Ortsteilrat Melchendorf beschließt 400 EUR Drucker für Ortsteilbüro Melchendorf; Restmittel für andere Beschlüsse verfügbar.

Beschlussauszug

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Ortsteilrat Melchendorf

Aus der Sitzung des Ortsteilrates Melchendorf - Achtung: Änderung Sitzungsdatum am 11.06.2026

(Beratung öffentlich)

Gremium Ortsteilrat Melchendorf

Beschluss Nr.: 1367/26

Bezeichnung: Verwendung der Mittel nach § 4 Abs. 2 Nr. 15 i.V.m. § 7 Abs. 5 der Ortsteilverfassung – Ausstattungsgegenstände Ortsteilbüro (Drucker)

Genaue Fassung:

Beschluss

Entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 15 i.V.m. § 7 Abs. 5 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt), werden dem zuständigen Fachamt (SG Ortsteilbetreuung) für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (hier Ausstattungsgegenstände: Drucker mit Equipment) für das Ortsteilbüro bzw. den Sitzungsraum finanzielle Mittel i. H. v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Anne-Kathrin Wolff-Hölbe Desiree Apel Ortsteilbürgermeister/in Schriftführer/in

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