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title: "Bremer Senat beschlossene Antwort auf Anfrage S 01 zum Innovationstopf 'Lebendige Quartiere' in Bremen; Verfügbare Mittel 232.500,83 €"
sdDatePublished: "2026-08-25T15:36:00Z"
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Bremer Senat beschlossene Antwort auf Anfrage S 01 zum Innovationstopf 'Lebendige Quartiere' in Bremen; Verfügbare Mittel 232.500,83 €

In der Senatssitzung am 25. August 2026 beschlossene Antwort

Anfrage S 01

Wie wirkt der städtische Innovationstopf des Landesprogramms
„Lebendige Quartiere“?

Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 17. Juni 2026

Wir fragen den Senat:

1. In welcher Höhe wurden in den zurückliegenden zwei Jahren Mittel aus dem Inno-
vationstopf „Lebendige Quartiere“, der das Ziel verfolgt, Lebensbedingungen zu ver-
bessern und soziale Ungleichheit zu verringern, bewilligt und abgerufen beziehungs-
weise wie hoch sind die noch verfügbaren Mittel für 2026?

2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sieht die Förderrichtlinie des Innovationstopfes
vor, und wie spiegeln sich diese in den bewilligten Anträgen der letzten zwei Jahren
im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Quartieren wider?

3. Welche Maßnahmen zur Bekanntmachung des Innovationstopfes wurden bisher
umgesetzt, und welche weiteren Schritte sind geplant, um die Bekanntheit dieser
Fördermöglichkeit zu erhöhen?

Zu Frage 1:
In den zurückliegenden zwei Jahren 2024 und 2025 wurden aus dem Innovationstopf
„Lebendige Quartiere“ insgesamt 325.409,80 € bewilligt und 558.377,18 € ausge-
zahlt.
2024 waren es 149.756,91 € Bewilligungen und 383.266,99 € Auszahlungen und
2025 waren es 175.652,89 € Bewilligungen und 175.110,19 € Auszahlungen. In ei-
nem Jahr kann die Summe der abgerufenen Mittel von der Summe der Bewilligungen
teils deutlich abweichen, da einige Projekte eine zwei Jahre umfassende Laufzeit ha-
ben und außerdem es immer wieder zu ungeplanten Verzögerungen bei der Umset-
zung kommen kann.
Die im Jahr 2026 noch verfügbaren Mittel im Innovationstopf betragen 232.500,83 €.

Zu Frage 2:
Die Förderrichtlinie sieht folgende Schwerpunkte vor: Gefördert werden investive wie
auch konsumtive Vorhaben vor Ort, die erstens eine Verbesserung der Lebenssitua-
tion von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie älteren Menschen und Alleinste-
henden im Quartier darstellen und zweitens in Stadtteilen und Quartieren in der
Stadtgemeinde Bremen wirken, im Quartier unterstützt werden und möglichst ressort-
übergreifend getragen sind.
In den zwei zurückliegenden Jahren 2024 und 2025 wurden Projekte in den folgen-
den thematischen Schwerpunkten (Angaben in Prozent) gefördert: Kinder und Ju-
gend (22 Prozent), Sport (15 Prozent), Arbeit (13 Prozent), Soziales (13 Prozent),
Politische Bildung und Beteiligung (12 Prozent), Kultur (11 Prozent), Sicherheit und
Sauberkeit (9 Prozent) sowie ökologische Nachhaltigkeit (5 Prozent).
Die Förderungen entsprechen voll und ganz den inhaltlichen Schwerpunkten, die in
der Richtlinie formuliert wurden.

Zu Frage 3:
Alle Informationen zum Innovationstopf Landeprogramm „Lebendige Quartiere“ sind
auf der Website der Senatskanzlei online abrufbar. Neben den allgemeinen Informati-
onen zur Grundlage und dem Förderzweck stehen dort die Förderrichtlinie, das An-
tragsformular und die Senatsvorlage zum Herunterladen zur Verfügung.
Auf die Fördermöglichkeiten des Innovationstopfes wird außerdem im Rahmen der
Bekanntmachung des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“ hingewiesen.
Um eine gezielte lokale Verankerung der Fördermöglichkeiten des Innovationtopfes
zu gewährleisten, werden die lokalen Netzwerke in den Stadtteilen über die Quar-
tiersmanagements, Ortsämter, Beiräte und weitere Multiplikatoren regelmäßig infor-
miert. Es sind keine weiteren Maßnahmen geplant, um die bestehende Bekanntheit
zu erhöhen.