Ortsteil Molsdorf Bereitstellung von 126,10 EUR zur Vorbereitung des Molsdorfer Hoftrödels in Molsdorf; Mittel für Werbematerialien vorgesehen

Beschlussvorlage

DA 1.15 LV 1.53 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1842/26 Seite 1 von 2

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Ortsteilrat Molsdorf 24.08.2026 öffentlich Entscheidung

Beschlussvorschlag Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister zur Vorbereitung der Veranstaltung Molsdorfer Hoftrödel finanzielle Mittel i.H.v. 126,10 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für Werbematerialien eingesetzt werden. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

24.08.2026, gez. Michael Schönau

Datum, Unterschrift

Ortsteilbürgermeister/in Ortsteil Molsdorf

Titel der Drucksache: Verwendung der Mittel nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung – Molsdorfer Hoftrödel

Drucksache 1842/26

Ortsteilrat Molsdorf Entscheidungsvorlage

öffentlich

DA 1.15 LV 1.53 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1842/26 Seite 2 von 2

Nachhaltigkeitscontrolling x Nein

Ja, siehe Anlage Demografisches Controlling x Nein

Ja, siehe Anlage Finanzielle Auswirkungen

Nein x Ja → Nutzen/Einsparung x Nein

Ja, siehe Sachverhalt

↓ Personal- und Sachkosten (in EUR) / Personalkosteneinsparung (in VbE) Deckung im Haushalt

Nein x Ja Gesamtkosten 126,10 EUR

2026 2027 2028 2029 Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Verwaltungshaushalt Ausgaben 126,10 EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR

Deckung siehe Entscheidungsvorschlag

Fristwahrung

Ja x Nein

Anlagenverzeichnis

Sachverhalt Mit Bedarfsanmeldung auf finanzielle Unterstützung der Vereinstätigkeit entsprechend § 4 Abs. 1 der Ortsteilverfassung, beantragt der Ortsteilbürgermeister, finanzielle Mittel i.H.v. 126,10 EUR zur Vorbereitung der Veranstaltung Molsdorfer Hoftrödel.