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title: "Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Flawil; Schätzung CHF 650'000, Versteigerung 11.11.2026"
sdDatePublished: "2026-08-25T06:11:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.277.976/publikation/"
topics:
  - name: "real estate"
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locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
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Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Flawil; Schätzung CHF 650'000, Versteigerung 11.11.2026

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Irmgard Blumenthal-Kircher sel.

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Irmgard Blumenthal-Kircher sel. Heimatort: Lumnezia GR, Winterthur ZH Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 23.09.1944 Todesdatum: 31.12.2025 Krankenhausstrasse 5 9230 Flawil Steigerungsobjekte Grundstück-Nr. 2547, Mühlebachstrasse 49, 9230 Flawil Wohnhaus Assek.Nr. 2511, Nebengebäude Assek Nr. 2722, 602 m2, Gebäude, Strasse

Weg, Gartenanlage Grenzen laut Grundbuchplan, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Betreibungsamtliche Schätzung vom 24. Juni 2026 Fr. 650'000.00 Besichtigung des Steigerungsobjektes Freitag, 16. Oktober 2026, 15:00 Uhr (nur mit telefonischer Voranmeldung beim Betreibungsamt Flawil: 071 394 17 80) Angaben zur Steigerung 11.11.2026 um 11:00, Lindensaal, Lindenstrasse 6b, 9230 Flawil Rechtliche Hinweise Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung erfolgt aufgrund eines Verwertungsbegehrens des Pfandgläubigers im 1. Rang in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 70'000.00 in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Flawil, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Flawil ausgestellten Bankchecks (keine Privatchecks) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder durch Überweisung auf das Postkonto (CH43 0900 0000 9000 5373 9; Vermerk Grundstücksteigerung Betreibung-Nr. 133'640 für den Fall des Zuschlags) des Betreibungsamtes Flawil geleistet werden, wobei im Falle einer Überweisung der Betrag spätestens am Freitag, 6. November 2026, auf dem Konto gutgeschrieben sein muss. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 14.09.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 14.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Flawil Bahnhofstrasse 6 9230 Flawil Bemerkungen Weitere sachdienliche Hinweise und eine Dokumentation des Grundstückes sind ab dem 14. Oktober 2026 unter www.flawil.ch (Rubrik "Betreibungsamt“) abrufbar.