Senat der Freien Hansestadt Bremen übermittelt Landesaktionsplan gegen Rassismus; Bürgerschaft nimmt Kenntnis
Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1952 1 von 1
Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1952
- August 2026 Mitteilung des Senats Landesaktionsplan gegen Rassismus
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 25. August 2026 Mit Beschluss vom 7. Oktober 2020 (Drucksache 20/527) hat die Bremische Bürgerschaft den Senat aufgefordert, „einen umsetzungs- und maßnahmenorientierten Landesaktionsplan gegen Rassismus zu erstellen, der bestehende Konzepte antirassistischer Arbeit aller Senatsressorts aufgreift, weiterentwickelt und professionalisiert.“ Der Senat übermittelt der Bürgerschaft (Landtag) den Landesaktionsplan gegen Rassismus zur Kenntnisnahme.
Beschlussempfehlung: Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den Landesaktionsplan gegen Rassismus zur Kenntnis.
Anlage(n):
- ANLAGE_Landesaktionsplan
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Landesaktionsplan gegen Rassismus
Entwurf zur Beschlussfassung im Senat Stand 20.07.2026
Verantwortlich: Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Nadezhda Milanova (400-03) | Wolf Krämer (400-03-1) | Anna Charis (400-03-8)
Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mit- teln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
2 Inhalt Abkürzungsverzeichnis ……………………………………………………………………………………………… 3 Grußworte/Vorwort …………………………………………………………………………………………………… 5
- Einführung …………………………………………………………………………………………………………… 7
- Entstehungsgeschichte des Landesaktionsplans ………………………………………………………. 10 2.1 Arbeitsauftrag ……………………………………………………………………………………………….. 10 2.2 Beteiligungsverfahren ……………………………………………………………………………………… 12 2.3 Pilotprojekte………………………………………………………………………………………………….. 14
- Begriffsbestimmung …………………………………………………………………………………………….. 15 3.1 Diskriminierung ……………………………………………………………………………………………… 15 3.2 Rassismus ……………………………………………………………………………………………………. 16 3.3 Spezifische Ausprägungen von Rassismus ………………………………………………………….. 17 3.3.1 Rassismus gegen Schwarze Menschen …………………………………………………………. 17 3.3.2 Antimuslimischer Rassismus ……………………………………………………………………… 18 3.3.3 Antiziganismus / Rassismus gegen Sinti* und Roma* / Gadjé-Rassismus …………….. 18 3.3.4 Anti-Asiatischer Rassismus ………………………………………………………………………… 19 3.3.5 Anti-Slawischer Rassismus ………………………………………………………………………… 20 3.4 Antisemitismus ……………………………………………………………………………………………… 20 3.5 Migrationshintergrund und Rassismuserfahrungen ……………………………………………….. 21 3.6 Warum es keinen anti-weißen oder anti-deutschen Rassismus gibt ………………………….. 22
- Rechtlicher Rahmen ……………………………………………………………………………………………. 23
- Handlungsfelder …………………………………………………………………………………………………. 24 5.1 Übergreifende Maßnahmen und Aufbau von Umsetzungsstrukturen …………………………. 24 5.2 Öffentlicher Dienst und Behörden ……………………………………………………………………… 26 5.3 Schule und frühkindliche Bildung ………………………………………………………………………. 33 5.4 Hochschule und Wissenschaft …………………………………………………………………………. 37 5.5 Arbeitswelt ……………………………………………………………………………………………………. 39 5.6 Medien, Kultur und öffentlicher Diskurs ………………………………………………………………. 41 5.7 Gesundheitswesen …………………………………………………………………………………………. 44 5.8 Wohnen, Stadt- und Quartiersentwicklung ………………………………………………………….. 47 5.9 Öffentlicher Nahverkehr ………………………………………………………………………………….. 50 5.10 Sport ………………………………………………………………………………………………………….. 52 5.11 Rassistische Gewalt: Prävention, Beratung und Strafverfolgung……………………………… 54
- Ausblick ……………………………………………………………………………………………………………. 57 Anhang ………………………………………………………………………………………………………………… 58
3 Abkürzungsverzeichnis ADA Antidiskriminierung in der Arbeitswelt ADE Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt - Expertise und Konfliktberatung ADS Antidiskriminierungsstelle des Bundes AFZ Aus- und Fortbildungszentrum AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AiQ Ankommen im Quartier BAB Bremer Aufbaubank BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BIPoC Black, Indigenous, People of Color brema Bremische Landesmedienanstalt BremLMG Bremisches Landesmediengesetz BRI Bremer Rat für Integration BSAG Bremer Straßenbahn AG DiBS Diskriminierungsschutz und Beratung für Schüler:innen DV Dienstvereinbarung ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union FHB Freie Hansestadt Bremen GPR Gesamtpersonalrat GSV Gesamtschwerbehindertenvertretung HSB Hochschule Bremen ICERD International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination InRa Studie “Institutionen und Rassismus” KMU Kleine und mittelständische Unternehmen Kom.In Kompetenzstelle Interkulturalität an Schule LADG Landesantidiskriminierungsgesetz LADS Landesantidiskriminierungsstelle LAP Landesaktionsplan LIS Landesinstitut für Schule LLQ Landesprogramm Lebendige Quartiere
