Bremer Senat gründet Bildungsbau-Pilotgesellschaft BiBau zur Umsetzung des SchuKi-Programms in der Stadt Bremen; Campus Hulsberg Finanzierung über BiBau
In der Senatssitzung am 25. August 2026 beschlossene Fassung
05.08.2026 Der Senator für Kinder und Bildung Der Senator für Finanzen Vorlage für die Sitzung des Senats am 25.08.2026 Schul- und Kitabauprogramm (SchuKi) - Programm zur Verbesserung der Gebäudeinfrastruktur an Schulen und Kitas in der Stadtgemeinde Bremen hier: Berichterstattung, Planungsbeschlüsse und Finanzierung 2026 und 2027ff A. Problem Die Senatskommission Schul- und Kitabau hat am 23.11.2021 das Erfordernis und die Grundlagen zur Begründung eines Programms zur „Verbesserung der Gebäudeinfra- struktur an Schulen und Kitas zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ be- schlossen und dem Senat am 21. Dezember 2021 zur Kenntnis gegeben. (Link zur Vor- lage). In dem weiteren Verfahren wurde der Budget- und Maßnahmenrahmen mehrmals konkretisiert und im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, zuletzt im Dezember 2025 (HaFA-Vorlage VL 21 / 6325). Zudem ist festgehalten, dass eine Berichterstattung – analog zum Gebäudesanierungsprogramm – zum Sachstand, Bearbeitungsstand und zur Mittelverwendung fortlaufend erfolgen soll. Im Schul- und Kitabauprogramm werden erforderliche Ausbauvorhaben abgebildet, die sich aus Kapazitätsbedarfen, der Erfüllung von Rechtsansprüchen auf Kindertagesbe- treuung und Ganztagsbetreuung, Raumbedarfen für die Inklusion, den Schulsport sowie damit verbundenen erforderlichen Sanierungen der Gebäude des Sondervermögens Im- mobilien und Technik (SVIT) ergeben. Im weiteren Verfahren werden weitere neue Maßnahmen, die sich aus zusätzlichen Be- darfen ergeben, in diesem Programm zur Bündelung mit aufgenommen. Im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten wurde in Abstimmung mit der damaligen Se- natorin für Kinder und Bildung, dem Senator für Finanzen und Immobilien Bremen (IB) eine Priorisierung aller vorhandenen und neuen Maßnahmen (s. Anlage 1, Kategorie 1a- c - Erstellung von Planungsunterlagen) auf Grundlage der Kapazitätserweiterung und
2 Rechtsansprüche Kita, Ganztag, Zustand SVIT-Gebäude, Planungsfortschritte und pä- dagogische Umsetzung gemäß Schulbaurichtlinie fortlaufend vorgenommen und in der o.g. Vorlage Ende 2025 beschlossen. B. Lösung Mit der jetzigen Vorlage soll zum einen der Berichtspflicht erneut nachgekommen wer- den. Zudem sollen bei Bedarf a) zur Durchführung von weiteren Planungen, b) bei ange- fallenen Mehrkosten für anstehende Ausschreibungen von Maßnahmen, bei denen die angestoßenen Planungen nun weiter vorangeschritten sind, sowie c) für geplante Umset- zungsverfahren, die weiteren Beschlüsse eingeholt werden. Die priorisierten Maßnah- men sind mit 1 (weitere Planung) und 0 (Maßnahme wird geschoben) in der Anlage 1 markiert (s. Spalte „Prioliste“). Für die weitere Umsetzung des Programms wird eine fi- nanzielle lineare Ausrichtung als Planung in Höhe von ca. 60 Mio. € p.a. für eine mittel- sowie langfristige Planung aus Projektsicht angenommen. Es wurde eine Bildungsbau-Pilotgesellschaft (BiBau) gegründet, die eine Auswahl von sechs Projekten umsetzen soll, u.a. das Projekt Campus Hulsberg (KuFZ Betty-Gleim- Haus, Grundschule an der Stader Straße und Oberschule Schaumburger Straße) inkl. Interimsmaßnahmen, welches bisher im SchuKi vorgesehen war. Die Finanzierung des Projektes Campus Hulsberg inkl. Interimsmaßnahmen erfolgt nach der geplanten voraus- sichtlichen Übertragung bis Ende 2026 nun durch die Bildungsbaugesellschaft. Das SVIT wird anschließend für die bereits getätigten Zahlungen von der BiBau entschädigt. Die weitere Berichterstattung zu den Maßnahmen wird dann von der BiBau erfolgen und im SchuKi-Bauprogramm nicht weiter dargelegt. Die Übertragung der Liegenschaft inkl. der Mietverträge für den Campus Hulsberg ist zurzeit noch nicht erfolgt. Für das Projekt Cam- pus Hulsberg liegt die EW-Bau inkl. Auftragsvergabe vor. Aus diesem Grund wird mit dieser Vorlage hierzu berichtet. Die in der Anlage 1 „Prioliste“ mit „SR“ markierten Maßnahmen sind schlussgerechnet und in ihrem jeweiligen Planungs- bzw. Ausführungsstand abgeschlossen. Die Maßnah- men mit der Kennung „Fertig“ sind inhaltlich abgeschlossen und müssen noch schluss- gerechnet werden. Maßnahmen aus der Kategorie 1a gehen in den nächsten Planungs- schritt über. Die Restmittel der schlussgerechneten Maßnahmen, die im SVIT vorhanden sind, werden innerhalb des SchuKi-Bauprogramms neuen Bedarfen zugeführt (siehe Ausführungen unter “Grundausstattung”).
