---
title: "Stadt Zerbst/Anhalt nimmt Klage gegen Genehmigungsbescheid zum Windpark Packendorfer Teich zurück; Klage abgewiesen, Revision nicht zugelassen"
sdDatePublished: "2026-08-25T12:16:00Z"
source: "https://buergerinfo.stadt-zerbst.de/getfile.asp?id=90498\u0026type=do"
topics:
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "renewable energy"
    identifier: "medtop:20000257"
  - name: "solar power"
    identifier: "medtop:20001209"
  - name: "wind power"
    identifier: "medtop:20001211"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
locations:
  - "Anhalt-Bitterfeld"
  - "Germany"
---


Stadt Zerbst/Anhalt nimmt Klage gegen Genehmigungsbescheid zum Windpark Packendorfer Teich zurück; Klage abgewiesen, Revision nicht zugelassen

Stadtrat am 26. August 2026
Bericht des Bürgermeisters
Öffentlicher Teil:
Hier: Ausführung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates vom 01.07.2026
Beschlussvorlage BV/0341/2026
Rücknahme der Klage der Stadt Zerbst/Anhalt gegen den Genehmigungsbescheid zur
Errichtung von 13 Windkraftanlagen (Windpark Packendorfer Teich) in der Fassung
des Widerspruchsbescheides vom 06.03.2026.
Mit Urteil, zugestellt am 20.08.2026, wurde die Klage vom OVG Magdeburg abgewiesen.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Beschlussvorlage BV/0326/2026
Beschluss des Energieberichts 2025
Die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen und Empfehlungen werden im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2027
ff. möglichst berücksichtigt.
Die Fortschreibung des
Berichtes
erfolgt.

Beschlussvorlage BV/0340/2026
Beschluss über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des
integrierten
städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes
ISEK
2045
der
Stadt
Zerbst/Anhalt
Derzeit erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes. Diese endet am 04.09.2026. Alle
vorgebrachten Stellungnahmen werden dem Planungsbüro zur Einarbeitung in die Entwurfs-
unterlagen übersandt.

Beschlussvorlage BV/0324/2026
Beschluss über den Jahresabschluss 2022 der Stadt Zerbst/Anhalt
Der geprüfte Jahresabschluss [2022,2023] wurde mit den erforderlichen Anlagen und dem
Beschluss des Stadtrates über die Verwendung des Überschusses der Kommunalaufsicht
übergeben. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr [2022,2023] wurde der
Kommunalaufsicht mitgeteilt. Die öffentliche Auslegung ist erfolgt.

Beschlussvorlage BV/0325/2026
Beschluss über den Jahresabschluss 2023 der Stadt Zerbst/Anhalt
Der geprüfte Jahresabschluss [2022,2023] wurde mit den erforderlichen Anlagen und dem
Beschluss des Stadtrates über die Verwendung des Überschusses der Kommunalaufsicht
übergeben. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr [2022,2023] wurde der
Kommunalaufsicht mitgeteilt. Die öffentliche Auslegung ist erfolgt.

Beschlussvorlage BV/0327/2026
Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Die Abwägungsergebnisse werden den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt.

Beschlussvorlage BV/0328/2026
Feststellungsbeschluss
zur
14.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Stadt
Zerbst/Anhalt
Die
Planunterlagen
werden
aufgearbeitet
und
beim
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
zur
Genehmigung eingereicht.

Beschlussvorlage BV/0329/2026
Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation" der Stadt Zerbst/Anhalt
Der
Durchführungsvertrag
wurde
durch
den
Bürgermeister
der
Stadt
Zerbst/Anhalt
unterzeichnet.
Beschlussvorlage BV/0330/2026
Beschluss
über
die
Abwägung
der
Stellungnahmen
zum
Entwurf
desvorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Nr.
01/2024
"Freiflächenphotovoltaik
Übergabestation" der Stadt Zerbst/Anhalt.
Die Abwägungsergebnisse werden den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt.

Beschlussvorlage BV/0331/2026
Satzungsbeschluss
zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nr.
01/2024
"Freiflächenphotovoltaik Übergabestation" der Stadt Zerbst/Anhalt
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach
der Genehmigung
der
14.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt

Beschlussvorlage BV/0337/2026
Auslegungsbeschluss zur Offentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten
und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom
03.08.2026 bis 04.09.2026.
Beschlussvorlage BV/0338/2026
Auslegungsbeschluss zur Offentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects
Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten
und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom
03.08.2026 bis 04.09.2026.

