---
title: "Bewital Holding GmbH \u0026 Co. KG Änderung und Betriebserweiterung einer Tierfutteranlage in Südlohn, Daimlerstraße 20; Feuerungswärmeleistung auf 13,576 MW erhöht"
sdDatePublished: "2026-08-25T12:06:00Z"
source: "https://www.kreis-borken.de/de-wAssets/docs/aktuelles/amtsblatt/2026/AB2526.pdf"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
  - name: "public inquiry"
    identifier: "medtop:20001262"
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
locations:
  - "Fujian"
  - "Overijssel"
  - "Bergisch Gladbach"
  - "Borken"
  - "Bochum"
  - "North Rhine-Westphalia"
---


Bewital Holding GmbH & Co. KG Änderung und Betriebserweiterung einer Tierfutteranlage in Südlohn, Daimlerstraße 20; Feuerungswärmeleistung auf 13,576 MW erhöht

Microsoft Word - AB2526.docx

Das Amtsblatt für den Kreis Borken ist über den Internetauftritt des Kreises Borken (www.kreis-borken.de) abrufbar.

Das Amtsblatt kann auch laufend per Newsletter bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenlos.

Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, 46325 Borken,
Telefon: 02861/681-2425, Fax: 02861/681-82-2425, E-Mail: amtsblatt@kreis-borken.de
AMTSBLATT
für den Kreis Borken

Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken

Jahrgang:
52
Ausgabe:
25/2026
Datum:
25.08.2026

Datum
Inhalt
Seite
24.08.2026;
25.08.2026
Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen
1 - 2

18.08.2026;
19.08.2026
Bekanntmachungen
nach
§
5
des
Gesetzes
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
2 - 3

17.08.2026;
17.08.2026;
17.08.2026
Kraftloserklärungen der Sparkasse Westmünsterland
4

Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen
Frau Meian LIU, geboren am 05.07.1967 in Fujian/China, zuletzt wohnhaft in 44807 Bochum, Rensingstr. 15,
ist ein Bescheid vom 21.08.2026, Aktenzeichen 32.10.16-003/008, zuzustellen.
Der Aufenthalt der Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 3226, Etage 2
(Nebengebäude), eingesehen und von der Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt,
wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG
NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche
nZustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der
Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
46325 Borken, 24.08.2026
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag
gez.
U. Wewers
_____________________________________________________________________________________
Anrede (Herrn) Ismail, Akkaya, geboren am 19.11.1987 in Enschede, zuletzt wohnhaft in Ochtruper Straße
119, 48599, Gronau, ist ein Bescheid vom 25.08.2026, 363218323, zuzustellen.
Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 0B, Etage 0, eingesehen und
von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

25/2026
Amtsblatt für den Kreis Borken
25.08.2026

Seite 2
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG
NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche
Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der
Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
46325 Borken, 25.08.2026
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Verkehr
Im Auftrag
gez.
Epping

Bekanntmachungen
nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Bewital Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in 46354 Südlohn, Industriestraße 10, hat mit Antrag vom
26.02.2026 die Änderung und den geänderten Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Tierfutter in Dosen
und Pouches mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken in Südlohn, Daimlerstraße 20,
21 und 27, Gemarkung Oeding, Flur 21, Flurstücke 177, 148, 156 und 157 beantragt.
Die Änderungen betreffen ausschließlich das Werk 6, Daimlerstraße 20 (Gemarkung Oeding, Flur 21,
Flurstück 177).
Gegenstand des Antrages sind

Errichtung und Betrieb eines Kühlturms als Redundanz auf dem Dach des Werksgebäudes

Errichtung und Betrieb zweier Dampfkessel als Redundanz innerhalb des Gebäudes

Erweiterung der Lüftungstechnik um ein neues Lüftungsgerät inklusiver zugehöriger Leitungen,
Kältemaschine und Pufferspeicher auf dem Dach und innerhalb des Gebäudes

Errichtung zweier TGA-Bühnen (für den beantragten Kühlturm und das geplante Lüftungsgerät) auf
dem Dach des Werksgebäudes

Errichtung zweier Schornsteine für die Abluft der beantragten Dampfkessel mit jeweils einer Höhe
von 22.4 m auf dem Dach des Technikgebäudes

