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title: "Senat beschließt Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport im Land Bremen; Kenntnisnahme durch Bürgerschaft erbeten, Veröffentlichung vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-08-25T15:36:00Z"
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  - name: "law enforcement"
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locations:
  - "Bremen (Bundesland)"
  - "Germany"
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Senat beschließt Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport im Land Bremen; Kenntnisnahme durch Bürgerschaft erbeten, Veröffentlichung vorgesehen

In der Senatssitzung am 25. August 2026 beschlossene Fassung
Die Senatorin für Inneres und Sport
13.08.2026
Vorlage für die Sitzung des Senats am 25.08.2026
Jahresbericht über die nach den §§ 39, 40 Ab-
satz 1, 41 bis 43, 46, 47 und 49 durchgeführten Maßnahmen und die
Datenübermittlungen nach den §§ 55 Abs. 5, 69 und 70 BremPolG
im Land Bremen im Jahr 2025
A. Problem

Gemäß § 38 Abs. 6 und 7 des Bremischen Polizeigesetz (BremPolG) berichtet der
Polizeivollzugsdienst der Senatorin für Inneres und Sport kalenderjährlich jeweils bis
zum 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbe-
reich angeordnete und durchgeführte Maßnahmen nach den §§ 39, 40 Absatz 1, 41
bis 43, 46, 47 und 49 sowie über Datenübermittlungen nach den §§ 55 Abs. 5, 69 und
70 BremPolG. Ferner ist darüber zu berichten, welche der Maßnahmen in den Anwen-
dungsbereich von § 35 Absatz 2 Satz 5, § 36 Absatz 2 und § 37 Absatz 1 Bremen
fielen.
Der Senat berichtet der Bürgerschaft gemäß § 38 Abs. 7 S. 2 BremPolG innerhalb von
zwei Monaten nach Erhalt des Berichts über diese Maßnahmen.
B. Lösung
Berichterstattung entsprechend dem beigefügten Entwurf einer Mitteilung des Senats
an die Bremische Bürgerschaft (Anlage).
C. Alternativen
Keine.
D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung / Klima-
Check
Die Vorlage weist keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen und
keine Auswirkungen auf das Klima auf. Von den Maßnahmen waren alle Geschlechter
betroffen.
E. Beteiligung/ Abstimmung
Keine.
F. Öffentlichkeitsarbeit/ Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge-
setz
Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet.
Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht
nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat beschließt die Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport vom 13.08.2026
und deren Weiterleitung als Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) mit
der Bitte um Kenntnisnahme.