Bewital Holding GmbH & Co. KG Änderung und Betriebserweiterung einer Tierfutteranlage in Südlohn, Daimlerstraße 20; Feuerungswärmeleistung auf 13,576 MW erhöht

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Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken

Jahrgang: 52 Ausgabe: 25/2026 Datum: 25.08.2026

Datum Inhalt Seite 24.08.2026; 25.08.2026 Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen 1 - 2

18.08.2026; 19.08.2026 Bekanntmachungen nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 2 - 3

17.08.2026; 17.08.2026; 17.08.2026 Kraftloserklärungen der Sparkasse Westmünsterland 4

Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen Frau Meian LIU, geboren am 05.07.1967 in Fujian/China, zuletzt wohnhaft in 44807 Bochum, Rensingstr. 15, ist ein Bescheid vom 21.08.2026, Aktenzeichen 32.10.16-003/008, zuzustellen. Der Aufenthalt der Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 3226, Etage 2 (Nebengebäude), eingesehen und von der Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche nZustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 46325 Borken, 24.08.2026 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Sicherheit und Ordnung Im Auftrag gez. U. Wewers


Anrede (Herrn) Ismail, Akkaya, geboren am 19.11.1987 in Enschede, zuletzt wohnhaft in Ochtruper Straße 119, 48599, Gronau, ist ein Bescheid vom 25.08.2026, 363218323, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 0B, Etage 0, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

25/2026 Amtsblatt für den Kreis Borken 25.08.2026

Seite 2 Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 46325 Borken, 25.08.2026 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Verkehr Im Auftrag gez. Epping

Bekanntmachungen nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Bewital Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in 46354 Südlohn, Industriestraße 10, hat mit Antrag vom 26.02.2026 die Änderung und den geänderten Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Tierfutter in Dosen und Pouches mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken in Südlohn, Daimlerstraße 20, 21 und 27, Gemarkung Oeding, Flur 21, Flurstücke 177, 148, 156 und 157 beantragt. Die Änderungen betreffen ausschließlich das Werk 6, Daimlerstraße 20 (Gemarkung Oeding, Flur 21, Flurstück 177). Gegenstand des Antrages sind  Errichtung und Betrieb eines Kühlturms als Redundanz auf dem Dach des Werksgebäudes  Errichtung und Betrieb zweier Dampfkessel als Redundanz innerhalb des Gebäudes  Erweiterung der Lüftungstechnik um ein neues Lüftungsgerät inklusiver zugehöriger Leitungen, Kältemaschine und Pufferspeicher auf dem Dach und innerhalb des Gebäudes  Errichtung zweier TGA-Bühnen (für den beantragten Kühlturm und das geplante Lüftungsgerät) auf dem Dach des Werksgebäudes  Errichtung zweier Schornsteine für die Abluft der beantragten Dampfkessel mit jeweils einer Höhe von 22.4 m auf dem Dach des Technikgebäudes  Änderung der Kaminhöhe des Biofilters auf 74,8 m über NHN  Errichtung einer Steigleiter an der Außenfassade  Bauliche Änderungen innerhalb des Erdgeschosses des Technikgebäudes Durch die Erweiterung um zwei Dampfkessel wird die Feuerungswärmeleistung auf insgesamt 13,576 MW (inkl. Bestehende Dampfkessel und BHKW) erhöht. Die Produktionskapazität bleibt unverändert. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Änderungen an Werk 6 erfolgen auf dem Dach und innerhalb des bestehenden Gebäudes, sodass durch das Vorhaben keine zusätzlichen Flächen versiegelt oder verdichtet werden. Es werden keine Biotope und keine schützenswerten Tiere oder Pflanzen in Anspruch genommen. Die Schallimmissionen werden sich durch die geplanten Änderungen nicht wesentlich erhöhen. Auch nach Durchführung der Änderungen werden die Immissionsrichtwerte deutlich unterschritten. Der Immissionsbeitrag der gesamten Anlage ist nach der fachrechtlichen Beurteilung als nicht relevant einzustufen. Die Abluft der geruchsrelevanten Anlagenbereiche wird erfasst, in einem Biofilter gereinigt und über einen Kamin mit der freien Luftströmung abgeleitet. Die dabei anfallenden Abwässer werden in die Kanalisation eingeleitet; es erfolgt keine direkte Inanspruchnahme von Gewässern. Der Anlagenstandort befindet sich in einem ausgewiesenen Gewerbe-/Industriegebiet der Gemeinde Südlohn-Oeding. Ökologisch empfindliche Nutzungen, Gewässer oder Gehölze sind von den Änderungen nicht betroffen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass bei dem beantragten Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

25/2026 Amtsblatt für den Kreis Borken 25.08.2026 Seite 3 Demnach sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens gegeben, sodass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Kreis Borken, 18.08.2026 Der Landrat Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: 63-00748 2026-smok Im Auftrag gez. Bärbel Jüditz


Herr Franz-Josef Aehling, wohnhaft in 46325 Borken, Vardingholter Straße 35, hat mit Antrag vom 03.03.2026 die Änderung und den geänderten Betrieb einer Biogasanlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Borken, Vardingholter Straße 35, Gemarkung Hoxfeld, Flur 8, Flurstücke 27, 28, beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung eines Warmwasserpufferspeichers und einer Hackschnitzelheizung. Nach Durchführung der beantragten Änderung hat die Anlage eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1434 kW. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Zur Sicherung der Wärmebereitstellung der externen Wärmeabnehmer soll zusätzlich zu den BHKW eine Hackschnitzelheizung an der Biogasanlage aufgestellt werden. Die Anlage entspricht dem Stand der Technik und hält die entsprechenden Abgaswerte ein. Der Standort befindet sich im räumlich funktionellen Zusammenhang zur landwirtschaftlichen Hofstelle Aehling. Das Grundstück befindet sich außerhalb von Naturschutzgebieten. Demnach sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens gegeben, so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Kreis Borken, 19.08.2026 Der Landrat Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: 63-00760 2026-broo Im Auftrag gez. Stefan Holthausen

25/2026 Amtsblatt für den Kreis Borken 25.08.2026

Seite 4 Kraftloserklärungen der Sparkasse Westmünsterland Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 345040562 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 17.08.2026 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand


Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 336824479 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 17.08.2026 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand


Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 360454854 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 17.08.2026 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand