Ortsteilrat Johannesplatz beschließt Kunsthaus Open-Air-Veranstaltung und Eröffnung des PikoPark in Erfurt; 2.000 EUR Budget bereitgestellt
Beschlussauszug
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Ortsteilrat Johannesplatz
Aus der Sitzung des Ortsteilrates Johannesplatz am 01.06.2026
(Beratung öffentlich)
Gremium Ortsteilrat Johannesplatz
Beschluss Nr.: 1206/26
Bezeichnung: Verwendung der Mittel nach § 8 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung
Repräsentationsmittel OTB – “Kunsthaus Open-Air-Veranstaltung“ und Eröffnung PikoPark inkl. Durchführung
Genaue Fassung:
01 Der Ortsteilrat Johannesplatz beschließt entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, die Durchführung einer Kunsthaus Open-Air-Veranstaltung sowie Eröffnung des PikoParks, in Verantwortung des Ortsteilbürgermeisters.
02 Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend § 8 b) i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) zur Vorbereitung und Durchführung einer Kunsthaus Open-Air -Veranstaltung und der Eröffnung des PikoParks finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. für Ton-/Bühnentechnik, Lebensmittel, Werbung und Honorare und die musikalische Umrahmung verwendet werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz). Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Robert Bednarsky Sascha Vogt Ortsteilbürgermeister Schriftführer