Beschlussvorlage BV/0274/2026
Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 'Badetzer Straße
Ortsteil Steckby
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten
und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt.
Beschlussvorlage BV/0313/2026
Beschluss
über
den
Entwurf
und
die
Auslegung
der
Klarstellungs-
und
Ergänzungssatzung 'Badetzer Straße’ Ortsteil Steckby
Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten
und auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom
03.08.2026 bis 04.09.2026.
Beschlussvorlage BV/0320/2026
Beschluss über die Abwägung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr.
1
"AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Die Abwägungsergebnisse wurden den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt.
Beschlussvorlage BV/0321/2026
Satzungsbeschluss
zum
vorzeitigen
Bebauungsplan
Nr.
1
"AGRI-Freiflächen-
Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 24.07.2026 im Amtsboten und
auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt.
Hier: aktuelle Informationen
Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde von den zuständigen Gremien am
02.07.2026
festgestellt.
Die
entsprechenden
Entlastungen
wurden
erteilt.
Es
wurde
beschlossen, dass das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss von 1.365.298,63 €
abschließt.
Unter
Berücksichtigung
des
vorhandenen
Gewinnvortrages
in
Höhe
von
1.600.000,00 € ergibt sich somit ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von 2.965.298,63 €.
Es wurde beschlossen, dass 1.100.000,00 € den Verrechnungskonten der Gesellschafter im
Verhältnis
ihrer
Kapitalkonten
zur
Entnahme
gutgeschrieben
werden
und,
dass
der
verbleibende Betrag von insgesamt 1.865.298,63 € auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Für die Stadtwerke Zerbst GmbH bedeutet die Gutschrift einen Beteiligungsertrag in Höhe
von 770.000,00 €
als Beteiligungsertrag.
Stromversorgung Zerbst Verwaltungs-GmbH
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde von den zuständigen Gremien
ebenfalls am 02.07.2026 festgestellt. Die entsprechenden Entlastungen wurden erteilt. Die
Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss von 942,92 € ab.
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Ergebnisvortrages von 11.768,56 € ergibt sich ein
verwendungsfähiger
Bilanzgewinn
von
12.711,48
€.
Es
wurde
beschlossen,
den
Bilanzgewinn zum 31.12.2025 auf neue Rechnung vorzutragen.

BWZ- Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Zerbst
Am 21.07.2026 fand eine Gesellschafterversammlung statt, in welcher Herr Thomas Wenzel
zum
Vorsitzenden
der
Gesellschafterversammlung
und
Herr
Sven
Schnabel
zum
stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung gewählt wurden. Die Wahl ist
aufgrund
der veränderten
Sitzverteilung
im
Stadtrat
der Stadt Zerbst/Anhalt notwendig
gewesen. Im Anschluss an diese Gesellschafterversammlung fand eine gemeinsame Sitzung
des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung statt, in welcher der Jahresabschluss
2025
behandelt
wurde.
Die
Gesellschafterversammlung
hat
auf
Empfehlung
des
Aufsichtsrates den Jahresabschluss zum 31.12.2025 festgestellt. Es wurde beschlossen, den
Jahresüberschuss von 519.288,51 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Geschäftsführerin
und
dem
Aufsichtsrat
wurden
für
das
Geschäftsjahr
2025
durch
die
Gesellschafterversammlung Entlastung erteilt.
Stadtwerke Zerbst GmbH
Am
11.08.2026
fand
eine
gemeinsame
Sitzung
des
Aufsichtsrates
und
der
Gesellschafterversammlung statt, in welcher der Jahresabschluss 2025 behandelt wurde. Die
Gesellschafterversammlung
hat auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Jahresabschluss
zum 31.12.2025 festgestellt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 64.902,90 €
auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wurden für das
Geschäftsjahr 2025 durch die Gesellschafterversammlung Entlastung erteilt.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat mittels Nachtragsbeschlüsse die Investition der Sanierung
der Ostfassade der Volksschwimmhallte mit Eigenmitteln
in Höhe von
150 T£,
bei einer
Förderung von 70 % der Gesamtinvestitionssumme über 375 TE und die Erneuerung der
Schwimmhallentechnik mit den notwendigen Eigenmitteln
in Höhe von
150 T€ bei einer
Förderung von 70 % der Gesamtinvestitionssumme über 500 T€ genehmigt.
Schulte Umwelttechnik GmbH

Am
18.08.2026
fand
die
1.
ordentliche
Gesellschafterversammlung
der
Schulte
Umwelttechnik GmbH statt. In dieser wurde der Wirtschaftsplan für den Zeitraum 01.06.2026
bis 31.12.2027 genehmigt.
Der Vertragsabschluss des Leistungsvertrages zwischen der
Schulte Umwelttechnik GmbH und der Anhalter Fleischwaren GmbH Zerbster Original wurde
genehmigt. Des Weiteren erfolgte die Genehmigung des Abschlusses des Servicevertrages
zwischen der ZUR MÜHLEN Service GmbH
& Co. KG und der Schulte Umwelttechnik
GmbH.