Räte der Samtgemeinde Lengerich und Gemeinde Gersten; 69. Änderung Flächennutzungsplanes Lengerich und Bebauungsplan Nr. 12 ‘Am Esch III’ Gersten; Zeitraum 01.09.–01.10.2026 öffentlich einsehbar

Bekanntmachung/Veröffentlichung 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich und des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Esch III“ der Gemeinde Gersten und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

08:30 - 12:30 Uhr Von 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

08:30 - 12:30 Uhr Von 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Veröffentlichung 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich und des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Esch III“ der Gemeinde Gersten und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Samtgemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 beschlossen, die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich aufzustellen.

Der Rat der Gemeinde Gersten hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 12 „Am Esch III“ aufzustellen.

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich in seiner Sitzung am 25.06.2026 sowie der Rat der Gemeinde Gersten in seiner Sitzung am 11.05.2026 gleichzeitig beschlossen, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und erörtert werden können. Hierzu ist ein Vorentwurf nebst Kurzerläuterung erarbeitet worden. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom

Gelegenheit gegeben, sich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Gersten, Kirchstraße 10, 49838 Gersten (Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) und in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstr. 15, 49838 Lengerich, Zimmer 101 zu den Öffnungszeiten erörtern und erläutern zu lassen.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 36 NKomVG auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem vom 01.09.2026 bis zum 01.10.2026 auf der Internetseite der Samtgemeinde Lengerich https:

zur Ansicht und zum Download bereit.