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title: "Generalstaatsanwaltschaft Dresden überstellt verurteilten moldauischen Sexualstraftäter zur Vollstreckung einer 15-Jahre-Freiheitsstrafe in der Republik Moldau; Auslieferung am 12. August 2026 abgeschlossen"
sdDatePublished: "2026-08-25T14:02:00Z"
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  - "Germany"
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Generalstaatsanwaltschaft Dresden überstellt verurteilten moldauischen Sexualstraftäter zur Vollstreckung einer 15-Jahre-Freiheitsstrafe in der Republik Moldau; Auslieferung am 12. August 2026 abgeschlossen

Microsoft Word - 2026-08-24 Auslieferung nach Moldau.docx

Medieninformation
24. August 2026

Auslieferung eines verurteilten Sexualstraftäters
Generalstaatsanwaltschaft Dresden setzt Auslieferung in die Republik
Moldau erfolgreich um

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in einem Auslieferungsverfahren
einen 32-jährigen verurteilten Sexualstraftäter an die Republik Moldau zur
Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren aus dem Urteil eines
moldauischen Gerichts überstellt. Die Auslieferung des moldauischen
Staatsangehörigen wurde vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom
17. Juni 2026
für
zulässig
erklärt.
Es
bestehen
keine
Auslieferungshindernisse.
Die
Generalstaatsanwaltschaft
Dresden
veranlasste über das Sächsische Staatsministerium der Justiz die
Entscheidung des Auswärtigen Amts zur Bewilligung der Auslieferung.

Der während der Hauptverhandlung anwesende Verfolgte verließ noch vor der
Urteilsverkündung im Mai 2025 die Republik Moldau und tauchte in
Deutschland – nach eigenen Angaben in Berlin – unter. Er wurde mittels
internationaler Fahndung über Interpol seit November 2025 gesucht. Der
Verurteilte wurde am 24. Februar 2026 von der Bundespolizeiinspektion
Ebersbach auf einem Baumarkt-Parkplatz in Löbau (Landkreis Görlitz,
Sachsen) festgenommen und befand sich seitdem in Auslieferungshaft. Am
12. August 2026 wurde er am Flughafen Frankfurt am Main mit Unterstützung
der zuständigen Bundespolizei an die moldauischen Behörden übergeben.

Dem Urteil des Gerichts aus der Republik Moldau vom 27. Juni 2025 zufolge
ist der Verfolgte nach moldauischem Recht wegen Menschenhandels mit
Kindern und Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt
worden. Er soll zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-Jährige mit
Täuschungen und Drohungen zur Übersendung sexualbezogener Fotos
Ihr Ansprechpartner
StA (GL) Dr. Patrick Pintaske

Kontakt
Telefon: +49 351 446 2838
E-Mail: pressesprecher@
gensta.justiz.sachsen.de

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gezwungen haben. Zudem soll er eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen gegen ihren
Willen gebracht haben. Diese Taten wären auch nach deutschem Strafrecht als sexueller
Missbrauch von Jugendlichen und Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer
Inhalte strafbar.

Dieses Auslieferungsverfahren unterstreicht erneut die funktionierende rechtsstaatliche
Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit anderen Staaten.
Durch die Auslieferung konnte die Vollstreckung der rechtskräftig verhängten
Freiheitsstrafe in der Republik Moldau unter Achtung der Rechte der verfolgten Person
sichergestellt werden. Zudem konnte verhindert werden, dass ein im Ausland rechtmäßig
verurteilter Straftäter in Deutschland unbehelligt untertaucht.

Der Auslieferungsverkehr mit der Republik Moldau findet auf Grundlage des Europäischen
Auslieferungsübereinkommens und seinen Zusatzprotokollen statt. Im Verfahren wurde
geprüft und zugesichert, dass der Verurteilte unter Haftbedingungen untergebracht
werden wird, die den Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den europäischen Grundsätzen und
Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.

Zum Hintergrund:
Zu weiteren Informationen zu einem Auslieferungsverfahren im Allgemeinen siehe die
Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 23. Juli 2026.