Der Stadtrat erlässt Verkehrsanordnung Bahnhofstrasse 6–10 Parken gestattet; max. 48 Std. Motorrad/Fahrrad.

Verkehrsanordnung Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01), Art. 107 der Signalisationsverordnung (SR 741.21) sowie Art. 19 ff. und 25 der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz (sGS 711.1) am 5. Mai 2026 folgende Verkehrsanordnung erlassen: Bahnhofstrasse 6 – 10 Signal Nr. 4.17 «Parkieren gestattet» mit Text «Motorrad (Symbol 5.29) und Fahrrad (Symbol 5.31) max. 48 Std.» Auskünfte über diese Verkehrsanordnung erteilt die Stadtpolizei unter Tel. 071 224 61 23. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag, eine Begründung sowie eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Allfällige Beweismittel sind der Rekurseingabe beizulegen.