Der Kläger Revision gegen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz; Kosten der Revision trägt der Kläger

9 AZR 162/25 - Das Bundesarbeitsgericht

  1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2025 – 2 Sa 242

23 – wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2025 – 2 Sa 242

23 – wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.