3 Grundsätzlich wird nachstehend bzw. in der Anlage 1 zwischen folgenden Kategorien von Maßnahmen unterschieden: 0 Grundausstattung 1a Bedarfsplanung und Planung neuer Maßnahmen bis erw. ES-Bau/ES-Bau 1b Maßnahmen mit vorliegender ES-Bau 1c Maßnahmen mit vorliegender EW-Bau bzw. erw. ES-Bau 2 Bereits laufende beschlossene Maßnahmen Hierzu im Einzelnen: 0. Grundausstattung Die Kategorie „Grundausstattung“ enthält ausschließlich Mittel, die im SVIT vorhanden sind, aus denen im Bedarfsfall unterjährig Sofortmaßnahmen aus den Bereichen Ände- rungsmanagement, Risikomanagement und Planungsmittel bedient werden müssen. Über die Freigabe (bis zu 0,5 Mio. €, darüber HaFA) entscheidet gemäß §20 Abs. 6 BremSVG i.V.m. §9 Abs. 2 Nr.8 HHG die Fachaufsicht der Immobilien Bremen beim Se- nator für Finanzen (Einzelfallentscheidung). Seit dem beschlossenen SchuKi-Bauprogramm 2025 wurden im Rahmen des Ände- rungsmanagements 102.846 € an Planungsmitteln zur Deckung von Mehrkosten zur Aus- finanzierung von Bedarfsplanungen für Maßnahmen der Kategorie 1, sowie 385.000 € an Änderungsmitteln und 293.500 € an Risikomitteln zur Deckung von Mehrkosten für Maß- nahmen der Kategorie 2 (bereits laufende beschlossene Maßnahmen) herangezogen (s. in Anlage 1, lfd. Nr. 1-3 in Spalte „Summe Änderungsmanagement“). Die Gesamtsumme dieser Unterkategorien beträgt 781.346 € für das Haushaltsjahr 2026 und ist bereits mit einer Finanzierung hinterlegt, so dass diese nicht mehr Gegenstand dieser Vorlage ist. Für das Jahr 2027 sind Mehrkosten i.H.v. bis zu 825.733 € zu erwarten. Diese Mehrbe- darfe werden wie bisher durch Umschichtungen aus bereits vorhandenen Mitteln inner- halb des Wirtschaftsplans SVIT finanziert. Es ist also keine Erteilung einer Verpflichtungs- ermächtigung zur haushaltsrechtlichen Absicherung der Mittelbedarfe erforderlich. Der Mehrbedarf ist entstanden aufgrund von unterjährig eingesetzten notwendigen Pla- nungen, Risiken aus unvorhersehbaren Leistungen und Preissteigerungen, die über das Änderungsmanagement gemeldet wurden.
4 1a. Bedarfsplanung und Planung neuer Maßnahmen bis erw. ES-Bau/ES-Bau Die nächste Kategorie 1a „Bedarfsplanung“ beinhaltet die Maßnahmen, die sich in der Bedarfsplanung oder zum Teil bereits in der fortgeschrittenen Planungsphase zur ES- Bau oder erw. ES-Bau befinden. Teilweise werden für diese Maßnahmen weitere Pla- nungsmittel erforderlich. In dem Verfahren werden die Maßnahmen bereits für die Eig- nung von Drittmitteln geprüft. Im Zuge der Abstimmung zur Bedarfsplanung wurde für den Ablauf der RL-Bau erkennbar, dass im Rahmen der angemeldeten Hauptprojekte mit ihren Kostenannahmen mitunter Unterprojekte gebildet werden müssen. Neue Maßnahmen, die über eine Bedarfsplanung entwickelt werden oder bereits entwi- ckelt worden sind, werden in der Anlage 1 entsprechend unter der laufenden Nummer zusätzlich mit „Neu“ (hier lfd. Nr. 55 Grundschule Hammersbeck, Nr. 56 Steinkamp Ober- schule und Nr. 57 Roland zu Bremen) gekennzeichnet aufgenommen. Die Maßnahme Roland zu Bremen (lfd. Nr. 57) und Luxemburger Straße Reaktivierung Leerstand (lfd. Nr. 46) sollen mit einem alternativen Vergabeverfahren (z.B. ÖPP, TU, TÜ, etc.) durchgeführt werden. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurde diese Maßnahme auf die voraussichtliche Eignung für alternativer Beschaffungsmodelle durch Immobilien Bremen geprüft. So sollen die Beauftragung zur Erstellung einer vorläufigen Wirtschaft- lichkeitsuntersuchung (vWU) und die technischen Beraterleistungen durch Externe durchgeführt werden. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Gremienbefassung mit den Erkenntnissen zur vWU und dem weiteren Vorgehen (ES-Bau mit funktionalen Leis- tungsbeschreibungen und Ausschreibung). Die Beauftragung zur Erstellung der vWU ist Bestandteil der Planung, somit ist hierfür keine gesonderte Gremienbefassung gemäß VV-LHO zu § 55 LHO erforderlich. In der Anlage 1 und der Kategorie 1a werden in der Spalte „Mittelbedarf“ für das Jahr 2026 (lfd. Nr. 50, 55, 56 und 57) und für das Jahr 2027 (lfd. Nr. 11,) Bedarfe für Planungs- mittel ausgewiesen (orange markiert). Im Jahr 2026 belaufen sich diese auf 7.601.500 € und im Jahr 2027 auf 550.000 €. Hiervon sind für 2026 bereits 5.841.500 € mit HaFA- Beschluss vom 19. Dezember 2025 (VL 21/6325) ausfinanziert. Die Finanzierung der Mehrbedarfe für 2026 i.H.v. 1.760.000 € und für 2027 i.H.v. 550.000 € sind mit dieser Vorlage zu beschließen. Des Weiteren wurden neue Maßnahmen (lfd. Nummer 56 - 57) mitaufgenommen und in Anlage 2 erläutert.
5 1b. Maßnahmen mit vorliegender ES-Bau In der Kategorie 1b werden Maßnahmen benannt, bei denen nach Abschluss der Bedarf- splanung eine ES-Bau vorgelegt wurde und bei denen weitere Planungsmittel zur Erstel- lung der EW-Bau erforderlich werden. Für die SZ Blumenthal/OS an der Egge, Sanierung, Kapazitätserweiterung im teilgeb. Ganztag (lfd. Nr. 58), Oberschule Findorff – Neubau 3-Feldsporthalle BSA Findorff Ge- lände (s. lfd. Nr. 59), Neue Oberschule Gröpelingen – Ausbau für W+E, Sanierung Klin- kerbau (s. lfd. 61) und Schule am Wasser – Erweiterung und Umbau zum Ganztag (s. lfd. 62) soll die EW-Bau erstellt werden, wofür ein entsprechender Beschluss erforderlich ist. Zur Umsetzung werden Planungsmittel im Jahr 2026 in Höhe von insgesamt 4.035.000 € und im Jahr 2027 in Höhe von 300.000 € benötigt. Hiervon sind bereits 3.535.000 € mit HaFA-Beschluss vom 19. Dezember 2025 (VL 21/6325) ausfinanziert. Die Finanzierung der Mehrbedarfe i.v.H. 300.000 € für die SZ Blumenthal/OS an der Egge, Sanierung, Kapazitätserweiterung im teilgeb. Ganztag (lfd. Nr. 58) und i.H.v. 500.000 € für die neue Maßnahme Schule am Wasser (lfd. Nummer 62) ist mit dieser Vorlage zu beschließen. In Anlage 2 werden die betroffenen Maßnahmen erläutert und das geplante Verfahren dargestellt. Für die Maßnahmen SZ Blumenthal BWK II (Kämmerei-Quartier) zweiter Bauabschnitt (s. lfd. 63) und Oberschule Hermannsburg (s. lfd. 64) liegt bereits ein Beschluss vor. Die Planungen zur EW-Bau befinden sich noch in der Bearbeitung. Die Maßnahme Schule Farge Rekum (lfd. Nr. 60) wurde bereits mit einer vertraulichen Einzelvorlage (VL 21 / 6983) beschlossen und befindet sich noch im laufenden Aus- schreibungsverfahren. Aufgrund des laufenden Verfahrens im ÖPP wird die Maßnahme in der Anlage 1 nicht mit ausgewiesen. 1c. Maßnahmen mit vorliegender EW-Bau bzw. erw. ES-Bau In der Kategorie 1c werden die Maßnahmen benannt, bei denen eine erweiterte ES-Bau oder EW-Bau vorgelegt wurde, die Prüfung abgeschlossen ist und bei denen die Aus- schreibungen erfolgen sollen. Mit Vorlage der geprüften EW-Bau ist die Finanzierung der Maßnahmen zu beschließen und die Mittelbedarfe in den nächsten Jahren haushalts- rechtlich abzusichern. Die Umsetzung erfolgt hier durch Immobilien Bremen im SVIT. Für die Schule in der Vahr / Erweiterung zur 4-Zügigkeit, W&E (s. lfd. Nr. 65), Oberschule in den Sandwehen Neubau Erweiterung Zügigkeit inkl. W&E (s. lfd. Nr. 66), Ermlandstraße
6 3-Feld Abbruch Bestandsgebäude (s. lfd. Nr. 67) und Grundschule Farge Abbruch Be- standsgebäude Altes Rathaus (Lfd. Nr. 68), sollen die Ausschreibungen zeitnah erfolgen. Im Jahr 2026 werden keine zusätzlichen Mittel benötigt, da die Bedarfe für 2026 u.a. mit HaFA-Beschluss vom 19. Dezember 2025 (VL 21/6325) ausfinanziert sind bzw. durch Umschichtungen innerhalb des SVIT im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigun- gen