Heinz Eigenmann Kollokationsplan und Inventar Waldkirch (SG); Fristen beachten: 14.09.2026 und 04.09.2026
Kollokationsplan und Inventar Heinz Eigenmann, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar Heinz Eigenmann, ausgeschlagene Erbschaft Heinz Eigenmann, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Waldkirch (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.10.1959 Todesdatum: 12.11.2025 Wohnhaft gewesen: 9400 Rorschach mit Aufenthalt Tertianum Christa, Bahnhofstrasse 43, 9242 Oberuzwil Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach