Senat beschließt Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport im Land Bremen; Kenntnisnahme durch Bürgerschaft erbeten, Veröffentlichung vorgesehen
In der Senatssitzung am 25. August 2026 beschlossene Fassung Die Senatorin für Inneres und Sport 13.08.2026 Vorlage für die Sitzung des Senats am 25.08.2026 Jahresbericht über die nach den §§ 39, 40 Ab- satz 1, 41 bis 43, 46, 47 und 49 durchgeführten Maßnahmen und die Datenübermittlungen nach den §§ 55 Abs. 5, 69 und 70 BremPolG im Land Bremen im Jahr 2025 A. Problem
Gemäß § 38 Abs. 6 und 7 des Bremischen Polizeigesetz (BremPolG) berichtet der Polizeivollzugsdienst der Senatorin für Inneres und Sport kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbe- reich angeordnete und durchgeführte Maßnahmen nach den §§ 39, 40 Absatz 1, 41 bis 43, 46, 47 und 49 sowie über Datenübermittlungen nach den §§ 55 Abs. 5, 69 und 70 BremPolG. Ferner ist darüber zu berichten, welche der Maßnahmen in den Anwen- dungsbereich von § 35 Absatz 2 Satz 5, § 36 Absatz 2 und § 37 Absatz 1 Bremen fielen. Der Senat berichtet der Bürgerschaft gemäß § 38 Abs. 7 S. 2 BremPolG innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Berichts über diese Maßnahmen. B. Lösung Berichterstattung entsprechend dem beigefügten Entwurf einer Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Anlage). C. Alternativen Keine. D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung / Klima- Check Die Vorlage weist keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen und keine Auswirkungen auf das Klima auf. Von den Maßnahmen waren alle Geschlechter betroffen. E. Beteiligung/ Abstimmung Keine. F. Öffentlichkeitsarbeit/ Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.
G. Beschluss
Der Senat beschließt die Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport vom 13.08.2026 und deren Weiterleitung als Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) mit der Bitte um Kenntnisnahme.