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title: "Ortsteilrat Herrenberg verwendet 4.000 EUR für Plattform e. V. - Vereinsunterstützung; Restmittel für Folgeveranstaltungen verwendbar."
sdDatePublished: "2026-08-25T13:52:00Z"
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  - "Erfurt"
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Ortsteilrat Herrenberg verwendet 4.000 EUR für Plattform e. V. - Vereinsunterstützung; Restmittel für Folgeveranstaltungen verwendbar.

Beschlussauszug

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Ortsteilrat Herrenberg

Aus der Sitzung des Ortsteilrates Herrenberg am 02.06.2026

(Beratung öffentlich)

Gremium
Ortsteilrat Herrenberg

Beschluss Nr.:
1184/26

Bezeichnung:
Verwendung der Mittel nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 der
Ortsteilverfassung - Plattform e. V. - Vereinsunterstützung

Genaue Fassung:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Plattform e. V. finanzielle Mittel in Höhe von
4.000 EUR entsprechend folgender Projekte zur Verfügung gestellt:

1. STZ-Fest am 29.05.2026 in Höhe von 500,00 EUR
2. Street-Sports-Day am 28.06.2026 in Höhe von 500,00 EUR
3. Familien-Halloween-Party am 30.10.2026 in Höhe von 400,00 EUR
4. Wunschzettelbaumaktion vom 21.11.-04.12.2026 in Höhe von 800,00 EUR
5. Quartiers-Weihnachtsfeier am 04.12.2026 in Höhe von 400,00 EUR
6. Ehrenamtsweihnachtsfeier am 18.12.2026 in Höhe von 600,00 EUR
7. Erwerb eines Tanzspiegels (bis 01.12.2026) in Höhe von 800,00 EUR

Die bereitgestellten finanziellen Mittel dürfen u. a. für Erwerb von kleinen Preisen und
Geschenken, Dekoration, Materialien, Verpflegung, Honorare, Gebühren und sonstige
Kosten die durch die Veranstaltung aufkommen, verwendet werden. Die ordnungsgemäße
Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71
ThürGemHV nachzuweisen. Eine Einreichung zur Abrechnung der Belege zu den einzelnen
Projekten und Punkten hat hierbei spätestens 6 Wochen nach Durchführung zu erfolgen.
Übrig gebliebene finanzielle Mittel einer Veranstaltung dürfen für nachfolgende
Veranstaltungen verwendet werden. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht
verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse
wieder zur Verfügung. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten
Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz).

Hans-Jürgen Czentarra
Sascha Vogt
Ortsteilbürgermeister
Schriftführer