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title: "Ortsteilrat Johannesplatz beschließt Kunsthaus Open-Air-Veranstaltung und Eröffnung des PikoPark in Erfurt; 2.000 EUR Budget bereitgestellt"
sdDatePublished: "2026-08-25T13:52:00Z"
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Ortsteilrat Johannesplatz beschließt Kunsthaus Open-Air-Veranstaltung und Eröffnung des PikoPark in Erfurt; 2.000 EUR Budget bereitgestellt

Beschlussauszug

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Ortsteilrat Johannesplatz

Aus der Sitzung des Ortsteilrates Johannesplatz am 01.06.2026

(Beratung öffentlich)

Gremium
Ortsteilrat Johannesplatz

Beschluss Nr.:
1206/26

Bezeichnung:
Verwendung der Mittel nach § 8 i. V. m. § 7 Abs. 2 der
Ortsteilverfassung
-

Repräsentationsmittel
OTB
–
“Kunsthaus Open-Air-Veranstaltung“ und Eröffnung PikoPark
inkl. Durchführung

Genaue Fassung:

01
Der Ortsteilrat Johannesplatz beschließt entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, die Durchführung einer Kunsthaus Open-Air-Veranstaltung
sowie Eröffnung des PikoParks, in Verantwortung des Ortsteilbürgermeisters.

02
Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend § 8 b) i.
V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) zur
Vorbereitung und Durchführung einer Kunsthaus Open-Air -Veranstaltung und der
Eröffnung des PikoParks finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EUR zur Verfügung
gestellt. Die Mittel können u. a. für Ton-/Bühnentechnik, Lebensmittel, Werbung und
Honorare und die musikalische Umrahmung verwendet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf
Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne
Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG
(Einkommenssteuergesetz). Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht
verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse
wieder zur Verfügung.

Robert Bednarsky
Sascha Vogt
Ortsteilbürgermeister
Schriftführer