Änderung der Kaminhöhe des Biofilters auf 74,8 m über NHN

Errichtung einer Steigleiter an der Außenfassade

Bauliche Änderungen innerhalb des Erdgeschosses des Technikgebäudes
Durch die Erweiterung um zwei Dampfkessel wird die Feuerungswärmeleistung auf insgesamt 13,576 MW
(inkl. Bestehende Dampfkessel und BHKW) erhöht. Die Produktionskapazität bleibt unverändert.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
genehmigungsbedürftige
Anlagen
–
4.
BImSchV)
und
den
Bestimmungen
des
Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen
Vorschriften.
Für
das
Vorhaben
wurde
ein
Vorprüfungsverfahren
nach
§
9
des
Gesetzes
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG zur Feststellung des Erfordernisses einer
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die Änderungen an Werk 6 erfolgen auf dem Dach und innerhalb des bestehenden Gebäudes, sodass durch
das Vorhaben keine zusätzlichen Flächen versiegelt oder verdichtet werden. Es werden keine Biotope und
keine schützenswerten Tiere oder Pflanzen in Anspruch genommen.
Die Schallimmissionen werden sich durch die geplanten Änderungen nicht wesentlich erhöhen. Auch nach
Durchführung
der
Änderungen
werden
die
Immissionsrichtwerte
deutlich
unterschritten.
Der
Immissionsbeitrag der gesamten Anlage ist nach der fachrechtlichen Beurteilung als nicht relevant
einzustufen.
Die Abluft der geruchsrelevanten Anlagenbereiche wird erfasst, in einem Biofilter gereinigt und über einen
Kamin mit der freien Luftströmung abgeleitet. Die dabei anfallenden Abwässer werden in die Kanalisation
eingeleitet; es erfolgt keine direkte Inanspruchnahme von Gewässern.
Der Anlagenstandort befindet sich in einem ausgewiesenen Gewerbe-/Industriegebiet der Gemeinde
Südlohn-Oeding. Ökologisch empfindliche Nutzungen, Gewässer oder Gehölze sind von den Änderungen
nicht betroffen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass bei dem beantragten Vorhaben keine besonderen örtlichen
Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

25/2026
Amtsblatt für den Kreis Borken
25.08.2026
Seite 3
Demnach sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens gegeben,
sodass
die
Durchführung
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
als
unselbstständiger
Teil
des
Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Kreis Borken, 18.08.2026
Der Landrat
Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Az.: 63-00748 2026-smok
Im Auftrag
gez.
Bärbel Jüditz
_____________________________________________________________________________________
Herr Franz-Josef Aehling, wohnhaft in 46325 Borken, Vardingholter Straße 35, hat mit Antrag vom 03.03.2026
die Änderung und den geänderten Betrieb einer Biogasanlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf
dem Grundstück in Borken, Vardingholter Straße 35, Gemarkung Hoxfeld, Flur 8, Flurstücke 27, 28,
beantragt.
Gegenstand
des
Antrages
ist
die
Errichtung
eines
Warmwasserpufferspeichers
und
einer
Hackschnitzelheizung.
Nach
Durchführung
der
beantragten
Änderung
hat
die
Anlage
eine
Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1434 kW.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
genehmigungsbedürftige
Anlagen
–
4.
BImSchV)
und
den
Bestimmungen
des
Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen
Vorschriften.
Für
das
Vorhaben
wurde
ein
Vorprüfungsverfahren
nach
§ 9
des
Gesetzes
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
zur
Feststellung
des
Erfordernisses
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Zur Sicherung der Wärmebereitstellung der externen Wärmeabnehmer soll zusätzlich zu den BHKW eine
Hackschnitzelheizung an der Biogasanlage aufgestellt werden. Die Anlage entspricht dem Stand der Technik
und hält die entsprechenden Abgaswerte ein. Der Standort befindet sich im räumlich funktionellen
Zusammenhang zur landwirtschaftlichen Hofstelle Aehling. Das Grundstück befindet sich außerhalb von
Naturschutzgebieten.
Demnach sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des beantragten Vorhabens gegeben,
so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des
Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Kreis Borken, 19.08.2026
Der Landrat
Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Az.: 63-00760 2026-broo
Im Auftrag
gez.
Stefan Holthausen

25/2026
Amtsblatt für den Kreis Borken
25.08.2026

Seite 4
Kraftloserklärungen der Sparkasse Westmünsterland
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 345040562 hiermit für
kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 17.08.2026
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
_____________________________________________________________________________________
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 336824479 hiermit für
kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 17.08.2026
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
_____________________________________________________________________________________
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 360454854 hiermit für
kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 17.08.2026
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand