvollen politischen Umgangs. Das scharfe
Schwert des Strafrechts ist jedoch nicht die richtige Antwort auf die zunehmende Verrohung
des gesellschaftlichen Diskurses. Vielmehr sollten Politiker selbst mit gutem Beispiel voran
gehen und sich selbst mit polemischen, populistischen und diffamierenden Äußerungen
gegenüber Andersdenken zurückhalten. Eine selbstbewusste Demokratie braucht keinen
strafrechtlichen Sonderstatus für Politiker.

Beschlussempfehlung:

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1945
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Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:

Politiker haben eine Vorbildfunktion für die Demokratie und die Meinungsfreiheit. Statt bei
Meinungsäußerungen mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu reagieren, sollten Politiker
selbst mit gutem Beispiel für die Debattenkultur voran gehen und sich selbst mit
diffamierenden Äußerungen gegenüber Andersdenken zurückhalten.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

1. Sich im Bundesrat für die vollständige Abschaffung des
Qualifikationstatbestandes der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) einzusetzen;
2. Sich basierend auf der Abschaffung des § 188 StGB für eine Streichung des
Verweises in § 194 Absatz 1 StGB auf § 188 StGB einzusetzen.

Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP

Anlage(n):
- keine