Stadt Zerbst/Anhalt nimmt Klage gegen Genehmigungsbescheid zum Windpark Packendorfer Teich zurück; Klage abgewiesen, Revision nicht zugelassen
Stadtrat am 26. August 2026 Bericht des Bürgermeisters Öffentlicher Teil: Hier: Ausführung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates vom 01.07.2026 Beschlussvorlage BV/0341/2026 Rücknahme der Klage der Stadt Zerbst/Anhalt gegen den Genehmigungsbescheid zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen (Windpark Packendorfer Teich) in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.03.2026. Mit Urteil, zugestellt am 20.08.2026, wurde die Klage vom OVG Magdeburg abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Beschlussvorlage BV/0326/2026 Beschluss des Energieberichts 2025 Die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen und Empfehlungen werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2027 ff. möglichst berücksichtigt. Die Fortschreibung des Berichtes erfolgt.
Beschlussvorlage BV/0340/2026 Beschluss über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK 2045 der Stadt Zerbst/Anhalt Derzeit erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes. Diese endet am 04.09.2026. Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden dem Planungsbüro zur Einarbeitung in die Entwurfs- unterlagen übersandt.
Beschlussvorlage BV/0324/2026 Beschluss über den Jahresabschluss 2022 der Stadt Zerbst/Anhalt Der geprüfte Jahresabschluss [2022,2023] wurde mit den erforderlichen Anlagen und dem Beschluss des Stadtrates über die Verwendung des Überschusses der Kommunalaufsicht übergeben. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr [2022,2023] wurde der Kommunalaufsicht mitgeteilt. Die öffentliche Auslegung ist erfolgt.
Beschlussvorlage BV/0325/2026 Beschluss über den Jahresabschluss 2023 der Stadt Zerbst/Anhalt Der geprüfte Jahresabschluss [2022,2023] wurde mit den erforderlichen Anlagen und dem Beschluss des Stadtrates über die Verwendung des Überschusses der Kommunalaufsicht übergeben. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr [2022,2023] wurde der Kommunalaufsicht mitgeteilt. Die öffentliche Auslegung ist erfolgt.
Beschlussvorlage BV/0327/2026 Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt Die Abwägungsergebnisse werden den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt.
Beschlussvorlage BV/0328/2026 Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt Die Planunterlagen werden aufgearbeitet und beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Genehmigung eingereicht.
Beschlussvorlage BV/0329/2026 Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2024 “Freiflächenphotovoltaik Übergabestation” der Stadt Zerbst/Anhalt Der Durchführungsvertrag wurde durch den Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt unterzeichnet. Beschlussvorlage BV/0330/2026 Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 “Freiflächenphotovoltaik Übergabestation” der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Abwägungsergebnisse werden den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt.
Beschlussvorlage BV/0331/2026 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2024 “Freiflächenphotovoltaik Übergabestation” der Stadt Zerbst/Anhalt Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach der Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Beschlussvorlage BV/0337/2026 Auslegungsbeschluss zur Offentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 03.08.2026 bis 04.09.2026. Beschlussvorlage BV/0338/2026 Auslegungsbeschluss zur Offentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage “MNprojects Deetz” der Stadt Zerbst/Anhalt Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 03.08.2026 bis 04.09.2026.
Beschlussvorlage BV/0274/2026 Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‘Badetzer Straße Ortsteil Steckby Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Beschlussvorlage BV/0313/2026 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‘Badetzer Straße’ Ortsteil Steckby Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 03.08.2026 bis 04.09.2026. Beschlussvorlage BV/0320/2026 Beschluss über die Abwägung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 “AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz” der Stadt Zerbst/Anhalt Die Abwägungsergebnisse wurden den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt. Beschlussvorlage BV/0321/2026 Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 “AGRI-Freiflächen- Photovoltaikanlage Nedlitz” der Stadt Zerbst/Anhalt Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Hier: aktuelle Informationen Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde von den zuständigen Gremien am 02.07.2026 festgestellt. Die entsprechenden Entlastungen wurden erteilt. Es wurde beschlossen, dass das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss von 1.365.298,63 € abschließt. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Gewinnvortrages in Höhe von 1.600.000,00 € ergibt sich somit ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 2.965.298,63 €. Es wurde beschlossen, dass 1.100.000,00 € den Verrechnungskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten zur Entnahme gutgeschrieben werden und, dass der verbleibende Betrag von insgesamt 1.865.298,63 € auf neue Rechnung vorgetragen wird. Für die Stadtwerke Zerbst GmbH bedeutet die Gutschrift einen Beteiligungsertrag in Höhe von 770.000,00 € als Beteiligungsertrag. Stromversorgung Zerbst Verwaltungs-GmbH Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde von den zuständigen Gremien ebenfalls am 02.07.2026 festgestellt. Die entsprechenden Entlastungen wurden erteilt. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss von 942,92 € ab. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Ergebnisvortrages von 11.768,56 € ergibt sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 12.711,48 €. Es wurde beschlossen, den Bilanzgewinn zum 31.12.2025 auf neue Rechnung vorzutragen.
BWZ- Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Zerbst Am 21.07.2026 fand eine Gesellschafterversammlung statt, in welcher Herr Thomas Wenzel zum Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und Herr Sven Schnabel zum stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung gewählt wurden. Die Wahl ist aufgrund der veränderten Sitzverteilung im Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt notwendig gewesen. Im Anschluss an diese Gesellschafterversammlung fand eine gemeinsame Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung statt, in welcher der Jahresabschluss 2025 behandelt wurde. Die Gesellschafterversammlung hat auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Jahresabschluss zum 31.12.2025 festgestellt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 519.288,51 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Geschäftsführerin und dem Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2025 durch die Gesellschafterversammlung Entlastung erteilt. Stadtwerke Zerbst GmbH Am 11.08.2026 fand eine gemeinsame Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung statt, in welcher der Jahresabschluss 2025 behandelt wurde. Die Gesellschafterversammlung hat auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Jahresabschluss zum 31.12.2025 festgestellt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 64.902,90 € auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2025 durch die Gesellschafterversammlung Entlastung erteilt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat mittels Nachtragsbeschlüsse die Investition der Sanierung der Ostfassade der Volksschwimmhallte mit Eigenmitteln in Höhe von 150 T£, bei einer Förderung von 70 % der Gesamtinvestitionssumme über 375 TE und die Erneuerung der Schwimmhallentechnik mit den notwendigen Eigenmitteln in Höhe von 150 T€ bei einer Förderung von 70 % der Gesamtinvestitionssumme über 500 T€ genehmigt. Schulte Umwelttechnik GmbH
Am 18.08.2026 fand die 1. ordentliche Gesellschafterversammlung der Schulte Umwelttechnik GmbH statt. In dieser wurde der Wirtschaftsplan für den Zeitraum 01.06.2026 bis 31.12.2027 genehmigt. Der Vertragsabschluss des Leistungsvertrages zwischen der Schulte Umwelttechnik GmbH und der Anhalter Fleischwaren GmbH Zerbster Original wurde genehmigt. Des Weiteren erfolgte die Genehmigung des Abschlusses des Servicevertrages zwischen der ZUR MÜHLEN Service GmbH & Co. KG und der Schulte Umwelttechnik GmbH.