4 LSB Landessportbund LZpB Landeszentrale für politische Bildung MoBa Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen NaDiRa Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor NS Nationalsozialismus NSU Nationalsozialistischer Untergrund ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr RBG Radio-Bremen-Gesetz RIAS Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus SASJI Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration SBMS Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung SF Senator für Finanzen SfK Senator für Kultur SGFV Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz SIS Senatorin für Inneres und Sport SJV Senatorin für Justiz und Verfassung SK Senatskanzlei SKB Senator für Kinder und Bildung SUKW Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft SuUB Staats- und Universitätsbibliothek WHO Word Health Organisation WiN Wohnen in Nachbarschaften ZGF Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
5 Grußworte/Vorwort (werden nach Beschlussfassung eingefügt)
6 (1a) Demokratiefeindlichen Bestrebungen, insbesondere der Wiederbelebung, Ver- herrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherr- schaft, sowie rassistischen, antisemitischen und sonstigen menschenverachtenden Aktivitäten entschieden entgegenzutreten, ist Verpflichtung aller staatlichen Organisa- tion und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Die Freie Hansestadt Bremen för- dert die Entwicklung einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft sowie ei- nes respektvollen und friedlichen Miteinanders. Art. 65, Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
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- Einführung Vielfalt und Migration in Bremen Das Land Bremen ist seit Jahrhunderten durch verschiedene Migrationsbewegungen geprägt. Einerseits verließen viele Menschen über die bremischen Häfen ihre Heimat, um in anderen Ländern ein neues Leben zu beginnen. Andererseits gab es im Laufe der Zeit verschiedene Phasen der Einwanderung nach Bremen, die jeweils von unterschiedlichen Herkunftsländern und Beweggründen geprägt waren. Auch im Kontext des Kolonialismus mit seinen, bis heute spürbaren Auswirkungen spielte Bremen, insbesondere durch seine See- und Kaufleute, eine besonders kritische Rolle. Im Nachkriegsdeutschland trug die staatlich geförderte Arbeitsmigration und ganz konkret die Menschen, die als sogenannte „Gastarbeiter:innen“ nach Bremen kamen, maßgeblich zum wirtschaftlichen Aufschwung für die etablierten Teile der Gesellschaft bei. Weitere Arbeitsmig- ration erfolgte und erfolgt im Rahmen der EU-Freizügigkeit und aus Drittstaaten. Als bedeu- tender Wissenschaftsstandort ist für Bremen auch die Bildungsmigration durch Studierende wie Wissenschaftler:innen gleichermaßen wichtig. Hinzu kommen verschiedene Phasen der Gewalt- und Fluchtmigration, etwa aus Syrien und zuletzt der Ukraine. In 2024 hatte Bremen mit 45% den höchsten Bevölkerungsanteil an Personen mit Migrationshintergrund aller Bun- desländer.1
Rassismus als gesellschaftliche Realität: Anerkennung und Verantwortung Unabhängig davon, ob Menschen selbst aus anderen Ländern nach Bremen gekommen sind, mit einer familiären Migrationsgeschichte in Deutschland geboren wurden oder diese ihnen zugeschrieben wird, können sie von Rassismus betroffen sein. Für viele Bremer:innen gehö- ren rassistische Diskriminierungserfahrungen in unterschiedlichen Formen und Ausmaß zum Alltag. Rassismus kann auch unbeabsichtigt auftreten und zeigt sich nicht nur auf individueller, sondern auch auf struktureller und institutioneller Ebene. Wissenschaftliche Studien wie der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) des Deutschen Zentrums für In- tegrations- und Migrationsforschung zeigen, dass latenter und manifester Rassismus in allen Lebensbereichen zunehmen. In den letzten Jahren haben sich rassistische Einstellungen wei- terverbreitet und mehr als die Hälfte (54 %) der rassistisch markierten Personen in Deutsch- land macht mindestens einmal im Monat Diskriminierungserfahrungen. Besonders betroffen sind muslimische (61 %) und Schwarze Frauen (63 %) sowie Schwarze Männer (62 %). Die Folgen von Rassismus sind gravierend: Rassistisch motivierte Gewalttaten mit Mordab- sicht – etwa in Mölln, Solingen, Hanau, Halle, München oder durch den NSU – sind lediglich die sichtbarste Ausprägung. Rassismus äußert sich zumeist in weniger offensichtlichen For- men: von abwertenden Blicken im öffentlichen Raum, dem Wechseln der Straßenseite, über offene Beleidigungen bis hin zur Benachteiligung bei der Wohnungs- oder Jobsuche. Auch strukturelle Vorgaben können bestimmte Gruppen benachteiligen und damit diskriminierend wirken. Diese Erfahrungen beanspruchen auf individueller Ebene Ressourcen, die dann in an- deren Lebensbereichen fehlen können. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Rassismus das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen, einschließlich psychischer Erkrankungen, erhöhen kann. Kommt der Staat seiner Aufgabe, die W